Wir haben den NEWSLETTER Nummer 39/2021 des Kollegen Harald Thomé für Euch bei uns online gestellt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir den NEWSLETTER Nummer 39/2021 des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9)

                                Bildergebnis für fotos von tacheles e. v. und harald thomé

erhalten und für Euch auf unserer Homepage nachstehend online gestellt sowie in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Diesen NEWSLETTER Nummer 39/2021 könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link auch direkt auf der Homepage von

Bildergebnis für fotos von tacheles e. v. und harald thomé

online lesen.

> https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2840/  !

Dem Harald sagen wir wieder ein herzliches Dankeschön für sein unermüdliches Engagement im sozialpolitischen Sektor!

Nicht irritieren lassen. Es ist in der Tat der 39. NEWSLETTER, da Harald Thomé zwei Nummer  9-NEWSLETTER unterschiedlichen Inhaltes im Februar 2021 gepostet hat!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé Newsletter 39/2021 vom 17.10.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 

1. Zur Ampelkoalition / Sondierungspapier von SPD, Grüne und FDP
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Die Ampel konstituiert sich, sie haben ein erstes Sondierungspapier rausgegeben, in dem die Ziele der neuen Ziele formuliert werden.

Darin heißt es: „»Abschaffung« von Hartz IV

Anstelle der bisherigen Grundsicherung werden wir ein Bürgergeld einführen. Das Bürgergeld soll die Würde des und der Einzelnen achten, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen sowie digital und unkompliziert zugänglich sein.

Es soll Hilfen zur Rückkehr in den Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt stellen.

Während der Coronakrise galten großzügige Regelungen zu Schonvermögen und zur Überprüfung der Wohnungsgröße. Wir prüfen, welche dieser Regeln wir fortsetzen wollen.

An Mitwirkungspflichten halten wir fest und prüfen, wie wir hier entbürokratisieren können.

Die Zuverdienstmöglichkeiten wollen wir verbessern, mit dem Ziel, Anreize für Erwerbstätigkeit zu erhöhen„.

Das Papier gibt es hier zum Download: https://t1p.de/o36e

Der Spiegel hat das ganz gut rausgearbeitet: https://t1p.de/cpea

Dazu ein paar Anmerkungen: Bürgergeld bleibt Hartz IV. Hartz IV ist erst dann abgeschafft, wenn die Sanktionen abgeschafft wurden. Alles andere ist Etikettenschwindel. 

  • Nicht enthalten ist die Frage der Höhe der Regelbedarfe, diese müssen aus 1000 Gründen deutlich erhöht werden, für alle Leistungsbeziehenden. Besonders aber für die Menschen, die auf lange Sicht auf SGB II-/SGB XII- und AsylbLG-Leistungen angewiesen sind.

  • 500.000 Haushalte bekommen alleine im SGB II nicht die vollen KdU, hier muss sich deutlich etwas ändern.

  • Die Energiekosten gehen durch die Decke, diese müssen aus den Regelbedarfen rausgenommen und den KdU zugeordnet werden.

  • Die Rückkehr in den Arbeitsmarkt muss wirklich im Mittelpunkt stehen und nicht die Erfüllung von „Integrationsquoten“ der Jobcenter und das Bedienen von Beschäftigungsträgern.

  • Unter Achtung der Würde eines jeden Einzelnen fällt mir ein, das die Grundsätze des „Europäische Kodex für gute Verwaltungspraxis“ in Kombination der „Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern“ (AGO), in Verbindung einer drei wöchigen Genehmigungsfiktion eingeführt werden könnte.   

  • Dann sind X Änderungen im SGB XII nötig: höhere Regelbedarfe, höheres Schonvermögen, höhere Anrechnungsfreibeträge bei Zuverdienst, Berücksichtigung von alters-, krankheits- und behindertenspezifischen Besonderheiten bei den Unterkunftskosten. Schaffung einer Anspruchsgrundlage für laufende und einmalige Bedarfe.

  • Geplant ist ein „Neustart der Familienförderung und Kindergrundsicherung“. Dies ist gewiss erfreulich, hier wäre auf jeden Fall wünschenswert, dass das Kindergeld der Förderung der Familie zugutekommt und nicht im Sozialleistungsbezug wieder angerechnet wird.

  • Die Ausbildungsförderungssysteme und

    das BAföG sollen reformiert werden, auch ein gutes Vorhaben, der erste Schritt sollte sein, deutliche Änderungen an den Anspruchsvorraussetzungen und eine deutliche Erhöhung vorzunehmen.

