Wir haben den NEWSLETTER Nummer 35/2021 des Kollegen Harald Thomé für Euch bei uns online gestellt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir den NEWSLETTER Nummer 35/2021 des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9)

                                Bildergebnis für fotos von tacheles e. v. und harald thomé

erhalten und für Euch auf unserer Homepage nachstehend online gestellt sowie in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Diesen NEWSLETTER Nummer 35/2021 könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link auch direkt auf der Homepage von

Bildergebnis für fotos von tacheles e. v. und harald thomé

online lesen.

> https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2832/ !

Dem Harald sagen wir wieder ein herzliches Dankeschön für sein unermüdliches Engagement im sozialpolitischen Sektor!

Nicht irritieren lassen. Es ist in der Tat der 35. NEWSLETTER, da Harald Thomé zwei Nummer  9 – NEWSLETTER unterschiedlichen Inhaltes im Februar 2021 gepostet hat!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

*******************************************************

Thomé Newsletter 35/2021 vom 21.09.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 

1. Beschluss des Landessozialgerichts NRW zur Angemessenheit von Unterkunftskosten in der Corona-Pandemie

—————————————————–
Die Rechtslage zur vereinfachten Antragstellung bestimmt, dass für Bewilligungszeiträume, die zwischen März 2020 und Dezember 2021 begonnen haben/ bzw. beginnen werden, die Unterkunftskosten (KdU) für sechs Monate als angemessen zu gelten haben (§ 67 Abs. 3 SGB II /§ 141 Abs. 3 SGB XII).
Wie andere Jobcenter auch, hatte das Jobcenter Wuppertal diese Regelung in seinen Dienstanweisungen zu dem § 67 SGB II nur auf Neuantragsteller, die aufgrund der Covid-Pandemie Leistungen beantragen, begrenzt.
Das Landessozialgericht NRW hat nun mit Beschluss vom 13.09.2021 – Aktz: L 19 AS 1295/21 B ER, (erstmalig für NRW) entschieden, dass die Regelungen zur Angemessenheit von Unterkunftskosten im SGB II (und auch im SGB XII) nicht nur für neuantragstellende Menschen gelten, sondern für alle Menschen, die in der Zeit eine Wohnung angemietet haben bzw. noch bis Dez. 2021 anmieten werden.

Die Verwaltungspraxis vieler Jobcenter sieht leider anders aus. Hier wird bestimmt, dass diese „Angemessenheitsfiktion“ nur für Menschen gelte, die Corona bedingt hilfebedürftig geworden sind (z.B. Weisung des Jobcenter Wuppertal vom 7.6.2021 zu § 67 SGB II, Download: https://t1p.de/1qe7)

NRW-weit (und Bundesweit) ist nun die Umsetzung der Angemessenheitsfiktion einzufordern.
Die Bescheide, in den Fällen der falschen Rechtsanwendung sind von Amtswegen zu ändern. Verwaltungsanweisungen müssen korrigiert und Verwaltungshandeln geändert werden!

Sollten die Jobcenter diese rechtswidrige Verwaltungspraxis nicht ändern, sind alle Menschen, die ab März 2020 eine Wohnung angemietet haben, welche als unangemessen galt, aufgefordert, einen Überprüfungsantrag einzulegen und eine Korrektur vom Amt zu fordern. Alle Beratungsstellen fordern wir auf, hier ebenfalls aktiv zu werden.

Hier geht es zum Beschluss des LSG NRW: https://t1p.de/it7m
Ein Text von Bernd Eckardt, in dem die Problematik und auch die rechtswidrige Verwaltungspraxis am Jobcenter Wuppertal und Nürnberg (als Beispiele)  deutlich besser erklärt und kritisiert: Sozialrecht Justament 9/2021: https://t1p.de/43va

2. Zusammensetzung Regelbedarfe 2016 – 2022 / SGB II – Rechner um RB’s 2022 erweitert / Wohngeldrechner für 2022 erstellt

———————————————————
Rüdiger Böcker hat die Regelbedarfe aus den Jahren 2016 bis 2022 seziert und nach Regelbedarfsstufen visualisiert. Ebenso wurde der SGB II Rechner um die
„grenzenlosen Segnungen“ in den Regelbedarfen ab 1.1.2022 erweitert.

