Wir haben den NEWSLETTER Nummer 01/2022 des Kollegen Harald Thomé für Euch bei uns online gestellt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir den NEWSLETTER Nummer 01/2022 des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9)

                                Bildergebnis für fotos von tacheles e. v. und harald thomé

erhalten und für Euch auf unserer Homepage nachstehend online gestellt sowie in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Diesen NEWSLETTER Nummer 01/2022 könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link auch direkt auf der Homepage von

online lesen.

> https://www.harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-01-2021-vom-08-01-2022.html !

Dem Harald sagen wir wieder ein herzliches Dankeschön für sein unermüdliches Engagement im sozialpolitischen Sektor und wünschen ihm für das Jahr 2022 wieder das ALLERBESTE!!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé Newsletter 01/2021 vom 08.01.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 

1. Inflation, Energiekosten und Corona – Sofortzuschlag von 100 € jetzt!
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Die Regelleistungen im SGB II/SGB XII und AsylbLG sind um 0,76 % (bzw. 3 und sogar nur 2 EURO gestiegen).
Die Inflationsrate bzw. „Teuerungsrate“ ist in Deutschland derzeit auf dem höchsten Stand seit fast 30 Jahren. Im Dezember 2021 lag sie bei 5,3 Prozent im Vergleich zum Dezember 2020. Eine höhere Inflation gab es letztmals im Juni 1992 mit damals 5,8 Prozent, erklärte das Bundesamt für Statistik am 6.1.2022.
PM Destatis: https://t1p.de/7maa
Die Regelleistungen im SGB II/SGB XII und AsylbLG waren schon immer unzureichend, sind jetzt erst recht unzureichend.
Gleichzeitig explodieren die Stromkosten, auch diese müssen aus den Regelleistungen erbracht werden. Ganz zu schweigen von coronabedingten Mehrkosten, bis hin zu den Kosten für FFP2-Masken.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen beiden Regelsatzurteilen von 2010 und 2014 für den Fall einer solchen Situation vorgegeben:

Kommt es zu kurzfristig „auftretende[n], extreme[n] Preissteigerungen“ sei zwingend eine kurzfristige Anpassung vorgeschrieben.
Dies wurde in dem Kurzgutachten von Prof. Anne Lenze (https://t1p.de/p9sgs hervorragend rausgearbeitet.

Exakt eine solche Situation, die das BVerfG genannt hat, liegt jetzt vor, die Lebenshaltungs- und Energiekosten schnellen in die Höhe und es ist daher JETZT an der Zeit, dass es einen Sofortzuschlag von 100 € geben muss.
 
Die Ampel wird sich daran messen lassen müssen, ob ihr weiterhin die Lebenssituation von Millionen Menschen egal ist und sie deren Würde durch  Ignoranz und trotz der Vorgaben des BVerfG mit Füßen tritt oder ob sie jetzt etwas tut.

Dazu auch das LabourNet: https://t1p.de/q8ogb
und die Forderung von Tacheles: Herausnahme der Bedarfe für Haushaltsenergie aus dem Regelbedarf und Berücksichtigung als Kosten der Unterkunft: https://t1p.de/bz7t

2. 2022 Einleger für den Leitfaden ALG II /Sozialhilfe von A-Z
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Der Einleger zu den wesentlichen Änderungen in diesem Jahr ist fertig und hier downloadbar: https://t1p.de/40ff.  Der Einleger beinhaltet die wesentlichsten Änderungen im SGB II und SGB XII für das Jahr 2022

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Wer suchet findet – wir suchen Sozialarbeiter:innen

Die down-up! Einzelfallpädagogik gGmbH sucht für den Einsatz in stationärer sowie ambulanter Jugendhilfe (Jugendliche ab 16 Jahren) in Wuppertal Sozialarbeiter:innen       für 30 Std./Woche oder mehr (TvÖD angelehnt). Die Übernahme von Leitungsverantwortung in einem 6-köpfigen Team ist unbedingt erwünscht.
www.down-up.de, Tel.: 0202 317370, Hr. L. Pilgram

