Wir haben den NEWSLETTER Nummer 25/2021 des Kollegen Harald Thomé für Euch bei uns online gestellt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir den NEWSLETTER Nummer 25/2021 des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9)

    

                                Bildergebnis für fotos von tacheles e. v. und harald thomé

erhalten und für Euch auf unserer Homepage nachstehend online gestellt sowie in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Diesen NEWSLETTER Nummer 25/2021 könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link auch direkt auf der Homepage von

Bildergebnis für fotos von tacheles e. v. und harald thomé

online lesen.

> https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2799/ !

Dem Harald sagen wir wieder ein herzliches Dankeschön für sein unermüdliches Engagement im sozialpolitischen Sektor!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

NB. Nicht irritieren lassen. Es ist in der Tat der 25. NEWSLETTER, da Harald Thomé zwei Nummer  9 – NEWSLETTER unterschiedlichen Inhaltes im Februar 2021 gepostet hat!

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Kollege Harald Thomé informiert:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,  sehr geehrte Damen und Herren,

 

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 

 

1. Zum neuen Newsletterverteiler

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Ich benutze einen neuen Newsletterverteiler. Es ist daher möglich, sich selber in den Newsletter einzutragen und auch auszutragen. Der Austrag ist immer im Fuß eines jeden Newsletters zu finden, zum Eintrag geht es hier: https://harald-thome.de/newsletter.html

Sollte jemand eine Reihe von KollegInnen eintragen wollen, ist es auch möglich mir die Mails in einer Liste zu übersenden, dann kann ich das für Sie vornehmen.

Zum Ein- und Austrag geht es aber auch hier: https://harald-thome.de/newsletter.html

 

2. Infos zum Kinderfreizeitbonus / Auszahlung im August 2021
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Im August wird der Kinderfreizeitsbonus zur Auszahlung gebracht. Den Kinderfreizeitbonus erhalten minderjährige Kinder und Jugendliche, die im August 2021 Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Bundesversorgungsgesetz erhalten. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Im Einzelfall, kann daher ein Antrag für Menschen, die im Niedriglohnbereich arbeiten, und ein paar Euro aufstockende SGB II-ansprühe haben auf SGB II – Leistungen sinnvoll sein.

Hier ein Überblick aus Sicht des Bundesfamilienminsteriums: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/bundestag-beschliesst-kinderfreizeitbonus-182044

Der Gesetzestext: https://www.buzer.de/gesetz/14758/l.htm?n=html#y29062021 

 

ANEIGE

SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe nach der Reform durch das KJSG

 

Die Arbeitshilfe ermöglicht einen schnellen, qualifizierten und umfassenden Überblick über die Neuerungen durch die Reform des KJSG: Alle Änderungen des SGB VIII ab Mai 2021 sind farblich hervorgehoben; wenn sie erst später in Kraft treten, sind sie besonders gekennzeichnet. Mit dieser Darstellungsweise und dem Überblick über die wesentlichen Neuerungen machen Sie sich schnell mit den Neuerungen vertraut und gestalten den Übergang vom alten ins neue Recht erfolgreich.

www.lambertus.de/sgb_viii

3. Infos zum Thema Schulbücher
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Seit Jahresbeginn wurde der neue § 21 Abs. 6a SGB II / 30 Abs. 9 SGB XII eingefügt, nach diesem haben SchülerInnen, die aufgrund der jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen oder schulischen Vorgaben Aufwendungen zur Anschaffung oder Ausleihe von Schulbüchern oder gleichstehenden Arbeitsheften haben einen Anspruch auf Übernahme der dahingehenden Schulbuchkosten.
Das bedeutet, alle Schulbuchkosten, die anfallen, seien es komplette Kosten, Ausleihgebühren oder Eigenanteile die nach landerechtlichen Bestimmungen anfallen.

Dabei gibt es aber ein paar Dinge zu beachten:
1. Um diese Kosten erstattet zu bekommen, bedarf es eines Nachweises der Schule, welche Bücher anzuschaffen sind sowie eine Quittung über die entstandenen Kosten.

Handelt es sich um erhebliche Kosten, zB wegen fehlender Lernmittelfreiheit in einem Bundesland, müssen die Kosten nach vorheriger Bezifferung monatlich im Voraus erbracht werden (§ 42 Abs. 1 SGB II). Das bedeutet, das JC hat vorzustrecken.
3. Im SGB XII (nach den 3. Kapitel) und bei den Analogleistungen nach AsylbLG muss beachtet werden, dass die Anträge auf Übernahme zwingend im Monat des Kaufes gestellt werden müssen! Im SGB II können die Anträge auch deutlich später gestellt werden.