Zusammensetzung Regelbedarfe gibt es hier, der SGB II – Rechner und der Wohngeldrechner simd alle hier zu finden: https://harald-thome.de/downloads/praxismaterialien.html

Anzeige

Sanktionsfrei e.V. bietet schnelle und unbürokratische Hilfe bei Hartz-4-Sanktionen

Auf www.sanktionsfrei.de stellen wir über unsere Online-Plattform Kontakt zu Anwält*innen her und ermöglichen einen unkomplizierten Widerspruch gegen Hartz-4-Sanktionen. Mit nur wenigen Klicks ist ein Widerspruch erstellt und geht direkt per Online-Fax ans Jobcenter. Aus unserem spendenfinanzierten Solidartopf gleichen wir Sanktionen vorübergehend aus und machen so das stärkste Druckmittel der Jobcenter unwirksam. Wir bieten Vertrauen statt Druck und machen Hartz 4 sanktionsfrei! 

Mehr zu unserer Arbeit erfahrt ihr unter: www.sanktionsfrei.de

3. Neuauflage der Arbeitshilfe „Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktzugangs von Geflüchteten“ erschienen

—————————————————
Der Informationsverbund Asyl und Migration sowie das DRK haben eine aktualisierte Auflage des Beratungsleitfadens „Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktzugangs von Geflüchteten“ herausgegeben. Die Autorin Dr. Barbara Weiser hat die Broschüre vor dem Hintergrund der zahlreichen Gesetzesänderungen in der letzten Zeit vollkommen überarbeitet. In der Broschüre wird erläutert unter welchen Voraussetzungen Asylsuchende, Geflüchtete mit Schutzstatus sowie Personen mit Duldung arbeiten dürfen und welche Fördermöglichkeiten sie in Anspruch nehmen können. Die Arbeitshilfe gibt es hier zum Download: https://t1p.de/jnbi

4. Zweiter Anlauf zur Anpassung der Strom- und Gasgrundversorgungsverordnungen an unionsrechtliche Vorgaben

———————————————–
Vor knapp zwei Wochen wurde gemeldet, dass die Änderung der StromGVV bzw. GasGVV erneut ins parlamentarische Verfahren muss. Nun liegt dem Bundesrat die aktuelle Drucksache vor: BR-Drs. 724/21, Download: https://t1p.de/awqr

5. Neue Weisungen der BA zum SGB II

—————————————–
Die BA hat neue Weisungen zum SGB II herausgegeben, geändert wurden die Weisungen zu § 9 und 23 SGB II. Besonders relevant ist nochmal die Klarstellung, dass nur „bereite Mittel bedarfsmindernd als Einkommen berücksichtigt werden können“. Inhaltlich eine völlig klare Sache, in der Realität eine Quelle für ständigen Rechtsbruch der Jobcenter. Die Weisungen gibt es hier zum Download: https://t1p.de/buca

6. PM: Rechtsbruch beenden! Erfüllung der menschenrechtlichen Verpflichtung gegenüber lokal Beschäftigten, Familienangehörigen und Schutzsuchenden aus Afghanistan

————————————–
Pro Asyl, Rechtsanwält*innen, Jurist*innenorganisation und nationale sowie europäische Anwält*innenorganisationen erklären und fordern:

Die zugespitzte Lage in Afghanistan wurde für den Fall des Abzugs der westlichen Streitkräfte von Expert*innen einhellig vorhergesehen.

