Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:
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1. Datenschutz im SGB II
Es gibt vom unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), das ist der SH-Landesdatenschutzbeauftragte, eine aus dem letzten Jahr kommende Broschüre „Sozialhilfe, Grundsicherung und Arbeitslosengeld II“ zu den häufigsten Fragen bei Datenschutz.
Diese lohnt es sich mal zu lesen: https://www.datenschutzzentrum.de/blauereihe/blauereihe-alg2.pdf
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An dieser Stelle in meinem Newsletter ist Platz für eine Werbeanzeige. Hier könnten also Sie Ihre Werbeanzeige einstellen, Ihr Buch, Ihre Kanzlei, ihre Fortbildung oder eine Veranstaltung bewerben, eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter suchen…..
Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von fast 52.000 Empfängern in ganz Deutschland.
Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten sowie Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und jegliche Organisationen von Betroffenen, die sich gegen soziale Ausgrenzung zur Wehr setzen. Zu den Empfängern gehören zudem auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritischen Medien, Fachbuchautoren sowie sonstige Stellen und Institutionen, die in diesem Bereich arbeiten, ebenso wie viele NGOs und demokratische, linke und antifaschistische Organisationen, sowie eine Vielzahl interessierter Einzelpersonen.
Die Erlöse aus den Werbeanzeigen werden zu 100 % für die Finanzierung des Vereins Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de) verwendet.
Der Werbeplatz kann von Interessierten zur schnellen Verbreitung von fachspezifischen Infos gemietet werden, Konditionen und Preise auf Anfrage. Kontakt: orga@harald-thome.de
Telefonische Rücksprache: 01575-79 20 879
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2. Anrechnung von Kindererziehungszeiten auf die Krankenversicherung von Rentnern/ Neuregelung Wechsel in GKV
Im Krankenversicherungsrecht bewegt sich einiges zum 01.08.2017. Einmal geht es um den Wechsel von der PKV in die GKV für Rentner. Siehe dazu: https://sozialberatung-kiel.de/ und dann, zweiter Artikel von oben, um die Anrechnung von Kindererziehungszeiten auf die Krankenversicherung der Rentner.
Dazu eine Zusammenstellung von Claudia Mehlhorn und Klaus Rohsmöller die es hier zum Download gibt: http://tinyurl.com/y76gkat7
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3. LSG NRW: Nicht angegebenes Vermögen – keine Berücksichtigung eines fiktiven Vermögensverbrauchs
Dann möchte ich auf ein ganz frisches Urteil des LSG NRW hinweisen, welches für die Beratungspraxis eine große Rolle spielt. Das Urteil sagt aus: war in der Vergangenheit den Schonvermögensfreibetrag übersteigendes Vermögen nicht angegeben und wird dies der Behörde bekannt, sind sämtliche seit dem erhaltenen Leistungen zurückzahlen. Da wegen des Vermögens nie Hilfebedürftigkeit bestanden hat, sei Arbeitslosengeld II auch nie rechtmäßig gewährt worden, entschied das Landessozialgericht LSG NRW mit v. 29.06.2017- L 7 AS 395/16. Die Rückforderungen ist auch nicht auf das Vermögen zu begrenzen, das über der Freibetragsgrenze liegt.
Hier dass Urteil: http://tinyurl.com/yddpzblq
Rechtsdogmatisch ist das Urteil (leider) richtig, ungerecht aber gleichzeitig auch, da es bei Bagatellüberschreitungen bei der Vermögenshöchstgrenze zu völlig überzogenen Rückforderungen kommen könnte. In der Beratungspraxis ist das Urteil aber zwingend zu beachten, und Ratsuchende auf die Folgen von Überschreitungen beim Schonvermögen hinzuweisen.
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4. Zur Besonderheit von Regelbedarfen des SGB XII in München und notwendige Rechtsfolgen im SGB II
Viele werden es gar nicht wissen: in München Stadt gibt es wegen höhere Lebenshaltungskosten für SGB XII – Bezieher höhere Regelbedarfe, für Alleinstehende wurden sie um 21 EUR von 409 EUR auf 430 EUR erhöht, im Landkreis München gibt es sogar 433 EUR. In der RB-Stufe 2 sind die RB von 368 EUR auf 387 EUR (München Stadt) erhöht, im Landkreis München gibt es sogar 390 EUR. (Siehe: http://tinyurl.com/yakg2psq). Diese höheren Regelbedarfe in München gab es auch schon in BSHG Zeiten.
Rechtlich basieren sie im SGB XII auf § 29 Abs. 3 SGB XII iVm § 98 AVSG). Zum rechtlichen Kontext: http://tinyurl.com/y9zwyx3x
Offensichtlich werden hier SGB XII’ern und SGB II’ern ungleich behandelt, da im SGB II ist eine solche Regelbedarfserhöhung bzw. abweichende Festsetzung nicht vorgesehen ist (§ 20 Abs. 1 S. 3 SGB II) .
Da aber höhere Lebenshaltungskosten gleichwohl im SGB II anstehen, könnten diese über den Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II in gleicher Höhe wie im SGB XII gedeckt werden. Die Voraussetzungen für den MB nach § 21 Abs. 6 SGB II dürften gegeben sein, er ist laufend genauso unabweisbar wie im SGB XII.