Das sind ein paar spontan rausgegriffene notwendige Änderungen. Hier hat die Ampelkoalition einiges zu tun, um ihre Versprechungen aus dem Sondierungspapier umzusetzen.

Der Pari reagiert hat seiner ersten Bedenken geäußert und seine große Sorge zum Sondierungspapier formuliert, mehr dazu: https://t1p.de/0tn2h

2. Stefan Sell zu den Regelbedarfen 2022 und zur juristischen Lanze in Richtung verfassungswidrige Unterdeckung des menschenwürdigen Existenzminimums

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Stefan Sell erklärt nochmal ziemlich deutlich die Unterdeckung bei den geplanten Regelbedarfen für das Jahr 2022 und die Maßgaben des BVerfG bei Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel Preissteigerungen oder Erhöhungen von Verbrauchsteuern, zeitnah zu reagieren, um zu jeder Zeit die Erfüllung des aktuellen Bedarfs sicherzustellen.

Ein gut erklärender Artikel, den es hier gibt: https://t1p.de/s0a7

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Menschen, die eine berufliche Zukunft suchen, kommen zu uns!

Die Zukunftswerkstatt Düsseldorf (ZWD) ist eine gemeinnützige Tochtergesellschaft der Landeshauptstadt Düsseldorf. Als Unternehmen der Sozialwirtschaft engagieren wir uns seit 1989 schwerpunktmäßig im Bereich Arbeitsmarktintegration und wirken an der Lösung gesellschaftlicher Probleme mit.

Die Arbeit mit unterschiedlichen Menschen ist Ihr Ding? Verstärken Sie unser Team als:

Beratungsfachkraft mit Teamleitungsfunktion (w/m/d) (TZ 28 Std.)

Beratung der Zielgruppen unserer Beratungsstelle bei Arbeitslosigkeit und in prekärer Beschäftigung

Quartiersagent (m/w/d)

Ansprache der Menschen im Quartier und Bewerbung der Angebote

Personal- und Betriebsakquisiteur (m/w/d)

Kontaktauf- und -ausbau zu relevanten Kooperationspartnern (Jobcenter, Migrantenvereine etc.) und federführende Akquise geförderter Beschäftigter/kooperierender Arbeitgeber

Wir freuen uns auf Sie!

INFORMIEREN SIE SICH:  https://www.zwd.de/unternehmen-zwd/stellenangebote/

3. Was die BA in Bezug auf Corona und Öffnung der Geschäftsstellen plant 
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Hier erstmal ein internes Papier der BA zur Öffnung der Jobcenter und Arbeitsagenturen. Papier: Corona und Termine – Stufe 3 ab 1. September 2021 – Anfang 2022 zum Download: https://t1p.de/22at und FQA zu Corona: SGB II / III: https://t1p.de/08c6

4. Neue BA – Weisungen

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Und hier noch diverse weitere BA Unterlagen:

a. Arbeitshilfe SGB II Hinweise zum Aufbau und Führen einer Leistungsakte
Ein Muster für gemeinsame Einrichtungen als Grundlage für eigene Regelungen inklusive:

Übersicht zur datenschutzrechtlichen Einstufung von Unterlagen

Aufbewahrung von Papierakten (Archiv)
Download: https://t1p.de/ync0

b. Handbuch Interner Dienstbetrieb: 14. Übersetzungsdienste und Kommunikationshilfen vom Sept. 2021, Download hier: https://t1p.de/1gp9

Praxishandbuch „Leistungsansprüche von ausländischen Staatsangehörigen nach dem SGB II“, Stand, 15.09.2021, Download: https://t1p.de/mo1h

Weisung 202110004 vom 13.10.2021 – Mehrbedarfe für

digitale Endgeräte für den Schulunterricht. Hier sagt die BA:  „Der Anspruch besteht solange der Deutsche Bundestag die epidemische Lage nationaler Tragweite festgestellt hat“. Download: https://t1p.de/vuv0