Davon unbeeindruckt führt das Bundesamt für Migration und Flüchtlingen (BAMF) in einer Stellungnahme in einem gerichtlichen Verfahren noch am 10.08.2021 aus: »Die Bedingungen, auf die Rückkehrer nach Kabul treffen, sind nicht derartig schlecht, dass sie in schrecklichen humanitären Zuständen existieren müssten.« In einem weiteren Schriftsatz vom 11.08. stellt das BAMF fest: »In Bezug auf die Zuerkennung subsidiären Schutzes ist einerseits auszuführen, dass die meisten Städte und Provinzen derzeitig kampflos übergeben werden. Demnach ist doch sehr fraglich, ob die Intensität der Kampfhandlungen und damit die Gefahrendichte tatsächlich zugenommen hat.«
Mehr dazu: https://t1p.de/4nfz

7. Zur anstehenden Wahl

——————————————

Die Bundestagswahl steht vor der Tür, einige haben noch nicht gewählt, daher möchte ich mich dazu auch kurz äußern. Das Klima der Erde ist kurz davor irreparabel umzukippen, die Folgen sind für die Menschen bereits konkret spürbar. Eine rassistische Partei ist schon im Parlament und fantasiert von einer Machtübernahme. Militante Neonaziorganisationen werden staatlicherseits gedeckt und rechtsradikale Sicherheitskräfte nur als „Einzelfälle“ bezeichnet. Die Regierungsparteien sind korrupt und weitgehend unwählbar. Millionen von Menschen müssen mit viel zu geringen Existenzsicherungsleistungen leben und haben nicht genug zum Leben, zum Sterben aber zu viel. Das Vertrauen weiter Teile der Bevölkerung in die Politik ist zerstört. 

Es ist seit vielen Jahren erstmals möglich, dass eine etwas fortschrittliche Koalition die Regierungsmehrheit erhalten könnte, die jetzt die notwendigen Weichenstellungen durchführen könnte.

Daher, liebe Leserinnen und Leser ein „Weiter so“ darf es nicht geben. Tut etwas dafür das es diesen „Linksrutsch“ gibt, von dem Unions- und FDP-Politiker rden. Um soziale und politische Änderungen herbeizuführen, denke ich, ist Die Linke die richtige Partei.

Für Altersrentner*innen, Erwerbslose und Migrant*innen hat die Linke eine konkrete Zusage gemacht: sollte es zu einer Regierung mit SPD und Grünen kommen, soll der Regelsatz um 100 EUR angehoben werden, die derzeitige Regierungskoalition will eine Anhebung um 3 EUR. 

Mehr zur Regelsatzerhöhung um 100 EUR: https://t1p.de/gpxe

Anzeige

Hier könnte Ihre Anzeige stehen …

Im Newsletter ist Platz für Werbeanzeigen, an dieser Stelle und unter dem ersten Beitrag. Hier könnten also Sie Ihre Werbeanzeige einstellen:  Ihr Buch, Ihre Kanzlei, ihre Fortbildung oder eine Veranstaltung bewerben, Ihre Suche nach einer Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter oder Sie suchen einen Job …..

Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von rd. 60.000 Empfänger*innen in ganz Deutschland. Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten, Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und weitere Organisationen.

Preise:

  • Kleine Anzeige bis    500 Zeichen – 150 € 
  • Große Anzeige bis 1.000 Zeichen – 300 €,

zzgl. Umsatzsteuer.

Die Erlöse aus den Werbeanzeigen werden zu 100 % für die Finanzierung des Vereins Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de) verwendet. Der Werbeplatz kann von Interessierten zur schnellen Verbreitung von fachspezifischen Infos gemietet werden.

Kontakt: info@harald-thome.de

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare

—————————————————————-
In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an. Wegen starker Belegung gibt diese Fortbildung erst wieder im nächsten Jahr, Anmeldung aber jetzt schon möglich,

– 10./11. Jan. 2022       als Online-Seminar
–  07./08. Feb. 2022      als Online-Seminar
–  23./24. Feb. 2022      als Online-Seminar
–  07./08. März 2022     als Online-Seminar
–  28./29.März 2022      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/chgq

9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis

—————————————————————————————————-

In diesem Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Antragsverfahren, Mitwirkungspflichten, Bestandskraft- und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, Aufhebung von Bescheiden, das Überprüfungsverfahren, die vorläufige Leistungsgewährung, alles in allem: die Basics der Sozialberatung. 

