Wir haben den NEWSLETTER Nummer 38/2021 des Kollegen Harald Thomé für Euch bei uns online gestellt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir den NEWSLETTER Nummer 38/2021 des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9)

                                Bildergebnis für fotos von tacheles e. v. und harald thomé

erhalten und für Euch auf unserer Homepage nachstehend online gestellt sowie in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Diesen NEWSLETTER Nummer 38/2021 könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link auch direkt auf der Homepage von

Bildergebnis für fotos von tacheles e. v. und harald thomé

online lesen.

> https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2838/ !

Dem Harald sagen wir wieder ein herzliches Dankeschön für sein unermüdliches Engagement im sozialpolitischen Sektor!

Nicht irritieren lassen. Es ist in der Tat der 38. NEWSLETTER, da Harald Thomé zwei Nummer  9-NEWSLETTER unterschiedlichen Inhaltes im Februar 2021 gepostet hat!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé Newsletter 38/2021 vom 10.10.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 

1. Rechtsgutachten: SGB II- SGB XII- Regelbedarfe sind verfassungswidrig
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Nach einem aktuellen Gutachten der Rechtswissenschaftlerin Professorin Anne Lenze ist die zum 1.1.2022 geplante sehr geringe Erhöhung der Regelsätze verfassungswidrig. Angesichts der Entwicklung der Lebenshaltungskosten verpflichte das Grundgesetz den Gesetzgeber, die absehbare Kaufkraftminderung für Grundsicherungsbeziehende abzuwenden. In dem Rechtsgutachten wird u.a. auf die zurückliegenden einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bezug genommen, das 2014 feststellte, dass die Regelbedarfe bereits an der untersten Grenze dessen liegen, was verfassungsrechtlich gefordert ist. Die niedrige Anpassung der Regelbedarfe zum 1.1.2022 in Verbindung mit der anziehenden Inflation läute nun eine „neue Stufe der Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums“ ein, so das Ergebnis der juristischen Prüfung, die der Paritätischen Wohlfahrtsverband in Auftrag gegeben hat. Sollte der Gesetzgeber nicht aktiv werden, um die absehbaren Kaufkraftverluste abzuwenden, verstoße er damit gegen die Verfassung, so das Fazit der Rechtswissenschaftlerin.
Mehr dazu und zum Gutachten hier: https://t1p.de/9fz0

Kurze Bewertung: Anne Lenze und der Pari haben mit dem Gutachten absolut recht. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung ist genial, denn die Höhe der Regelsätze im SGB II/SGB XII und AsylbLG sind in einer nicht mehr vertretbaren Höhe und müssen deutlich angehoben werden. Das ist Aufgabe der zukünftigen Bundesregierung. Dass sie in der Koalitionsvereinbarungsphase damit konfrontiert wird, ist strategisch ein richtig guter Schachzug.
Die zukünftige Bundesregierung wird nicht innerhalb kürzester Zeit ein Verfahren zur Änderung der Regelsätze festklopfen können, bis dahin wäre es aber möglich, und nötig, übergangsweise eine pauschale Regelleistungserhöhung einzuführen.

2. Bundesrat stimmt Regelsätzen für das Jahr 2022 zu
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Der Bundesrat hat am 08.10.2021 dem Vorschlag der Bundesregierung zugestimmt, die Regelsätze für Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung um 3 € bzw. 2 € anzupassen. Damit wurden die verfassungswidrigen Regelbedarfe vorerst von der noch amtierenden Regierung festgeschrieben.
Näheres und die aktuelle Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2022 – (RBSFV 2022) gibt es hier: https://t1p.de/aubv

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3. Sanktionen im SGB II
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Am 5. Nov. 2019 urteilte das BVerfG über Sanktionen im SGB II. Im Sonderheft Sozialrecht aktuell einige Veröffentlichungen dazu. Zukunft der Sanktionen, Evolutionen, Alternativen. Eine interessante Zusammenstellung und zum Teil kostenlos downloadbar: https://www.sozialrecht-aktuell.nomos.de/archiv/2021/sonderheft/

4. Vollständiges Einsichtsrecht in Behördenakten
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Das Verwaltungsgericht, Wiesbaden hat vor einem Monat eine Entscheidung in einem Verfahren zwischen dem BAMF und einem Asylantragsteller bzw. dessen Rechtsanwalt getroffen, in dem es um die Vorlage der beim BAMF geführten elektronischen  Behördenakte bei Gericht geht.