Es ist daher allen SGB II – Beziehern in München Stadt und Land zu raten, einen dahingehenden Mehrbedarf zu beantragen. Die Erfolgsaussichten dürften alleine aus Gesichtspunktwen des Gleichbehandlungsgrundsatzes recht hoch sein.
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5. EuGH: Entscheidung zum Dublin-System
Dann möchte ich noch auf eine Infos zu EuGH Urteilen bzw. Plädoyer des EuGH-Generalanwalts zum Dublin-System aufmerksam machen, die Infos gibt es hier: http://tinyurl.com/yb56mf3y
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6. Arbeitshilfen in Einwanderer Netz
Auf der Webseite der GGUA sind verschiedene neue Arbeitshilfen veröffentlicht worden, so die Arbeitshilfe AufenthG, Arbeitshilfe zu BGB und EGBGB (August 2017) und die Fachinformationen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht, jeweils Stand: August, alles weitere hier: http://www.einwanderer.net/uebersichten-und-arbeitshilfen/
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7. In Tacheles-eigener Sache: Tacheles sucht Unterstützung in der Beratung
Wuppertaler Sozialleistungsträger verschärfen ihre Verwaltungspraxis immer mehr, das Jobcenter hat sich mittlerweile zu einem der übelstehen und willkürlichsten Jobcenter bundesweit gemausert. Die Beratungsanfragen im Tacheles steigern sich stetig, die Dinge um die es geht, werden immer heftiger. Wir können den Beratungsbedarf kaum noch decken.
Um dieser Situation weiterhin etwas entgegen setzen zu können, müssen wir unser Beratungsteam ausbauen. Wir suchen daher Menschen, die sich in der Sozialberatung dauerhaft engagieren wollen. Wir bieten Ehrenamtstätigkeit, ein tolles Team, eine fundierte Ausbildung und Schulung in der Sozialberatung, viel Chaos und ganz viele Situationen in denen engagiertes Einschreiten notwendig ist.
Gerne können die Mitstreiter*innen vom Fach sein, ehemalige Verwaltungsmitarbeiter*innen, pensionierte Juristen*innen, Sozialarbeiter*innen und natürlich auch Nicht-Fach-Menschen, die sich vorstellen können solch eine Arbeit durchzuführen. Super wäre natürlich wenn ihr aus Wuppertal kämt, aber auch aus unmittelbaren Nachbarstädten wäre das auch möglich.
Wer Interesse hat, möge sich bitte bei info@tacheles-sozialhilfe.de melden
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Seminarraum Loher Bahnhof Wuppertal
Der Seminar- und Veranstaltungsraum kann für Veranstaltungen, Tagungen, Treffen und Seminare gemietet werden (nicht für private Feiern/Partys).
Wer in NRW Tagungen, Veranstaltungen und Treffen plant (Wuppertal liegt genau in der Mitte) ist hier richtig.
Der Raum verfügt über Platz für 25 Menschen an Tischen oder bis zu 50 Menschen mit Stuhlreihen.
Vorteil des Raumes: ruhige Atmosphäre, tolles Ambiente, gut gelegen, mit Abluftanlage, viele Parkplätze, rollstuhlgeeignet. Hauseigener Cateringservice mit richtig gutem Essen, falls gewünscht.
Ab sofort mit einem Belegungskalender: http://www.seminarraum-loherbahnhof.de/belegungskalender.html
Weitere Infos und Bilder sind hier zu finden: http://www.seminarraum-loherbahnhof.de
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8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
Dann möchte ich auf meine nächsten und letzten Grundlagenseminare im Jahr 2018 hinweisen, diese finden statt:
- am 13./14. Nov. in Frankfurt
- am 27./28. Nov. in Berlin
- am 29./30. Nov. in Hamburg
- am 11./12. Dez. in Wuppertal
- am 20./21. Dez. in Leipzig
Aktuelle Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildungen mit ein.
Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de
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9. SGB II – Intensivseminare über 5 Tage in 2018
Im nächsten Jahr werde ich wieder SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es
– am 19. – 23. März 2018 in Wuppertal
– am 27. – 31. Aug. 2018 in Hamburg
– am 17. – 21. Sept. 2018 in Wuppertal
(in Berlin ist auch eines in Planung)
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de
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10. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächste findet
– am 08. Sept. in Wuppertal
statt.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de
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11. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Eingearbeitet werden selbstverständlich die Änderungen durch das sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“.
Sie findet statt
- am 25./26. Sept. in Wuppertal
- am 16./17. Okt. in Augsburg
- am 06./07. Nov. in Dresden
- am 18./19. Dez. in Berlin
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/
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12. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.
Die FoBi findet statt:
- am 23. Nov. in Hannover
- am 04. Dez. in Wuppertal
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
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13. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Sie findet statt
- am 15. Nov. in Stuttgart
- am 05. Dez. in Wuppertal
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de
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13. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
Diese Fortbildung biete ich
- am 24. Okt. in Wuppertal
- am 24. Nov. in Hannover
wieder an.
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
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14. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
Diese Fortbildung biete ich
wieder an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
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15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 16./17. Oktober in Stuttgart, am 6./7. November in Wuppertal und am 13./14. November in Leipzig
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
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Das war es dann wieder mal für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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