 

4. Anfrage der Linken zur Wohnkostenlücke 2020


Im Jahr 2019 wurden rund 500 Mio Euro von den Jobcentern an Unterkunftskosten nicht übernommen, nun hat Die Linke eine kleine Anfrage gestellt, wie sich diese Zahlen im Jahr 2020 entwickelt haben und wie und in welchen Gremien derzeit eine Reform der KdU im SGB II diskutiert wird Näheres hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/308/1930857.pdf

Dazu auch Stefan Sell zur allgemeinen Situation: Ein Update zum Mangel an (bezahlbaren) Wohnungen in deutschen Großstädten, zum Nachlesen hier: https://aktuelle-sozialpolitik.de/2021/06/15/ein-update-zum-mangel-an-bezahlbaren-wohnungen/

5. BAGW: Informationen für Migrations- und Arbeitslosenberatungsstellen zur Inanspruchnahme von Dolmetsch- und Übersetzungsdiensten bei der Kommunikation mit Arbeitsagenturen und Jobcentern
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Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgt die Kommunikation mit Arbeitsagenturen und Jobcentern zum großen Teil digital oder telefonisch. Die Zugangsbarrieren für nicht deutschkundige Kundinnen und Kunden werden dadurch verstärkt. Um die sprachliche Verständigung unter diesen Bedingungen sicherzustellen, bedarf es digitaler bzw. telefonischer Lösungen, wie etwa telefonischer Dolmetschdienste. Auf vorhandene Dolmetschdienste hinzuweisen und auf ein größeres Angebot hinzuwirken, ist gemeinsames Anliegen der Wohlfahrtsverbände.

Die Wohlfahrtsverbände haben ein gemeinsames Informationsschreiben für ihre Migrations- und Arbeitslosenberatungsstellen verfasst, um über die bestehenden Möglichkeiten der Verdolmetschung, insbesondere im Rahmen der telefonischen Kommunikation mit Arbeitsagenturen und Jobcentern sowie über die gesetzlichen Grundlagen zu informieren.

Die Handreiche der BAGW gibt es hier: https://t1p.de/mhyp

Die Weisung der BA zu Dolmetscherdiensten, BA Weisung 201611028 vom 21.11.2016, Download:  https://t1p.de/o3a9

Und das Handbuch Interner Dienstbetrieb“ von der BA, Kap. 14. Übersetzungsdienste und Kommunikationshilfe, hier zum Download: https://t1p.de/un4k

 

6. Wichtige Gerichtsentscheidungen zum AsylbLG und Kosten für eine GU

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Claudius Voigt von der GGUA weist auf verschiedene BSG Urteile hin:
– Urteil des BSG vom 24. Juni 2021 (B 7 AY 4/20 R): Anspruch auf Analogleistungen nach offenem Kirchenasyl
– Urteil des BSG vom 24. Juni 2021 (B 7 AY 1/20 R): Anspruch auf Blindenhilfe möglich auch für AsylbLG-Berechtigte
– SG Kassel, Beschluss vom 5. Mai 2021 (S 11 AY 7/21 ER): Vorläufig ungekürzte Leistungen trotz selbst zu vertretendem Abschiebungshindernis und Duldung light

– LSG Hessen, Beschluss vom 9. Juni 2021 (L 4 AY 5/21 B ER): Regelbedarfsstufe 1 statt 2 für Alleinstehende in Gemeinschaftsunterkünften
– BSG, Urteil vom 19. Mai 2021 (B 14 AS 19/20 R): Aktuelles Jobcenter ist für rückwirkend geltend gemachte Unterkunftskosten für eine Aufnahmeeinrichtung zuständig

Mehr dazu im NL von Claudius: https://t1p.de/x19l

7. Sozialforum Dortmund: Computerspiel zu „Hartz IV – Hindernislauf für EU-MigrantInnen. Ein Mitmachspiel.“

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Das Sozialforum Dortmund  hat ein Spiel in Form eines virtuellen Hindernislaufs entwickelt, das den Leistungsausschluss nach SGB II für Bürger und Bürgerinnen aus anderen EU-Staaten problematisiert.

Anlass zur Entwicklung des Spiels war ein Leitfaden der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur „Bekämpfung von bandenmäßigem Leistungsmissbrauch im spezifischen Zusammenhang mit der EU-Freizügigkeit“, der vornehmlich bei Hartz IV-Anträgen von Arbeitsmigranten aus Südosteuropa zur Anwendung kommen soll. Ferngehalten werden sollen insbesondere Angehörige der Volksgruppen Roma und Sinti, die von der BA pauschal des organisierten Leistungsmissbrauchs verdächtigt werden.

Den Zugang zum Spiel findet Ihr hier: https://hartz4-hindernislauf-eu.free.de

Weitere Infos dazu: http://agora.free.de/sofodo/das-sofodo-hat-ein-computerspiel-entwickelt

 

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Hier könnte Ihre Anzeige stehen …..