Das Gericht stellte in einem Leitsatz seiner Entscheidung fest: „Es ist fraglich, ob ein faires (Asyl-) Verfahren gewährleistet wird, wenn ein vollständiger Zugang zu der vollständigen elektronischen Behördenakte nicht so gewährt wird, wie dieser den Beschäftigten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge möglich ist, nicht aber dem Gericht oder einem Rechtsanwalt.“

Eine Entscheidung, die – mittelbar – auch für Menschen Bedeutung erlangen kann, die bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) oder den Jobcentern in gemeinsamer Trägerschaft von BA und kommunalen Trägern Leistungen nach SGB III (Alg I) oder nach SGB II (Alg II / „Hartz IV“) beantragen, da auch die BA für ihren Bereich die Einführung der elektronischen Behördenakte und dabei (mindestens in Teilen) vergleichbare Verfahrensweisen wie die BA (z. B. das Einscannen eingegangener Schriftstücke und die anschließende Vernichtung dieser Schriftstücke) beschlossen hat.

Mehr dazu bei den „dieDatenschützer Rhein Main“: https://t1p.de/y7cu

5. Jetzt anonymer Upload von Dienst- und Verwaltungsanweisungen möglich
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Wie ja bekannt ist, veröffentliche ich regelmäßig die mir bekannten Dienst- und Verwaltungsanweisungen der Sozial- und Arbeitsverwaltungen.

Damit es Mitarbeitenden von solchen Behörden möglich ist, mir relevante Unterlagen zukommen zu lassen, ist jetzt bei mir auf der Webseite ein anonymer Upload installiert. Damit können mir anonym und ohne die Möglichkeit der Nachverfolgung Dokumente zukommen gelassen werden. Den anonymen Upload für Dienst- und Verwaltungsanweisungen gibt es hier: https://t1p.de/buca

6. Nächste Groß-Demonstration am 30.10. vom Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen“ in Düsseldorf
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Das geplante Versammlungsgesetz für NRW ist noch nicht abschließend beraten und beschlossen. Es gibt weiterhin scharfe Kritik an den Inhalten des vorgelegten Entwurfes. Nach zwei Groß-Demonstrationen mit insgesamt über 10.000 Teilnehmer:innen in Düsseldorf wird das NRWweite Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen“ am 30.10. in Köln demonstrieren. Der Protest unterstreicht nochmals die Kritik an den Inhalten des geplanten Gesetzes und zeigt auch die Breite des gesellschaftlichen Protestes: Gewerkschaften, Klimaaktive, Antifaschist:innen, Parteien, Fußball-Fans, Friedensaktive gehen gemeinsam gegen das Gesetz auf die Straße und treten für ein Grundrecht ein, das die CDU/FDP-Koalition in NRW massiv einschränken will.

Alle Informationen unter: www.nrw-versammlungsgesetz-stoppen.de

Bemerkung dazu: Demonstrationen waren und sind Kampfmittel gegen Obrigkeitsstaat und Diktatur. Für eine Demokratie ist die freie Versammlung so wichtig wie die Luft zum Atmen. Daher ist es entscheidend, sich gegen solche geplanten Verschärfungen zur Wehr zu setzen. Ich selbst habe schon viele Demonstrationen angezeigt und war dort Versammlungsleiter. Mit den geplanten Verschärfungen besteht jetzt erhebliche Gefahr, dafür in Haftung genommen und kriminalisiert zu werden. Daher dürfen die geplanten Änderungen nicht durchkommen! Natürlich zielen diese Verschärfungen auf kommende Sozialproteste, gegen Umweltzerstörung und Protest gegen Nazis und Rassist*innen.   

7. Hinweise zum Eintragen in den Newsletter
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Immer wieder kommen an mich Mails mit der Bitte, Menschen in den Newsletter mit aufzunehmen. Dazu kann ich nur sagen, diese Aufnahme in den Newsletter könnt Ihr/Sie selbst durchführen, das ist kein Zauberwerk. Unter folgender Url ist das Eintragen in den NL möglich: https://harald-thome.de/newsletter.html

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Im Newsletter ist Platz für Werbeanzeigen, an dieser Stelle und unter dem ersten Beitrag. Hier könnten also Sie Ihre Werbeanzeige einstellen:  Ihr Buch, Ihre Kanzlei, ihre Fortbildung oder eine Veranstaltung bewerben, Ihre Suche nach einer Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter oder Sie suchen einen Job …..

 

Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von rd. 60.000 Empfänger*innen in ganz Deutschland. Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten, Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und weitere Organisationen.

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zzgl. Umsatzsteuer.

Die Erlöse aus den Werbeanzeigen werden zu 100 % für die Finanzierung des Vereins Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de) verwendet. Der Werbeplatz kann von Interessierten zur schnellen Verbreitung von fachspezifischen Infos gemietet werden.

Kontakt: info@harald-thome.de

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an. Wegen starker Belegung gibt diese Fortbildung erst wieder im nächsten Jahr, Anmeldung aber jetzt schon möglich,

– 18./19. Okt. 2021     als Online-Seminar (1 Platz)
–  24./25. Nov. 2021    als Online-Seminar (2 Plätze)
–  13./14. Dez. 2021    als Online-Seminar (2 Plätze)
–  10./11. Jan. 2022     als Online-Seminar (2 Plätze)
–  07./08. Feb. 2022    als Online-Seminar
–  23./24. Feb. 2022    als Online-Seminar
–  07./08. März 2022   als Online-Seminar
–  28./29. März 2022   als Online-Seminar
–  04./05. April 2022    als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/chgq

9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis

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In diesem Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Antragsverfahren, Mitwirkungspflichten, Bestandskraft- und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, Aufhebung von Bescheiden, das Überprüfungsverfahren, die vorläufige Leistungsgewährung, alles in allem: die Basics der Sozialberatung. 

In den genannten Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden.

Diese findet statt

–   05. Nov. 2021      als Online-Seminar (2 Plätze)
–   23. Nov. 2021      als Online-Seminar (2 Plätze)
–   03. Dez. 2021      als Online-Seminar (2 Plätze)
–   17. Jan  2022      als Online-Seminar (2 Plätze)
–   17. Feb. 2022      als Online-Seminar
–   16. März 2022     als Online-Seminar
–   12. April 2022     als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  t1p.de/hdlq

10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II – Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar
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In dieser dreitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II – Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und nochmal gerechnet.
Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen.

Diese Fortbildung biete ich an:

–   15./16./17. Nov. 2021   als Online-Seminar (2 Plätze)
–   14./15./16. Feb. 2022   als Online-Seminar 

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/kdiq

11. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II – Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

–  25. Okt. 2021      als Online-Seminar (2 Plätze)
–  02. Nov. 2021       als Online-Seminar (2 Plätze)
–  22. Nov. 2021       als Online-Seminar (2 Plätze)
–  20. Dez. 2021       als Online-Seminar (2 Plätze)
–  26. Jan. 2022       als Online-Seminar (2 Plätze)
–  14. März 2022      als Online-Seminar
–  20. April 2022       als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/xily

12. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt.

Diese Fortbildung biete ich an:

–  26. Okt.  2021      als Online-Seminar (2 Plätze)
–  09. Nov. 2021      als Online-Seminar (2 Plätze)
–  29. Nov. 2021      als Online-Seminar (2 Plätze)
–  15. Dez. 2021      als Online-Seminar (2 Plätze)
–  18. Jan. 2022       als Online-Seminar
–  22. Feb. 2022       als Online-Seminar
–  21. März 2022      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/85hu

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

–  18. Nov. 2021        als Online-Seminar (2 Plätze)
–  06. Dez.. 2021       als Online-Seminar (2 Plätze)
–  24. Jan. 2022        als Online-Seminar
–  15. März 2022       als Online-Seminar
–  11. April 2022        als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/u67n

14. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit – KONKRET – Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.

Diese Fortbildung biete ich an:

–  08. Nov. 2021      als Online-Seminar (2 Plätze)
–  25. Jan. 2022      als Online-Seminar
–  22. März 2022     als Online-Seminar
–  19. April 2022      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/93hz

15. SGB II – Intensivseminar über 5 Tage in 2022
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In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt. starker Belegung gibt es erst wieder im nächsten Jahr freie Plätze. Wegen starker Belegung gibt es diese Fortbildung auch erst wieder im nächsten Jahr. 

Ich biete die nächsten SGB II – Intensivseminar über 5 Tage am an:

–  16. – 20. Mai 2022       als Präsenzseminar in Wuppertal  

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage ist zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!
Das Seminar im Mai 2022 ist als Präsenzfortbildung geplant, wenn die Coronalage eine Präsenzveranstaltung nicht zulässt, wird es als Online-Seminar durchgeführt. 

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/j6vu

16. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung von Behördenansprüchen
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In der Fortbildung werden die Rahmenbedingung der Darlehensgewährung im SGB II und die Aufrechnung von Darlehen und sonstige Geltendmachung im und nach dem SGB II-Bezug und die Möglichkeiten der Interventionspunkte und Gegenwehr rausgearbeitet.

Diese Fortbildung biete ich an:

–    21. Dez. 2021         als Online-Seminar

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/913t

17. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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Diese Fortbildung biete ich am

–  22. Okt. 2021      als Online-Seminar (2 Plätze)
–  01. Feb. 2022      als Online-Seminar

an.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/e8ef  

18. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben.

Diese Fortbildung biete ich an:

–  12. Nov. 2021     als Online-Seminar (2 Plätze)
–  17. März 2022    als Online-Seminar

Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/qme5

19. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste


Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.

Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Diese Fortbildung biete ich wieder am

–     25. Febr. 2022     als Online-Seminar

Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/yq6p

20. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete


Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekanntgegeben.

– 24./25. Januar 2022     als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9

So das war es dann für heute. 

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé 

IMPRESSUM

Harald Thomé / Referent für Arbeitslosen- und Sozialrecht

Rudolfstraße 125

42285 Wuppertal

info@harald-thome.de

www.harald-thome.de

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