Wir haben den NEWSLETTER Nummer 46/2021 des Kollegen Harald Thomé für Euch bei uns online gestellt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir den NEWSLETTER Nummer 46/2021 des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9)

                                Bildergebnis für fotos von tacheles e. v. und harald thomé

erhalten und für Euch auf unserer Homepage nachstehend online gestellt sowie in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Diesen NEWSLETTER Nummer 46/2021 könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link auch direkt auf der Homepage von

Bildergebnis für fotos von tacheles e. v. und harald thomé

online lesen.

> https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2864/  !

Dem Harald sagen wir wieder ein herzliches Dankeschön für sein unermüdliches Engagement im sozialpolitischen Sektor!

Nicht irritieren lassen. Es ist in der Tat der 46. NEWSLETTER, da Harald Thomé zwei Nummer-9-NEWSLETTER unterschiedlichen Inhaltes im Februar 2021 gepostet hat!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

**********************************************************

Thomé Newsletter 46/2021 vom 05.12.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,  sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 

1. Änderungen der Strom- und Gasgrundversorgungsverordnung treten zum 1.Dez. 2021 in Kraft
————————————————————
Zum 1. Dez. 2021 sind die Änderungen der Strom/GasGVV wirksam.
Darin enthalten sind einigen Änderungen zur Sperre der Strom- und Gasgrundversorgung.

Hier ein (nicht mehr ganz aktueller) Überblick der Änderungen: https://t1p.de/nzwbt, hier sind die aktuellen Änderungen dargestellt:   https://t1p.de/ianl
Link mit Gesetzestext: https://t1p.de/znlg

2. Pari Arbeitshilfe „Grundlagen des Asylverfahrens“ in 5. Auflage erschienen

—————————————————————————-
Aus der Ankündigung: „Das Asylverfahren ist in seinen rechtlichen Grundlagen sowie der tatsächlichen Umsetzung enorm komplex und stellt selbst erfahrene Berater*innen und Anwält*innen immer wieder vor Fragen. Insbesondere das Zusammenspiel von deutschem und europäischem Asylrecht macht dieses Rechtsgebiet zu einem besonders anspruchsvollen.

Wir haben aus diesem Grund unsere Arbeitshilfe zu den Grundlagen des Asylverfahrens noch einmal vollumfänglich überarbeitet. Sie richtet sich insbesondere an neue Asylverfahrensberater*innen und sonstige Personen, die Asylsuchende im Rahmen des Asylverfahrens unterstützen und beraten möchten. Sie bietet einen komprimierten Überblick über den Ablauf des Asylverfahrens und die wesentlichen Rechtsgrundlagen hierfür.

Die Arbeitshilfe ist bewusst praxisorientiert gestaltet und stellt Basisinformationen zur Verfügung, die an zahlreichen Stellen weiterführende Hinweise zur Vertiefung beinhalten.“

Pari Arbeitshilfe hier zum Download: https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/grundlagen-des-asylverfahrens-ueberarbeitete-5-auflage-2021/

Anzeige

Wer suchet findet – wir suchen Sozialarbeiter:innen

Die down-up! Einzelfallpädagogik gGmbH sucht für den Einsatz in stationärer sowie ambulanter Jugendhilfe (Jugendliche ab 16 Jahren) in Wuppertal Sozialarbeiter:innen für 30 Std./Woche oder mehr (TvÖD angelehnt). Die Übernahme von Leitungsverantwortung in einem 6-köpfigen Team ist unbedingt erwünscht.

www.down-up.de, Tel.: 0202 317370, Hr. L. Pilgram

3. Rechtswidrige Richtlinien für die Wohnkosten
—————————————————–

„Eine Recherche der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags zeigt, dass allein im Jahr 2020 Sozialgerichte in 24 Fällen rechtswidrige, zu niedrige Richtwerte für Miete und Heizung („Kosten der Unterkunft und Heizung“) feststellten, von denen zehntausende Hartz-IV-BezieherInnen direkt oder indirekt betroffen waren. Viele von ihnen haben zu Unrecht nicht ihre volle Miete erhalten und mussten diese Wohnkostenlücke aus dem Regelsatz zahlen. Die Urteile betrafen acht Städte bzw. Kreise zu unterschiedlichen Zeiträumen zwischen 2014 und 2020. Dort lebten mehrere zehntausend Hartz-IV-BezieherInnen.

Wenn man diese Urteile mit der Wohnkostenlücke – also mit den Haushalten, bei denen das Jobcenter nicht die volle Miete übernimmt, weil sie angeblich nicht angemessen ist – vergleicht, zeigt sich, dass in den betroffenen Kreise bis zu ein Drittel der SGB-II-Haushalte bei ihrer Miete zwischen draufzahlen muss, und zwar zwischen 51 und 73 Euro.

 Diese Fälle sind nur ein kleiner Ausschnitt von rechtswidrigen Richtwerten, denn sie basieren nur auf Urteilen aus dem Jahr 2020, die in der Datenbank juris veröffentlicht wurden.

Wenn man noch weiter recherchieren würde, würde man noch zahlreiche weitere Sozialgerichtsentscheidungen finden, in denen Konzepte für Wohnkosten als rechtswidrig erkannt wurden. Hier wäre sozialwissenschaftliche Forschung sinnvoll, um herauszufinden, inwiefern man von einer hohen Wohnkostenlücke auf ein rechtswidriges Konzept schließen kann“ Text Ulrike Müller.

