Liebe Kolleginnen und Kollegen,
soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der aktuelle NEWSLETTER des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9) erreicht.
Darin geht Kollege Thomé sehr intensiv auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil zu den HARTZ IV-Sanktionen ein, zu dem wir bereits Beiträge gepostet haben, die Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen könnt.
> http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bundesverfassungsgericht+hartz+iv !
Dieser NEWSLETTER trägt die Nummer 41/2019.
Wir haben ihn nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/hartz+iv) und „SOZIALPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/sozialpolitik) archiviert.
Wer diesen NEWSLETTER direkt auf der Homepage von
lesen möchte, der/die klicke bitte den nachstehenden Link an.
> https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2579/ !
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
****************************************************
Kollege Harald Thomé informiert:
Thomé Newsletter 41/2019 vom 10.11.2019
sehr geehrte Damen und Herren,
Dieser zu folgenden Themen:
————————————————-
Ich möchte heute nicht das Urteil des Verfassungsgerichts als erstes setzen, sondern das Gedenken an den 9. Nov. 1938, der zu den dunkelsten Kapiteln der deutschen Geschichte gehört. In der Reichspogromnacht am 9. November 1938 eskaliert die seit Jahren andauernde antisemitische Diskriminierung zu blanker Gewalt. In einem sorgfältig inszenierten Pogrom lässt das NS-Regime jüdische Gotteshäuser und Geschäfte verwüsten. Es ist der Tag, an dem tausende Juden und Jüdinnen misshandelt, verhaftet oder getötet wurden.
Heute haben wir wieder eine blau/braune Brut die ihre rassistische, antisemitische Hetze betreibt, vorantreibt und von einer Machtübernahme träumt.
Wir alle sind dafür verantwortlich, dass das nicht geschieht und die blau/braune Brut sich nicht weiter ausbreitet!
——————————————————————-
Zunächst erst einmal die absolut positive Seite: wir haben es geschafft, die absoluten Härten des Sanktionsregimes außer Kraft setzen zu können. Das ist erstmal ein Riesenerfolg!
Dazu war die Expertise, der Sachvortrag der Sanktionskritiker*innen und letztendlich auch die Onlineumfrage, deren Ergebnisse wir dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgelegt haben maßgeblich.
Dadurch konnten wir die Folgen und Wirkungen der Sanktionen sehr umfassend und nachvollziehbar aufzeigen, einschließlich der tausendfachen Rückmeldungen.
a. Dank
Dazu an dieser Stelle meinen herzlichen Dank an alle Menschen, die uns auf die ein oder andere Art und Weise bei der Arbeit als Sachverständige fürs Verfassungsgericht mitgestritten und unterstützt habt. Mit der Beteiligung an der Umfrage habt ihr uns ein Mandat gegeben und unseren Positionen Gewicht. So konnten wir eure Positionen und Erfahrungen mit in die Gerichtsverhandlung einbringen. Ohne euren Einsatz wäre das nicht möglich gewesen.
Hier geht es nun zum Beratungsinfoblatt: https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Beratungsrechtliche_Folgen_BVerfG_10.11.2019.pdf
Bitte habt Verständnis, dass Tacheles nicht in der Lage ist, jeden Einzelfall zu beraten, das müssen die örtlichen Beratungsstrukturen leisten. Dann bitten wir auch um etwas Geduld, es wird den Jobcentern nicht unverzüglich möglich sein, 100 % Sanktionen sofort auf 30 % zu reduzieren.
Hinweis Fristsache: in diesen Fällen von nicht bestandskräftigen Sanktionsbescheiden sollte unverzüglich Widerspruch eingelegt werden, es reicht ein Widerspruch ohne Begründung, denn dann wirkt sich die Begrenzung der Sanktionen auf dreißig Prozent auch auf die Zeiten vor dem 5. Nov. 2019 zurück. Das dürfte aber nur Menschen betroffen, die ab Okt. oder Nov. 2019 sanktioniert werden.
Alles andere entnehmt bitte dem Beratungsinfoblatt!
Dazu in den aktuelle Weisungen des BMAS zu den Sanktionen vom 06.11.2019: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/BMAS_zu_Sanktionen_06.11.2019.pdf
So wird es auch deutlich vom CDU-Mann Peter Tauber (Parlamentarischer Staatssekretär) gesehen: https://www.facebook.com/tauber.peter/posts/2528011633957145?
Hier sind die Betroffenen, die Politik, die Sozial- und Wohlfahrtsverbände gefragt Druck zu machen und die Umsetzung der vielen guten Regelungen des Urteils einzufordern.
– Hervorragend sind die Materialien von Stefan Sell: http://aktuelle-sozialpolitik.de/2019/11/06/ein-sowohl-als-auch-urteil/ und http://aktuelle-sozialpolitik.de/2019/11/08/erste-auswirkungen-des-bverfg-urteils-zu-den-sanktionen-im-hartz4-system/ und http://aktuelle-sozialpolitik.de/2019/11/09/die-mediale-kommentierung-der-sanktionsentscheidung-des-bverfg/
– Heribert Prantl Süddeutsche Zeitung bringt es wieder einmal auf den Punkt. Vorausschauend, tiefgründig und unbestechlich demaskiert er die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht und das politische Debakel: https://www.sueddeutsche.de/politik/hartz-iv-urteil-prantl-meinung-1.4673395?
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1128111.hartz-iv-sanktionen-ich-erwarte-dass-nach-dem-urteil-nichts-mehr-ist-wie-es-war.html
– Und noch ein Interview mit mir in der Süddeutschen Zeitung vor dem Urteil: https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/hartz-iv-sanktionen-1.4667705
Und noch eine Zusammenfassung aus sehr kritischer Sicht im labournet.de: http://www.labournet.de/interventionen/grundrechte/grundrechte-all/menschenrechte-grundrechte-all/gericht-bringt-hartz-iv-sanktionen-vor-verfassungsgericht
3. BMJV plant sukzessive Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf 3 Jahre ab 17.12.2019 (EU-Restrukturierungsrichtlinie)
————————————-
Gespannt wurde erwartet, wie die Bundesregierung die sog. EU-Restrukturierungsrichtlinie umsetzen wird. Heute nun hat das BMJV erste Pläne veröffentlicht. Laut einer Pressemitteilung ist vorgesehen:
- Das Restschuldbefreiungsverfahren wird auch für Verbraucherinnen und Verbraucher auf drei Jahre verkürzt.
- Die dreijährige Frist soll allmählich und kontinuierlich eingeführt werden.
- Die Restschuldbefreiung nach drei Jahren soll weder von einer Mindestbefriedigungsquote noch von der Deckung der Verfahrenskosten abhängen.
Mehr dazu hier: https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2019/bmjv-plant-sukzessive-verkuerzung-des-restschuldbefreiungsverfahrens-auf-3-jahre-ab-17-12-2019-eu-restrukturierungsrichtlinie/
- Leistungen nach SGB II für Heizöl und Kohle (Holz) sind sozialrechtlicher Bedarf im Monat der Bestellung
————————————————————–
Angesichts des Winterbeginns eine wichtige Entscheidungsanalyse des BSG zum Thema einmalig anfallende Beschaffungskosten für Heizmaterialbevorratung. Auch wenn über diesen Heizbedarf nur in diesem Monat eine aufstockende SGB II – Hilfebedürftigkeit entsteht.
Also auch gültig für Menschen mit Erwerbseinkommen, im Wohngeldbezug, bei Kinderzuschlag die in dem Monat des Anfallens ihren normalen und Heizkostenbedarf nicht mehr decken können. - Die 23. Ausgabe der Erwerbslosen Zeitschrift quer ist online
———————————-
die 24. Ausgabe der Zeitschrift Quer ist online! Während wir wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu den „Hartz-IV“-Sanktionen gespannt nach Karlsruhe schauen, beschäftigen wir uns mit anderen Urteilen und mehreren aktuellen Themen rund um die Existenzsicherung. Solidarität mit dem Widerstand gegen den Einmarsch der türkischen Armee in Ostsyrien wird auf den Straßen gezeigt. Wir stellen in dieser Ausgabe die Situation in Nord- und Ostsyrien dar und nehmen Stellung zu dem völkerrechtswidrigen Angriff auf das Autonomieprojekt in Rojava.Die AfD ist inzwischen stark in allen Landtagen vertreten, und es gilt Bilanz zu ziehen. In einer Buchbesprechung stellen wir eine umfassende Analyse ihrer Parlamentsarbeit der letzten Jahre vor. Nach Attac ist nun auch Campact die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt aberkannt worden. Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und den Konsequenzen finden sich in dieser Ausgabe. Die neue Ausgabe der quer kann unter http://www.also-zentrum.de/downloadbereich.html heruntergeladen werden. - BVerwG zur Rundfunkbeitragspflicht: Im Härtefall muss nicht gezahlt werden
————————————–
Dann will ich noch auf ein Urteil hinweisen, welches eine Gerechtigkeitslücke im Bereich Rundfunkbeitragspflicht löst. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urt. v. 30.10.2019, Az. 6 C 10.18 entschieden, dass Menschen die kein Vermögen und nur ein geringes Einkommen auf Sozialhilfeniveau haben, wegen eines besonderen Härtefalls von der Rundfunkbeitragspflicht zu befreien sind. Vorliegend ging es um eine Studentin im Zweitstudium, die mangels Förderungsfähigkeit keine Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und deshalb auch keine Sozialleistungen erhielt. Der Begriff des besonderen Härtefalls erfasse „vor allem diejenigen Fälle, in denen der Beitragsschuldner eine mit den Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII vergleichbare Bedürftigkeit nachweisen kann“, so das BVerwG in einer Mitteilung. Einkommensschwache Beitragsschuldner wie die Klägerin, die kein verwertbares Vermögen und nach Abzug der Wohnkosten weniger Einkommen zur Verfügung haben als Empfänger von Sozialleistungen, zählen laut BVerwG dazu.
Das Urteil wird insbesondere auf Auszubildende, Niedriglöhner, Altersrentner und sonstige Personen, die Einkommen kurz oberhalb der SGB II/SGB XII Grenze haben, anzuwenden sein.
Mehr dazu hier: https://www.bverwg.de/de/pm/2019/78 - Tacheles Spenden Kampagne
—————————————-
Ich möchte euch einen herzlichen Dank aussprechen. Es sind rund 1900 EUR durch Spenden reingekommen. Damit habt ihr unsere Kasse aufgefüllt und uns erstmal gerettet. Herzlichen Dank! - Nächste SGB II – Grundlagenseminare
—————————————————————–
Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen an:– 25./26. Nov. 2019 in Stuttgart (01 Platz frei)
– 18./19. Dez. in Erfurt
– 13./14. Jan. in Wuppertal
– 20./21. Jan in Berlin
– 22./23. Jan. in Hamburg
– 27./28. Jan. in München
– 10./11. Feb. in Stuttgart
– 17./18. Feb. in Dresden
– 24./25. Feb. in Zwickau
– 26./27. Feb. in Frankfurt
– 16./17. März in Saarbrücken
– 18./19. März in Leipzig
Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
- SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
———————————————–
In dieser Fortbildung geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten, sowie um die Prüfung der SGB II-Bescheide mit dazu passender die Erklärung, wo man genau hinsehen muss, um diese verstehen und prüfen zu können.
– 16./17. Dez. 2019 in Frankfurt
– 29./30. Jan. 2020 in Wuppertal
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
- SGB II – Intensivseminar über 5 Tage in 2020
———————————————-
Ich biete im nächsten Jahr in zwei Städten SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an, dieses schon mal für die Planung der Interessierten:– 25. – 29. Mai 2020 in Wuppertal
– 14. – 18. Sept. 2020 in Hamburg
Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
- Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit – KONKRET – Aus der und für die Praxis
————————————————————-
SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung + einstweiliger Rechtsschutz und Klage + Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch + und vieles mehr.
Diese Fortbildung biete ich an:
– 10. Jan. in Wuppertal
– 20. März in Leipzig
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
- SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
————————————————————————————
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
– 22. Nov. in Wuppertal
- Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
——————————————————
Diese Fortbildung biete ich am– 06. Dez. in Wuppertal
– 10. März in Berlin
- SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
wieder an.
- Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
———————————————
Diese Fortbildung biete ich– 19. Februar in Erfurt
– 13. März in Wuppertal
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
- Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
– am 03./04.02.2020 in Berlin
– am 09./10.03.2020 in Wuppertal
– am 11./12.03.2020 in Stuttgart
- Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
Die nächsten Fortbildungen finden statt:
– am 05.02.2020 in Berlin
– am 30.03.2020 in Wuppertal