 

Im Newsletter ist Platz für Werbeanzeigen, an dieser Stelle und unter dem ersten Beitrag. Hier könnten also Sie Ihre Werbeanzeige einstellen:  Ihr Buch, Ihre Kanzlei, ihre Fortbildung oder eine Veranstaltung bewerben, Ihre Suche nach einer Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter oder Sie suchen einen Job …..

 

Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von rd. 60.000 Empfänger*innen in ganz Deutschland. Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten, Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und weitere Organisationen.

Zu den Empfängern gehören auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritische Medien, Fachbuchautoren und sonstige Stellen und Institutionen die in Bereich arbeiten, wie viele NGOs und demokratische Organisationen und natürlich eine Vielzahl ein interessierter Einzelpersonen.

 

Preise:

 

  • Kleine Anzeige bis    500 Zeichen – 150 € 
  • Große Anzeige bis 1.000 Zeichen – 300 €,

zzgl. Umsatzsteuer.

 

Die Erlöse aus den Werbeanzeigen werden zu 100 % für die Finanzierung des Vereins Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de) verwendet. Der Werbeplatz kann von Interessierten zur schnellen Verbreitung von fachspezifischen Infos gemietet werden.

 

Kontakt: info@harald-thome.de

 

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an:  

– 13./14. Dez. 2021      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://tinyurl.com/wxw4ya7p

9. SGB II – Intensivseminar über 5 Tage im Jahr 2021

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In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist genau richtig hier.

Ich biete in 2021 noch ein SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an und zwar am:

–    23. – 27. Aug. 2021       Online-Seminar   

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage ist zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://tinyurl.com/redc778

10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II – Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar

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In dieser dreitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II – Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und nochmal gerechnet.
Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen.

Diese Fortbildung biete ich an:

–   15./16./17. Nov. 2021   als Online-Seminar 

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://tinyurl.com/a8vynzf8

 

11. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis

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In diesem Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Antragsverfahren, Mitwirkungspflichten, Bestandskraft- und Wirksamkeit von Verwaltungsakten,  Bescheidaufhebung, das Überprüfungsverfahren, die vorläufige Leistungsgewährung, alles in allem: die Basics der Sozialberatung.

In den genannten Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden.

Diese findet statt

–   19. Aug. 2021      als Online-Seminar

–   23. Nov. 2021      als Online-Seminar
–   03. Dez. 2021      als Online-Seminar

 

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  https://tinyurl.com/2ydhwv5k

 

12. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II – Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

– 09. Aug. 2021    als Online-Seminar
–  02. Nov. 2021       als Online-Seminar
–  20. Dez. 2021        als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://tinyurl.com/mbwv4ej

13. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung

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Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt.

Diese Fortbildung biete ich an:

–   29. Nov. 2021      als Online-Seminar
–   15. Dez. 2021       als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://tinyurl.com/489dfbfd

 

14. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien ————————————————————————————
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

–   06. Dez. 2021        als Online-Seminar

 

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://tinyurl.com/dzasub5s

 

15.Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit – KONKRET – Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung

aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.

 

Diese Fortbildung biete ich an:

–   13. Sept. 2021       als Online-Seminar
–   08. Nov. 2021        als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://tinyurl.com/3usmfy9w

16. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung von Behördenansprüchen
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In der Fortbildung werden die Rahmenbedingung der Darlehensgewährung im SGB II und die Aufrechnung von Darlehen und sonstige Geltendmachung im und nach dem SGB II-Bezug und die Möglichkeiten der Interventionspunkte und Gegenwehr rausgearbeitet.

Diese Fortbildung biete ich an:

–    10. Aug. 2021 als Online-Seminar
–    21. Dez. 2021         als Online-Seminar

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://tinyurl.com/4tpxuzbz

17. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II

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Diese Fortbildung biete ich am

–  27. Juli  2021        als Online-Seminar
–  22. Okt. 2021        als Online-Seminar
–  18. Nov. 2021        als Online-Seminar

an.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://tinyurl.com/wb9p2kvs  

 

18. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben.

Diese Fortbildung biete ich an:

–  12. Nov. 2021   als Online-Seminar

Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://tinyurl.com/4sfrvtps

 

19. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete

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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekanntgegeben.

 

– 23./24. Aug. 2021     als Online-Seminar

– 04./05. Okt. 2021     als Online-Seminar

 

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9

 

20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII

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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Nov. 2021 als Online-Seminar

 

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge

 

So das war es dann.

 

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé 

IMPRESSUM:

Harald Thomé / Referent für Arbeitslosen- und Sozialrecht

Rudolfstraße 125

42285 Wuppertal

info@harald-thome.de

www.harald-thome.de

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