3. Zusammenstellung aller Newsletter aus dem Jahr 2021
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Dann habe ich wieder einmal eine Zusammenstellung aller Newsletter aus dem letzten Jahr erstellt. Alle Infos kompakt zum Nachlesen, den Newsletterreader 2021, gibt es hier zum Download: https://t1p.de/jvgf

4. EuGH-Generalanwalt: Kindergeldausschlüsse für Unionsbürger*innen sind europarechtswidrig
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Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Ausschlüsse vom Kindergeld für nicht-erwerbstätige Unionsbürger*innen vom EuGH für europarechtswidrig erklärt werden. Am Donnerstag, 16. Dezember, hatte Generalanwalt Macej Szpunar beim EuGH zu dieser Frage seine Stellungnahme Darin kommt er zu dem Schluss, dass ein Ausschluss vom Kindergeld für wirtschaftlich nicht aktive Unionsbürger*innen jedenfalls in den ersten drei Monaten des Aufenthalts mit dem Gleichbehandlungsgebot des Unionsrechts unvereinbar ist, weil es eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit darstellen. Die Europarechtswidrigkeit dürfte nach der Argumentation des Generalanwalts nicht nur für den Ausschluss in den ersten drei Monaten gelten, sondern auch für den Ausschluss von Arbeitsuchenden in dem Zeitraum nach drei Monaten.

Mehr dazu auf der Seite der GGUA: https://t1p.de/afzm

5. Amtsgericht Dortmund lehnt Erzwingungshaft gegen Obdachlosen ab – Beschluss ist eine Ohrfeige für verfehlte Politik der Stadt Dortmund
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In einem Beschluss hat das Amtsgericht Dortmund Erzwingungshaft gegen einen obdachlosen, drogenabhängigen und im Rollstuhl sitzenden Obdachlosen abgelehnt. Der Mann sollte 7.325 EUR Bußgelder wegen diverser Geldbußen aufgrund von Betteln und Verstoß gegen die Coronaschutzverordnung zahlen.
Das Gericht hatte ausgeführt, dass der Mann nicht ansatzweise in der Lage sei, derartige Geldbußen zu zahlen, denn er lebt von der Hand in den Mund und erhält auch keine Sozialleistungen.

Das Gericht führt in dem Beschluss aus: Es wäre Aufgabe der Bußgeldbehörde gewesen, Bußgelder in einer Höhe festzusetzen, die unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einen angemessenen Sanktionscharakter haben. Bei Bußgeldern in Höhe von bis zu mehreren Tausend EURO ist das nun eher weniger der Fall.

Mit Erzwingungshaft sollen Zahlungsunwillige und Zahlungsunfähige gebeugt werden. So das Gericht.

Ich feiere das Gericht, super Entscheidung!Obdachlose mit Ordnungswidrigkeiten zu drangsalieren, ist gang und gäbe. Keiner von ihnen wehrt sich gegen die Bußgelder, normalerweise werden sie dann über Wochen und Monate in den Knast zur Erzwingung eingefahren. Am Ende sind die Bußgelder noch nicht einmal abgesessen, sondern bestehen weiterhin.

Daher ist das eine Klasse Entscheidung, die diesen Irrsinn auf den Punkt bringt und die sich alle Ordnungsbehörden und anderen Gerichte hinter die Ohren schreiben sollten.
Gleichzeitig ist dieser Beschluss eine Ohrfeige für die Stadt Dortmund und ihre Bußgelddrangsalierung gegen Obdachlose. 

Es wird Zeit, dass die Stadt Dortmund ihre Ordnungspolitik gegen Obdach- und Wohnungslose überdenkt.
Der erste Schritt sollte eine Amnestie aller Bußgelder gegen diesen Personenkreis sein!

Download des Beschlusses: https://t1p.de/dney 

Das Straßenmagazin Bodo hat den Vorgang direkt aufgegriffen: https://bodoev.org/2022/01/07/kein-knast-fuers-knoellchen/ 

6. Neue SGB II – Folien im Netz
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Dieses Jahr konnte ich die Zeit zwischen den Feiertagen nutzen, um einiges an meinen Folien zu ändern. Insbesondere der Bereich Antragstellung, KdU und Sozialschutzpaket ist umfassend geändert. Auch sind die Folien mit einem groben Inhaltsregister versehen. Diese gibt es hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/informationen/folien-sgb-ii.html

7. Anfrage für die Tacheles Beratung: habt ihr Beratungsstatistik Tools oder könnte jemand so ein Tool kurzfristig erstellen?
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Wir wollen eigentlich im Jahr 2022 mit einer vernünftigen Beratungsstatistik beginnen. Was für Fälle werden beraten, welche Problemfelder, wie viele Widersprüche, wie viele Überprüfungsanträge ….
Dazu die kollegiale Frage: hat jemand von euch dafür ein Beratungsstatistik-Tool im Einsatz?
Mir geht es um ein Tool für die Existenzsicherungsberatung, ein Tool für andere Beratungsfelder würde uns nicht viel nutzen.

Könnt ihr uns eure Tools nennen oder könnt ihr uns ggf. schon benutzte und erarbeitete Kriterien weitergeben und/oder wenn es nichts gibt, gibt es jemanden, der ggf. kurzfristig ein solches Tool für uns erstellen könnte? Also eine Eingabemaske, auf der die Daten abgefragt und dann im Programm hinterlegt werden. Bitte unter info@tacheles-sozialhilfe.de melden.

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Wir suchen zum 01.02.2022

        Sozialarbeiter*in/ Sozialpädagoge* (m/w/d) in M.A.

zur Leitung der Beratungsstelle Arbeit im Kreis Kempen-Viersen mit einem BU von 100%

Zu ihren Aufgaben gehören:

  • Die persönliche Beratung und Hilfestellungen die das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld betreffen
  • Die persönliche Beratung und Hilfestellung der von Arbeitsausbeutung Betroffenen Menschen auch im Bereich Arbeitsrecht

Wir erwarten:

  • Ein abgeschlossenes Bachelorstudium der Sozialpädagogik / Sozialarbeit oder vergleichbare Qualifikationen im Sinne der Förderrichtlinien oder berufliche Erfahrung im Bereich der Erwerbslosenberatung
  • Kenntnisse und Erfahrungen in regionalen Sozial- und Netzwerkstrukturen, des SGB II und rechtlichen Rahmenbedingungen
  • Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Arbeitsrecht
  • Bereitschaft zur Fortbildungen und Qualifikationsveranstaltungen im Bereich SGB II und Arbeitsrecht

Wir bieten:

  • Eine vorläufig befristete Anstellung bis zum 31.12.2022
  • Abhängig von der Qualifikation erfolgt eine Vergütung nach TV-L

Bewerbung bitte per E-Mail an Monika Lindackers: monilindackers@aol.com

INITIATIVE GEGEN ARBEITSLOSIGKEIT

Große Bruchstr. 26, 41747 Viersen, Nordrhein-Westfalen, Deutschland

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an.

– 07./08. März 2022 als Online-Seminar (1 Platz)
–  28./29. März 2022   als Online-Seminar
–  04./05. April 2022    als Online-Seminar
–  09./10. Mai 2022     als Online-Seminar
–  30./31. Mai 2022     als Online-Seminar
–  14./15. Juni 2022    als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/chgq

Den kompletten NEWSLETTER könnt Ihr inklusive IMPRESSUM nach dem Klick auf den hier stehenden Link aufrufen und nachlesen.

> https://www.harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-01-2021-vom-08-01-2022.html !

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