5. Ernährungsarmut – Hartz IV-Kinder – COVID-19 (aktuelle Studie von Dr. Hans Konrad Biesalski, Universität HohenheimI)

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Die SARS-CoV-2-Pandemie hat zu langanhaltenden Beschränkungen geführt, die vor allem Kinder in armen Familien besonders betrafen. Nicht nur der psychische Druck, die fehlenden sozialen Kontakte, die immer wieder kommuniziert werden, sondern auch eine unzureichende Ernährung hat Folgen für die Kinder. Letzteres wird aber bisher übersehen, da schwer vorstellbar. Kinder aus armen Verhältnissen sind bereits vor den Schließungen der Schulen und damit auch der Schulmensen in vielen Fällen nicht ausreichend ernährt. Eine gesunde Ernährung, wie sie Kinder vor allem in den Entwicklungsphasen brauchen, kann mit den verfügbaren Mitteln des ALG II nicht finanziert werden. Kommt eine Lockdown-Situation dazu, so wird der finanzielle Rahmen für Lebensmittel noch enger und die ausfallende Schulverpflegung verschärft die Situation einer Mangelernährung bei Kindern aus armen Verhältnissen. In Deutschland sind dies derzeit 21 %, die vorwiegend bei alleinerziehenden Müttern (53 %) leben. Die Folgen sind auch in Deutschland sichtbar, Wachstumsverzögerung und eingeschränkte kognitive Entwicklung. Ursache sind fehlende Mikronährstoffe (Eisen, Zink, Jod, Vitamin D), die für die körperliche und kognitive Entwicklung gebraucht werden. Die Erhöhung des Tagessatzes für Ernährung (4,01 €) auf 5,50 € ist ebenso eine dringend gebotene Maßnahme, wie eine Alternative zur Schulspeisung, wenn die Schulen geschlossen sind.

Download: https://www.thieme-connect.com/products/ejournals/pdf/10.1055/a-1553-3202.pdf

6. Nächste Groß-Demonstration am 30.10. vom Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen“ in Köln 
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Das geplante Versammlungsgesetz für NRW ist noch nicht abschließend beraten und beschlossen. Es gibt weiterhin scharfe Kritik an den Inhalten des vorgelegten Entwurfes. Nach zwei Groß-Demonstrationen mit insgesamt über 10.000 Teilnehmer:innen in Düsseldorf wird das NRWweite Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen“ am 30.10. in Köln demonstrieren. Der Protest unterstreicht nochmals die Kritik an den Inhalten des geplanten Gesetzes und zeigt auch die Breite des gesellschaftlichen Protestes: Gewerkschaften, Klimaaktive, Antifaschist:innen, Parteien, Fußball-Fans, Friedensaktive gehen gemeinsam gegen das Gesetz auf die Straße und treten für ein Grundrecht ein, das die CDU/FDP-Koalition in NRW massiv einschränken will.

Alle Informationen unter: www.nrw-versammlungsgesetz-stoppen.de

Bemerkung dazu: Demonstrationen waren und sind Kampfmittel gegen Obrigkeitsstaat und Diktatur. Für eine Demokratie ist die freie Versammlung so wichtig wie die Luft zum Atmen. Daher ist es entscheidend, sich gegen solche geplanten Verschärfungen zur Wehr zu setzen. Ich selbst habe schon viele Demonstrationen angezeigt und war dort Versammlungsleiter. Mit den geplanten Verschärfungen besteht jetzt erhebliche Gefahr, dafür in Haftung genommen und kriminalisiert zu werden. Daher dürfen die geplanten Änderungen nicht durchkommen! Natürlich zielen diese Verschärfungen auf kommende Sozialproteste, gegen Umweltzerstörung und Protest gegen Nazis und Rassist*innen.   

7. Hinweise zum Eintragen in den Newsletter
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Immer wieder kommen an mich Mails mit der Bitte, Menschen in den Newsletter mit aufzunehmen. Dazu kann ich nur sagen, diese Aufnahme in den Newsletter könnt Ihr/Sie selbst durchführen, das ist kein Zauberwerk. Unter folgender Url ist das Eintragen in den NL möglich: https://harald-thome.de/newsletter.html

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Hier könnte Ihre Anzeige stehen …

Im Newsletter ist Platz für Werbeanzeigen, an dieser Stelle und unter dem ersten Beitrag. Hier könnten also Sie Ihre Werbeanzeige einstellen:  Ihr Buch, Ihre Kanzlei, ihre Fortbildung oder eine Veranstaltung bewerben, Ihre Suche nach einer Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter oder Sie suchen einen Job …..

Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von rd. 60.000 Empfänger*innen in ganz Deutschland. Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten, Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und weitere Organisationen.

Preise:

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zzgl. Umsatzsteuer.

Die Erlöse aus den Werbeanzeigen werden zu 100 % für die Finanzierung des Vereins Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de) verwendet. Der Werbeplatz kann von Interessierten zur schnellen Verbreitung von fachspezifischen Infos gemietet werden.