In den genannten Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden.

Diese findet statt

–   17. Jan. 2022      als Online-Seminar
–   17. Feb. 2022      als Online-Seminar
–   16. März 2022     als Online-Seminar
–   12. April 2022     als Online-Seminar
–   25. Mai 2022       als Online-Seminar
–   16. Juni 2022      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  t1p.de/hdlq

10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II – Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar

———————————————–
In dieser dreitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II – Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und nochmal gerechnet.
Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen.

Diese Fortbildung biete ich an:

–   15./15./16. Feb. 2022   als Online-Seminar 

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/kdiq

11. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen

———————————————–
In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II – Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

–  26. Jan. 2022        als Online-Seminar
–  14. März 2022       als Online-Seminar
–  20. April 2022       als Online-Seminar
–  23. Mai 2022         als Online-Seminar
–  07. Juni 2022        als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/xily

12. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung

—————————-
Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt.

Diese Fortbildung biete ich an:

–   18. Jan. 2022       als Online-Seminar
–   22. Feb. 2022       als Online-Seminar
–   21. März 2022      als Online-Seminar
–   13. Mai 2022        als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/85hu

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

———————————————————————————–
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

–   24. Jan. 2022        als Online-Seminar
–   15. März 2022       als Online-Seminar
–   11. April 2022        als Online-Seminar
–   10. Juni 2022         als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/u67n

14. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit – KONKRET – Aus der und für die Praxis

————————————————————
SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.

Diese Fortbildung biete ich an:

–   25. Jan. 2022        als Online-Seminar
–   22. März 2022       als Online-Seminar
–   19. April 2022       als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/93hz

15. SGB II – Intensivseminar über 5 Tage in 2022

———————————————
In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt. starker Belegung gibt es erst wieder im nächsten Jahr freie Plätze. Wegen starker Belegung gibt es diese Fortbildung auch erst wieder im nächsten Jahr. 

Ich biete die nächsten SGB II – Intensivseminar über 5 Tage am an:

–  16. – 20. Mai 2022       als Präsenzseminar in Wuppertal  

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage ist zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!
Das Seminar im Mai 2022 ist als Präsenzfortbildung geplant, wenn die Coronalage eine Präsenzveranstaltung nicht zulässt, wird es als Online-Seminar durchgeführt. 

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/j6vu

16. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung von Behördenansprüchen

——————————————–
In der Fortbildung werden die Rahmenbedingung der Darlehensgewährung im SGB II und die Aufrechnung von Darlehen und sonstige Geltendmachung im und nach dem SGB II-Bezug und die Möglichkeiten der Interventionspunkte und Gegenwehr rausgearbeitet.

Diese Fortbildung biete ich an:

–    21. Dez. 2021         als Online-Seminar

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/913t

17. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II

——————————————————————————
Diese Fortbildung biete ich am

–  22. Okt. 2021        als Online-Seminar
–  01. Feb. 2022        als Online-Seminar

an.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/e8ef  

18. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

—————————————————————————–
Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben.

Diese Fortbildung biete ich an:

–  17. März 2022    als Online-Seminar

Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/qme5

19. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete

———————————————————————

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekanntgegeben.

– 24./25. Januar 2022     als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9 

20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII

——————————————————————-

Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

– 08. Nov. 2021   als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge

So das war es dann.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé 

                          IMPRESSUM:

Harald Thomé / Referent für Arbeitslosen- und Sozialrecht

Rudolfstraße 125

42285 Wuppertal

info@harald-thome.de

www.harald-thome.de

Share
Dieser Beitrag wurde unter Hartz IV / Bürgergeld?, Sozialpolitik veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert