Weht in der „CAUSA MOMBER“ bald ein „frischer Wind“?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in der „CAUSA MOMBER“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/causa-momber/) kommt wieder richtiger „Wind“ rein.

Die zweite Bundesverfassungsbeschwerde unseres Kollegen Dirk Momber vom 1. Juli 2014 ist nunmehr zur Vorprüfung angenommen worden. Diese Verfassungsbeschwerde wurde ja aufgrund der rechtlich entstandenen, gelinde gesagt, unerträglichen Situation für unseren Kollegen Dirk Momber, die der 13. Senat des Landessozialgerichts von NRW (LSG-NRW) zu verantworten hat, erforderlich.

Mit Schreiben vom 30.07.2014 teilt das Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen: 1 BvR 2015/14  mit, dass die Verfassungsbeschwerde nunmehr der zuständigen Richterkammer zur Entscheidung vorgelegt werden wird.

Als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) bedauern wir sehr, dass Dirk nunmehr das zweite Mal schon das Bundesverfassungsgericht kontaktieren muss, weil er vor dem LSG/NRW kein rechtliches Gehör findet. Damit steht allerdings auch fest, dass wir in einer „Bananenrepublik Deutschland“ leben.

Wir werden mit Sicherheit zur Sacher weiter und fortlaufend berichten.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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