Kontakt: info@harald-thome.de

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an. Wegen starker Belegung gibt diese Fortbildung erst wieder im nächsten Jahr, Anmeldung aber jetzt schon möglich,

– 07./08. Feb. 2022 als Online-Seminar
– 23./24. Feb. 2022 als Online-Seminar
– 07./08. März 2022 als Online-Seminar
– 28./29. März 2022 als Online-Seminar
– 04./05. April 2022 als Online-Seminar
– 09./10. Mai 2022 als Online-Seminar                                                                                             – -30./31. Mai 2022 als Online-Seminar
– 14./15. Juni 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/chgq

9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis

In diesem Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Antragsverfahren, Mitwirkungspflichten, Bestandskraft- und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, Aufhebung von Bescheiden, das Überprüfungsverfahren, die vorläufige Leistungsgewährung, alles in allem: die Basics der Sozialberatung. 

In den genannten Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden.

Diese findet statt

–   17. Feb. 2022      als Online-Seminar
–   16. März 2022     als Online-Seminar
–   12. April 2022     als Online-Seminar
–   25. Mai 2022       als Online-Seminar
–   16. Juni 2022      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  t1p.de/hdlq

10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II – Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar
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In dieser dreitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II – Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und nochmal gerechnet.
Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen.

Diese Fortbildung biete ich an:

–   14./15./16. Feb. 2022   als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/kdiq

11. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II – Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

–  25. Okt. 2021      als Online-Seminar (1 Platz)
–  02. Nov. 2021      als Online-Seminar (1 Platz)
–  20. Dez. 2021       als Online-Seminar (1 Platz)
–  26. Jan. 2022       als Online-Seminar (2 Plätze)
–  14. März 2022      als Online-Seminar
–  20. April 2022       als Online-Seminar
–  23. Mai 2022        als Online-Seminar
–  07. Juni 2022       als Online-Seminar

 Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/xily

12. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt.

Diese Fortbildung biete ich an:

–   26. Okt.  2021      als Online-Seminar (1 Platz)
–   18. Jan. 2022       als Online-Seminar
–   22. Feb. 2022       als Online-Seminar
–   21. März 2022      als Online-Seminar
–   13. Mai 2022        als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/85hu

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

–  24. Jan. 2022        als Online-Seminar
–  15. März 2022       als Online-Seminar
–  11. April 2022        als Online-Seminar
–  10. Juni 2022         als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/u67n

14. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit – KONKRET – Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.

Diese Fortbildung biete ich an:

–  25. Jan. 2022      als Online-Seminar
–  22. März 2022     als Online-Seminar
–  19. April 2022      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/93hz

15. SGB II – Intensivseminare über 5 Tage in 2022
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In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt. starker Belegung gibt es erst wieder im nächsten Jahr freie Plätze. Wegen starker Belegung gibt es diese Fortbildung auch erst wieder im nächsten Jahr. 

Ich biete die nächsten SGB II – Intensivseminar über 5 Tage am an:

–  16. – 20. Mai 2022       als Präsenzseminar in Wuppertal  

–  22. –  26.Aug. 2022      als Online-Seminar

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage ist zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!
Das Seminar im Mai 2022 ist als Präsenzfortbildung geplant, wenn die Coronalage eine Präsenzveranstaltung nicht zulässt, wird es als Online-Seminar durchgeführt. 

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/j6vu

16. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung von Behördenansprüchen
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In der Fortbildung werden die Rahmenbedingung der Darlehensgewährung im SGB II und die Aufrechnung von Darlehen und sonstige Geltendmachung im und nach dem SGB II-Bezug und die Möglichkeiten der Interventionspunkte und Gegenwehr rausgearbeitet.

Diese Fortbildung biete ich an:

–    21. Dez. 2021         als Online-Seminar

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/913t

17. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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Diese Fortbildung biete ich am

–  22. Okt. 2021      als Online-Seminar (1 Platz)
–  01. Feb. 2022      als Online-Seminar

an.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/e8ef 

18. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.

Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Diese Fortbildung biete ich wieder am

–     25. Febr. 2022     als Online-Seminar

Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/yq6p

19. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete


Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekanntgegeben.

– 24./25. Januar 2022     als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9 

So das war es dann.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé 

Impressum

Harald Thomé / Referent für Arbeitslosen- und Sozialrecht

Rudolfstraße 125

42285 Wuppertal

info@harald-thome.de

www.harald-thome.de

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