Unser Kollege Dirk Altpeter nimmt erneut Stellung zur DRITTEN GEWALT in der BANANENREPUBLIK DEUTSCHLAND!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unser Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis- (AK-) Mitglied Dirk Altpeter (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=altpeter) hat wieder einmal das Thema „Dritte Gewalt“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=dritte+gewalt) in unserer „BANANENREPUBLIK DEUTSCHLAND“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bananenrepublik+deutschland) aufgegriffen.

Wir haben seinen Beitrag nachstehend in ungekürzter Fassung zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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Dirk Altpeter meint:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

stöhnt und ächzt unsere dritte Gewalt, steht sie teilweise sogar vor dem Kollaps?

Die „gefühlte“ Rechtsstaatlichkeit lässt in Deutschland immer mehr nach. Laut einer Umfrage, die das Institut für Demoskopie in Allensbach im Jahr 2010 durchgeführt hat, wurde die Frage: „Kann man zur deutschen Justiz, also zu den Richtern und deutschen Gerichten, volles Vertrauen haben oder kein volles Vertrauen?“ von nur 32 % mit „vollem Vertrauen“ beantwortet. 39 % antworteten mit „Teils, teils“ und 25 % hatten „Kein volles Vertrauen“.  2014 glaubten sogar nur noch 26 % der Bevölkerung, dass an deutschen Gerichten alles mit rechten Dingen zugeht.

Konkret kritisiert eine wachsende Zahl von rechtsuchenden Bürgern überlange Verfahrensdauern. Daneben bestehen nicht selten Zweifel an der gebotenen Neutralität und Objektivität von Richtern. So wird beispielsweise die Anwendung des „Amtsermittlungsgrundsatz“ vielfach als einseitig zu Gunsten bzw. zu Lasten einer Partei wahrgenommen; dazu wird sehr häufig die bewusst falsche Darstellung von Sachverhalten beklagt. Darüber hinaus wird beanstandet, dass Richter gegen Gesetze verstoßen oder sie objektiv falsch auslegen und elementare Prinzipien des Verfahrensrechts ignorieren. In Bezug auf Letzteres sind insbesondere Missachtungen des Rechts auf ein faires Verfahren und die Verweigerung rechtlichen Gehörs zu nennen. Schließlich werden zunehmend Verstöße gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beklagt.

Beispiel

Einige Gebiete des Rechts scheinen besonders betroffen zu sein. Hier ist in den letzten Jahren verstärkt der hochsensible Bereich des Familienrechts in den Fokus geraten. Speziell in Umgangsverfahren, aber auch in Verfahren, die andere Fragen des Familienrechts berühren, sind teils extreme, methodisch betriebene Prozessverschleppungen sowie grobe Missachtungen von Gesetzen und elementaren Rechtsgrundsätzen sowie Verfahrens- oder Verfassungsrecht an der Tagesordnung.

In Deutschland gibt es mehr Juristen als Rechtsextreme und Terroristen. Kinder  fallen eher einem Familiengericht zum Opfer, als einem rechten oder

islamischen Terroranschlag.

Wenn man vor dem Familiengericht steht, dann ist es in etwa so, als befände man sich auf der Tour de France. An der Startlinie macht man sich durchaus etwas Hoffnung auf den Gesamtsieg, aber der ist von vornherein für einen anderen reserviert. Nämlich für den „Sportler“, der mit illegalen, gar kriminellen Mitteln arbeitet. Ein wirksames Mittel dagegen gibt es nicht.  Das ist zwar nicht fair, aber am Ende zählt eben nur das Ergebnis, der Sieg. Den höchsten Podiumsplatz bekommt nicht der Ehrliche und Gesetzestreue, sondern der geschickte Lügner und Betrüger. Ein kleiner Sieg bei einer Einzeletappe mag drin sein, aber der Gesamtsieg ist unerreichbar. Und wer als „Mann“ vor dem Familiengericht steht, der wird genau diese Lektion lernen.

