Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Gewerkschaft Ver.di hat zur BAFöG-Reform eine Stellung nnahme in Form einer Medieninformation herausgegeben, die wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) nachstehend zu Eurer Information auf unsere Homepage gepostet haben.
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-
Ver.di-Bundesvorstand
Berlin, den 21. Juli 2014
BAfÖG-Reform:
Weitere zwei Jahre Stillstand für Studierende und Schüler
Zur geplanten BAfÖG-Reform der großen Koalition, wonach Studierende und Schüler ab Herbst 2016 sieben Prozent mehr Ausbildungsförderung bekommen sollen, erklärt Petra Gerstenkorn, Mitglied des Ver.di-Bundesvorstandes: „Nicht die Ankündigung der BAfÖG-Reform durch Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) ist am heutigen Tage die eigentliche Nachricht, sondern zweieinhalb Jahre geplanter Stillstand für die Empfänger von BAfÖG-Leistungen. Die letzte BAfÖG-Erhöhung fand im Jahr 2010 statt. Bis zur Erhöhung der Bedarfssätze im Wintersemester 2016/17 um dann magere sieben Prozent dürfte die Inflation auch diese Steigerung vollständig aufgefressen haben.“ Als positiv bewertete Gerstenkorn hingegen die Übernahme der vollen Finanzierung der Leistungen aus dem BAfÖG durch den Bund ab 2015. Es komme jetzt darauf an sicherzustellen, dass die Länder die freiwerdenden Mittel auch tatsächlich für Hochschulen und Schulen verwendet, sagte Gerstenkorn.
Gerstenkorn kritisierte, dass von einer Anpassung an die „Lebens- und Ausbildungswirklichkeit der Geförderten“ und „deutlich spürbare(n) Verbesserungen“, so die Bundesregierung zur BAfÖG-Reform, nur teilweise gesprochen werden könne. Besonders deutlich werde dies bei der Erhöhung des Wohnzuschlages auf 250 Euro: Bereits im Sommersemester 2012 brachten (Normal-) Studierende durchschnittlich 298 Euro für Wohnkosten auf, wie die 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks ergab. In nur vier von 54untersuchten Hochschulstädten lagen die durchschnittlichen Kosten für studentisches Wohnen im Rahmen der angepriesenen 250 Euro.
Bei aller Kritik begrüßt Ver.di jedoch die effektive Ausweitung des Kreises der Förderungsberechtigten durch eine Erhöhung der Einkommensfreibeträge um sieben Prozent. Ebenso ist die Anhebung des Kinderbetreuungszuschlages auf 130 Euro pro Kind ein richtiger, wenngleich schon lange überfälliger Schritt.
V.i.S.d.P.: Eva Völpel –Ver.di-Bundesvorstand, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin, Tel.: 030/6956-1011 und -1012