Weitere Infos dazu in einer Zusammenfassung von Ulrike Müller, Referentin für Existenzsicherung bei der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag: https://t1p.de/odv5
WD Zusammenstellung der Urteile: https://t1p.de/s2zm5

4. Zum Kinderfreizeitbonus – erweiterte Anspruchsberechtigung
——————————————————

Im letzten NL hatte ich angekündigt, dass der Kinderfreizeitbonus für die Kinder, die aus der Zahlung im Aug. 2021 aufgrund einer Regelungslücke rausgefallen sind, nun im Dez. nachgezahlt wird.

Dazu jetzt die entsprechenden Weisungen:

– Weisung BA: https://t1p.de/r0ci

– Weisung BMAS vom 4.Nov.: https://t1p.de/3t5k

5. Ab dem 021.01.2022 können Arbeitsuchendmeldungen auch elektronisch erfolgen
——————————————————-

Das mit der Digitalisierung beginnt zu laufen …. Zum 1.1.2022 wird der § 141 SGB III geändert, danach ist die Arbeitsuchendmeldung nicht mehr an die „persönliche“ Meldung gebunden und kann nunmehr auch elektronisch erfolgen.

Details dazu hier: https://t1p.de/ay2yx

6. RA Volker Gerloff: Muster zum Vorgehen gegen „Berliner System“ zu Eigenanteilen im Sammelunterkünften
————————————————————

Seit Jahren gibt es in Berlin keine Gebührenverordnung für Eigenanteile an Sammelunterkünften – damit fehlt es an einer Rechtsgrundlage für diese.

Die SenIAS und LAF agieren mit „Schuldanerkenntnissen“ (schriftliche Erklärungen, dass die Eigenbeteiligung an den Unterkunftskosten anerkannt wird), mit „Rechnungen“ (schriftliche Zahlungsaufforderungen mit Zahlungsfrist von 14 Tagen) oder mit  „Abtretungserklärungen“ (Erklärungen von Eltern, dass sie die Eigenanteile der Kinder als eigene Schulden übernehmen),

um bei Geflüchteten mit eigenem Einkommen Eigenanteile für die Unterkunftskosten geltend zu machen.

SenIAS und LAF behaupten, dass es sich um zivilrechtliche Forderungen handle, für die es keine gesetzliche Rechtsgrundlage brauche. Das ist unzutreffend.

Dazu einige Hinweise von RA Gerloff zum Download: https://t1p.de/jukw

7. KdU Richtlinien auf Aktualität überprüfen
——————————————————

Wir veröffentlichen die uns bekannten kommunalen Richtlinien (KdU/Erstausstattung/BuT). Hier möchte ich alle NewsletterleserInnen bitten, zu prüfen, ob ihr ggf. aktuelle Richtlinien vorliegen habt oder welche auf den Webseiten eurer Jobcenter veröffentlicht sind, und, wenn ja, mir diese bitte zu übersenden. Auch cool wäre, wenn diejenigen die ein bisschen Zeit haben, mal eine Internetrecherche für die eigene und Nachbarkommunen durchführen könnten. Die Datenbank ist hier:   https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html
Und dann die aktuellen Richtlinien bitte übersenden.

Anzeige

Hier könnte Ihre Anzeige stehen …

Im Newsletter ist Platz für Werbeanzeigen, an dieser Stelle und unter dem ersten Beitrag. Hier könnten also Sie Ihre Werbeanzeige einstellen:  Ihr Buch, Ihre Kanzlei, ihre Fortbildung oder eine Veranstaltung bewerben, Ihre Suche nach einer Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter oder Sie suchen einen Job …..

Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von rd. 60.000 Empfänger*innen in ganz Deutschland. Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten, Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und weitere Organisationen.

Preise:

  • Kleine Anzeige bis    500 Zeichen – 150 € 
  • Große Anzeige bis 1.000 Zeichen – 300 €,

zzgl. Umsatzsteuer.

Die Erlöse aus den Werbeanzeigen werden zu 100 % für die Finanzierung des Vereins Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de) verwendet. Der Werbeplatz kann von Interessierten zur schnellen Verbreitung von fachspezifischen Infos gemietet werden.

Kontakt: info@harald-thome.de

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
—————————————————————–

In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an. Wegen starker Belegung gibt diese Fortbildung erst wieder im nächsten Jahr, Anmeldung aber jetzt schon möglich,

– 07./08. März 2022   als Online-Seminar
–  28./29. März 2022   als Online-Seminar
–  04./05. April 2022    als Online-Seminar
–  09./10. Mai 2022     als Online-Seminar
–  30./31. Mai 2022     als Online-Seminar
–  14./15. Juni 2022    als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/chgq

9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
—————————————————————————————————-

In diesem Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Antragsverfahren, Mitwirkungspflichten, Bestandskraft- und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, Aufhebung von Bescheiden, das Überprüfungsverfahren, die vorläufige Leistungsgewährung, alles in allem: die Basics der Sozialberatung. 

In den genannten Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden.

Diese findet statt

–   17. Feb. 2022      als Online-Seminar
–   16. März 2022     als Online-Seminar
–   12. April 2022     als Online-Seminar
–   25. Mai 2022       als Online-Seminar
–   16. Juni 2022      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/hdlq

10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II – Bescheide prüfen und verstehen / 3 und 2 Tages-Online-Seminar
———————————————–

In dieser dreitägigen und zweitätigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II – Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und nochmal gerechnet.
Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Zweitagesfortbildung: 1 ½ Tag Systematik und danach rechnen.

Diese Fortbildung biete ich an:

–   14./15./16. Feb. 2022    als Online-Seminar 
–   23./24. März 2022         als Online-Seminar 
–   20./21. Juni 2022           als Online-Seminar 

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu
finden: https://t1p.de/kdiq

Unsere AK-Anmerkung: Weitere Infos und Impressum könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen.

> https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2864/ !

Share
Dieser Beitrag wurde unter Hartz IV / Bürgergeld?, Sozialpolitik veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert