Wir haben den NEWSLETTER Nummer 04/2021 des Kollegen Harald Thomé bei uns online gestellt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir den NEWSLETTER Nummer 04/2021 des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9)

    

                                Bildergebnis für fotos von tacheles e. v. und harald thomé

erhalten und für Euch auf unserer Homepage nachstehend online gestellt sowie in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/hartz+iv) und „SOZIALPOLITIK (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/sozialpolitik) archiviert.

Diesen NEWSLETTER Nummer 04/2021 könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link auch direkt auf der Homepage von

Bildergebnis für fotos von tacheles e. v. und harald thomé

online lesen.

DER NEWSLETTER IST AUF DER HOMEPAGE VON TACHELES NOCH NICHT ONLINE GESTELLT !

Dem Harald sagen wir wieder ein herzliches Dankeschön für sein unermüdliches Engagement im sozialpolitischen Sektor!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Kollege Harald Thomé informiert:

Thomé Newsletter 04/2021 vom 24.01.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

 

1. Bundesarbeitsminister Heil stellt „Corona Zuschlag“ in Aussicht

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Die aktuelle Meldung ist, dass Bundesarbeitsminister Heil einen Corona-Zuschlag in Aussicht stellt.
 
 “Auch Grundsicherungsempfängern soll nach den Worten von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil für Corona bedingte Belastungen ein Zuschuss zur Verfügung gestellt werden. An entsprechenden Konzepten wird bereits vom Bundessozialministerium mit Hochdruck gearbeitet.” – Quelle und Video-Statement von BM Heil.
 
 
Dazu eine Berichterstattung im Spiegel:  https://t1p.de/2yo4
 
Eine Einschätzung auf Verfassungsblog: https://verfassungsblog.de/es-bedarf-mehr/
 
Dass hier Bewegung in die Diskussion kommt ist absolut zu begrüßen, nachdem fast das gesamte letzte Jahr die Bedarfe der Grundsicherungsempfangenden schlichtweg ignoriert wurden!
 
Dieser Corona-Zuschlag sollte als zusätzlicher pauschaler Mehrbedarf in Höhe von 100 EUR monatlich ausgestaltet werden. Dafür ist kein gesonderter Antrag erforderlich, dieser kann von Amtswegen erbracht werden und zwar rückwirkend ab März 2020.
 
Anspruchsberechtigt sollten alle Leistungsbeziehenden von SGB II / SGB XII und AsylbLG – Leistungen sein, sowie alle Personen, die in der Zeit Wohngeldleistungen und Kinderzuschlag erhalten haben.
 
Sollten Niedriglohnbeziehende erst durch den Coronazuschlag hilfebedürftig im Sinne vom Grundsicherungsrecht und Kinderzuschlag werden, sollten diese dann den ungekürzten Zuschlag für 6 Monate rückwirkend erhalten.
 
Mit einer solchen Regelung würden die Belange armer und einkommensschwacher Haushalte in einem gewissen Rahmen berücksichtigt werden, auch wenn dies schon längst überfällig gewesen ist.
 

2. Geplante Gesetzesänderungen im SGB II: 11. SGB II – ÄndG

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Im letzten Newsletter hatte ich schon auf geplante Änderungen im SGB II aufmerksam gemacht, dabei geht es um eine umfassende vereinfachte Antragstellung und Reform des Sanktionsrechts. Dieser Gesetzesentwurf wurde nochmals modifiziert, die aktuelle Version gibt es hier zum Download: https://t1p.de/tnbr
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Sozialrechtsberater (w/m/d) gesucht
 
Die Solidarische Hilfe e.V. / Bremen ist ein sozialpolitischer Interessenverband für Menschen mit geringem Einkommen.
 
Für unsere Projekte in Bremen-Nord/Süd (Erwerbslosen- und Sozialrechtsberatung zum Arbeitslosengeld I/II, Sozialhilfe) suchen wir weitere Unterstützung (TZ).
 
Fundierte Kenntnisse im Sozialrecht (Beratungstätigkeit) und/oder der Rechts-Wissenschaften werden vorausgesetzt.
 
Beginn ab sofort oder später.
 
Bitte ihre Kurzbewerbung an:
 
 
Nähere Auskünfte unter 0421 – 69 67 58 710
 

3. Anspruch auf Flüchtlingsstatus statt subsidiärem Schutz für syrische Wehrdienstverweigerer?

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Am 19. November hat der Europäische Gerichtshof eine wichtige Entscheidung für syrische Wehrdienstverweigerer gefällt. Der EUGH hat entschieden, dass einem syrischen Wehrdienstverweigerer, der in Deutschland einen Asylantrag gestellt hatte, zu Unrecht lediglich der subsidiäre Schutz zuerkannt wurde. Ihm hätte stattdessen der Flüchtlingsschutz im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt werden müssen. Welche Folgen hat diese Entscheidung für die Beratungspraxis? Was muss bei neuen, was bei laufenden Asylverfahren beachtet werden? Und was sind die Voraussetzungen für einen Asylfolgeantrag?
 
Hier muss vor allem die Antragsfrist (19. Februar 2021) beachtet werden!
 
Die vorliegende Arbeitshilfe, die die Rechtsanwältin Oda Jentsch für den Paritätischen Gesamtverband und den Paritätischen Berlin verfasst hat, soll dabei helfen, diese Fragen in der Beratungspraxis besser beantworten zu können.
 
Diese gibt es hier zum Download: https://t1p.de/kngz
 

4. Arbeitshilfe: Mindesteinkommen und Sicherung des Lebensunterhalts bei Aufenthalten zu Bildungs- und Erwerbszwecken

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In der Regel wird für die Erteilung und Verlängerung eines Aufenthaltstitels vorausgesetzt, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Dies gilt insbesondere für die Aufenthaltstitel nach Kapitel 2, Abschnitt 3 und 4 des Aufenthaltsgesetzes (das sind die Aufenthalte zum Zwecke einer Ausbildung, eines Studiums oder der Erwerbstätigkeit). In manchen Fällen werden bestimmte Mindesteinkommen gefordert. Dies gilt vor allem für die Blaue Karte-EU sowie bei einigen Aufenthaltserlaubnissen zum Zwecke einer Erwerbstätigkeit für Personen, die bereits über 44 Jahre alt sind. In anderen Fällen ist das geforderte Mindesteinkommen abhängig von der individuellen Lebenssituation (z. B. von der Höhe der individuellen Unterkunftskosten) oder von vorgegebenen unterschiedlich hohen Richtwerten.
 
Die Arbeitshilfe gibt es hier: https://t1p.de/2819
 

5. NRW: Schwarz-gelbe Landesregierung will neues Versammlungsgesetz

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Die Schwarz-gelbe Landesregierung will das NRW Versammlungsgesetzt in NRW massiv verschärfen. In den geplanten Entwürfen stecken viele Details, die darauf abzielen, in Zukunft Versammlungen zu verunmöglichen als ein ganz wesentliches Grundrecht zu beschneiden.
 
So ist beispielsweise geplant, dass die Namen der Versammlungsleiter*innen bei einem Aufruf bekannt werden sollen. Dies bedeutet bei antifaschistischen Protesten, für diese Personen, deren Namen veröffentlicht werden, eine konkrete Gefahr von Angriffen durch Nazis. Zudem soll es legalisiert polizeiliche Kontrollstellen geben, und die Polizei das Recht bekommen Demos abzufilmen. Ebenso kann zum Beispiel ein Aufruf zur Blockade eines Naziaufmarsch mit bis zu zwei Jahre Knast bestraft werden können.
 
Dieses Gesetzt dient dazu das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit massiv auszuhöhlen oder es wird sogar ein Versammlungsverhinderungsgesetz.
 
Ich möchte daher, dass von der kritischen Öffentlichkeit der Blick auf die geplanten Verschärfungen in NRW gerichtet wird und es hier ein klares NEIN gegen diese geplante Aushöhlung des eines der wesentlichsten Grundrechte im Zuge der Corona-Pandemie erfolgt.
 
Mehr dazu aktuell von unserem Wuppertaler Korrespondenten im ND: https://t1p.de/xpeb
 

6. Neue Webseite von mir im Netz

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Seit dieser Woche ist meine neue Webseite ins Netz gegangen. Neben neuem Style läuft nun auch die Seminaranmeldung elektronisch. Es ist anzunehmen, dass anfangs noch nicht alles rund laufen wird, hier bitte ich um Nachsicht und auch gerne um Hinweise, wenn es Probleme gibt.
 
Die Webseite ist wie immer zu finden unter www.harald-thome.de, alle bekannten Unterseiten sind wie bisher dort vorhanden.
 

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Im Newsletter ist Platz für Werbeanzeigen, an dieser Stelle und unter dem ersten Beitrag. Hier könnten also Sie Ihre Werbeanzeige einstellen:  Ihr Buch, Ihre Kanzlei, ihre Fortbildung oder eine Veranstaltung bewerben, Ihre Suche nach einer Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter oder Sie suchen einen Job …..
 
Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von über 70.000 Empfänger*innen in ganz Deutschland. Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten, Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und weitere Organisationen.
 
Zu den Empfängern gehören auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritische Medien, Fachbuchautoren und sonstige Stellen und Institutionen die in Bereich arbeiten, wie viele NGOs und demokratische Organisationen und natürlich eine Vielzahl ein interessierter Einzelpersonen.
 
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7. Nächste SGB II – Grundlagenseminare

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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an:
 
–   29./30. März 2021       als Online-Seminar
 
–   10./11. Mai 2021          als Online-Seminar
 
–   07./08. Juni 2021         als Online-Seminar
 
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
 
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
 

8. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen

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Diese Fortbildung habe ich neu konzeptioniert. In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit Bedrohten gegeben. Wesentlicher Teil der Fortbildung ist die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden. Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender*innen wie Mitarbeiter*innen aus der Wohnungslosen – und Obdachlosenhilfe, Beratungsstellen der Existenzsicherung und Mitarbeiter*innen aus Verbänden, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
 
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
 
–  21. Juli 2021        als Online-Seminar
 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
 
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
 

9. SGB II – Intensivseminar über 5 Tage im Jahr 2021

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In diesem Jahr biete ich zwei Intensivseminare an. Diese sind zunächst als Präsenzseminare geplant, wenn dies aufgrund der Pandemie-Situation nicht möglich ist, finden diese auch als Online-Seminar statt.
 
In den Intensivseminaren wird bis in die Feinheiten ins SGB II eingestiegen.
 
Bei diesen Seminaren setzen wir uns sehr tief und geballt mit der Thematik auseinander, zu empfehlen für alle, die mit dem SGB II arbeiten.
 
Ich biete in 2021 zwei SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an und zwar am:
 
–    17. – 21. Mai 2021        Online-Seminar
 
–    23. – 27. Aug. 2021       Online-Seminar
 
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
 
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
 

10.  SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II – Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar

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Eine solche, 3-tägige, Fortbildung mit ganz viel Rechnen und Bescheide prüfen wurde immer gewünscht. Das ist auch als Online-Seminar durchführbar. Da erst wenige Anmeldungen vorliegen stelle ich das Seminar mal nach vorne.
 
 In der Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet. Wie wird der Bedarf ermittelt, was ist als Einkommen zu berücksichtigen, welche Beträge sind vom Einkommen abzusetzen, wie wird bei vorläufiger Leistungsgewährung berechnet. Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Das geht auch als Onlineseminar.
 
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
 
–   25./26./27. Mai 2021     als Online-Seminar
 
–   12./13./14. Juli 2021      als Online-Seminar
 
–  15./16./17. Nov. 2021    als Online-Seminar
 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
 
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11.  Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit – KONKRET – Aus der und für die Praxis

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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
 
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.
 
Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung  + einstweiliger Rechtsschutz und Klage +  Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch + und vieles mehr.
 
Diese Fortbildung biete ich an:
 
–   12. April 2021       als Online-Seminar
 
–   31. Mai 2021         als Online-Seminar
 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
 
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12. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung

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Dann möchte ich auf meine Fortbildung „SGB II für die Migrationsberatung“ hinweisen. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und derjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen, bearbeitet. Details in der Ausschreibung.
 
Die nächsten Fortbildungen biete ich am
 
–   28. Mai 2021        als Online-Seminar
 
–   15. Juli 2021          als Online-Seminar
 
–    17. Aug. 2021       als Online-Seminar
 
an.
 
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
 
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13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
 
Diese findet statt
 
–   04. Mai 2021       als Online-Seminar
 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de
 
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14. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
 
–       01. Juni 2021         als Online-Seminar
 
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
 
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
 

15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

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Diese Fortbildung biete ich am
 
–  05. März 2021   als Online-Seminar
 
an.
 
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
 
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
 
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16. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
 
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
 
Diese Fortbildung biete ich wieder am
 
–     07. März 2021     als Online-Seminar
 
an.
 
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
 
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 17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete

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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
 
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
 
Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekanntgegeben.
 
22./23. März 2012   als Online-Seminar
 
Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht  
 

18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII

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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
 
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
 
Das Fachseminar Unterkunftskosten findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekanntgegeben.
 
15. März 2021   als Online-Seminar
 
 
So das war es dann.
 
Mit besten und kollegialen Grüßen
 
Harald Thomé
 

IMPRESSUM

Harald Thomé / Referent für Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
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