Ein weiteres Problem liegt darin, dass Familienrichter/Innen zuweilen in der    1. Instanz systematisch dass Vorrang- und Beschleunigungsgebot missachten und eine brutalste mögliche Prozessverschleppung betreiben

Familiengerichte (aber auch die Medien und die Ämter) haben diese Tatsache schon lange verinnerlicht. Eine offensichtliche und billige Ausrede gilt als wichtigste Grundlage des Familiengerichts und wird auf Teufel komm raus in der Folge von allen Organen verteidigt.

Theorie

Bei Zuwiderhandlungen kann die Dienstaufsicht ein Disziplinarverfahren gegen Richter/innen einleiten. Dann drohen dem Richter die Versetzung in ein anderes Amt oder die Amtsenthebung. Hierüber hat ein Gericht in einem eigenen Verfahren zu befinden und dann ggfs. eine rechtskräftige richterliche Entscheidung auszusprechen.

… und Praxis

Insider halten Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Richter für vergebliche Mühe. So sagt Rechtsanwalt Tilman Sixel, Kanzlei Buss Broelmann Sixel in München, sie würden in Juristenkreisen als stets: „form-, frist- und fruchtlos“ eingeschätzt. Das hieße, in den seltensten Fällen führten sie zu einer gewünschten Konsequenz. Die Direktoren/innen der Amtsgerichte sowie Präsidenten/innen der Landgerichte würden sich stets nach außen hin vor ihre Richter stellen und eine solche Dienstaufsichtsbeschwerde würde ohne Konsequenzen bleiben.

Fazit

Die Selbstherrlichkeit, mit der sich ein gewisser Prozentsatz der Richterschaft über Recht und Gesetz erhebt, wird von einer wachsenden Zahl von Bürgern, hierunter auch viele Rechtsanwälte, als nicht hinzunehmendes Ärgernis betrachtet.

Bisweilen scheint allerdings der Gedanke des „Kollegenschutzes“ zu dominieren!

Direktoren/Innen des Amtsgerichtes sowie Landgerichtspräsidenten/innen, die sich von diesem Motiv leiten lassen, ist offenbar nicht bewusst, welche fatale Folgen das Unterlassen einer ordnungsgemäßen Dienstaufsicht für die Rechtsstaatlichkeit hat. Indem Richtern die Sicherheit gegeben wird, dass unsägliche Prozessverschleppungen oder willkürliches Missachten von Gesetzen und elementaren Rechtsgrundsätzen folgenlos bleibt, werden Richterpersönlichkeiten, denen es an der charakterlichen Eignung für ihr Amt mangelt, zu immer gröberen Eskapaden animiert.

Insbesondere unsere Causen „Ohlen“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/causa-ohlen/) „Momber“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/causa-momber/) sowie „Altpeter“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=altpeter) haben dies in der Vergangenheit sehr deutlich belichtet und sind „nach – wie – vor“  ein höchst brisantes Thema.

Schlusswort

Wie schrieb es noch gleich Dr. Norbert Blüm in seinem Buch „Einspruch“ (Wider die Willkür an deutschen Gerichten)?!

„Ich sage es ganz offen: Dies ist ein Buch über die Verlotterung der Dritten Gewalt in unserem Land, und ich lasse Schonungslosigkeit walten. Auch auf die Gefahr hin, dass sich einige ihrer Vertreter auf den Schlips getreten fühlen. Mögen sie ihn sich abreißen und mit mir in eine Diskussion auf Augenhöhe einsteigen. Ich stelle ihnen gerne eine Leiter an ihr hohes Ross,

Bildergebnis für fotos von pferd mit leiter besteigen  Bildergebnis für fotos von einem hohen roß

damit der Abstieg komfortabel ist“

Dem ist meines Erachtens nichts hinzuzufügen…

Dirk Altpeter“

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