Unser AK-Mitglied Dirk Altpeter berichtet über eine „juristische Tragig-Komödie“ in der „Bananenrepublik Deutschland“:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unser Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis- (AK-) Mitglied, Kollege Dirk Altpeter (http://ak-gewerkschafter.com/?s=dirk+altpeter), hat uns darum gebeten, zum Thema „Juristisches Tollhaus in der Bananenrepublik Deutschland“ (http://ak-gewerkschafter.com/?s=justiz und http://ak-gewerkschafter.com/?s=bananenrepublik+deutschland), den nachstehenden Artikel auf unsere Homepage zu posten. Diesem Wunsch haben wir entsprochen. Kollege Altpeter schildert in seinem Beitrag eine schier unerträgliche Situation, aus unserer Sicht eine absolute „Juristisches Tragik-Komödie“!

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

Dirk Altpeter schreibt:

„Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aus aktuellem Anlass muss ich bedauerlicher Weise wieder einmal Negatives über den Kreis der sogenannten „schwarzen Krähen“ berichten.

Wie sagte der Direktor des AG Düren zu Beginn seiner Amtszeit noch am 06. Mai 2011 vollen Stolzes gegenüber der Aachener Zeitung:

„Das Amtsgericht Düren steht in einem ausgezeichneten Ruf!“ Ferner äußerte er, sich bewusst zu sein, dass er auch eine Verpflichtung eingegangen sei, dafür zu sorgen, dass das Amtsgericht Düren ein gutes Gericht bleibt.

Aber lassen aktuelle Ereignisse nicht doch eher die Schlussfolgerung zu, dass dies nichts anderes als leere Versprechungen waren/sind?

Sachverhalt:

Dem Berichterstatter wurde am 15.07.2014 durch das AG Düren ein Antrag seiner von ihm getrenntlebenden Ehefrau ein auf das alleinige Sorgerecht für seinen Sohn zugestellt. Der erste Antrag hierfür wurde bereits im Februar 2014 von der getrenntlebenden Ehefrau gestellt, der jedoch fast fünf Monate unberücksichtigt (unbearbeitet?) durch Frau Richterin am Amtsgericht Kuhne liegen gelassen wurde. Erst durch einen weiteren falschen Vortrag der getrennt lebenden Ehefrau (Im Verlaufe des weiteren Berichtes „Antragstellerin“ genannt!), sah sich Richterin am Amtsgericht Kuhne veranlasst, eine Terminierung per Beschluss auf den 15.08.2014 festzulegen.

Dieser Termin wurde kurze Zeit später wegen Verhinderung des Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin auf den 22.08.2014 verlegt. Zu diesem Zeitpunkt lief bereits in anderer familienrechtlicher Angelegenheit unter dem Aktenzeich-en 23 F 241/13, die ebenfalls den Berichterstatter und die Antragstellerin betraf, ein Befangenheitsantrag gegen Richterin am Amtsgericht Kuhne zu allen anhängigen Verfahren. Demnach durfte nach diesseitiger Rechtsauffassung Frau Richterin am Amtsgericht Kuhne keinerlei Beschlüsse oder Terminierungen zu diesem Sorgerechtsverfahren 23 F 43/14 machen, weil es ihr durch § 47 ZPO verboten ist zum Zeitpunkt eines bestehenden Befangenheitsantrages Aktivität in diesen Verfahren, die den Berichterstattenden und die Antragstellerin betrafen, aufzunehmen. Zu diesem Zeitpunkt fand von Seiten des Berichterstatters zusätzlich ein Rechtsanwaltswechsel statt. Dies kümmerte Richterin am Amtsgericht Kuhne scheinbar in keiner Weise, denn sie zog trotz Bestehens eines Befangenheitsantrages dieses Sorgerechtsverfahren ohne „Rücksicht auf Verluste“ durch.

Darüber hinaus machte die Antragstellerin zu diesem Sorgerechtsverfahren mehrere unwahre Angaben, um sich dadurch das Sorgerechtsverfahren auf Staatskosten zu erschleichen, obwohl sie im Monat über mehrere tausend Euro Einkommen verfügt. Dieser Tatsache muss sich Richterin am Amtsgericht Kuhne vollends bewusst gewesen sein, da sie von Seiten des ehemaligen Verfahrensbevollmächtigten des Berichterstatters mehrfach darauf hingewiesen wurde, dass die Antragstellerin sehr gut verdienen würde. Hier ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass dem Berichterstatter bis zum heutigen Tage jegliche PKH Gewährung seitens der Richterin am Amtsgericht Kuhne zu den einzelnen Verfahren versagt wurde, obwohl dieser bekannt ist, dass er aufgrund der Vernichtung seiner Existenzgrundlage, ausgelöst durch die Antragstellerin, völlig mittellos ist. Dies verstößt nicht nur gegen das Gebot der Gleichbehandlung, sondern es zeigt deutlich auf, dass etwas gewaltig faul sein muss in unserer „Bananenrepublik Deutschland“, oder?.

Wird hier frei nach dem Titanic Prinzip: „Frauen und Kinder in die Rettungsboote und die Männer saufen ab“, deutlich gemacht, dass unsere Justiz von der Politik aus gesteuert wird und/oder unser Rechtssystem eventuell nicht mehr rechtskonform ist?

Darüber hinaus gab die Antragstellerin der Wahrheit zu wider an, sie lebe seit 2004 vom Berichterstatter getrennt und der hätte sich in der Vergangenheit an-geblich nicht um seinen Sohn gekümmert. Zu dem schwindelte sie dem AG Düren vor, der Berichterstatter wäre angeblich in der Schule seines Sohnes er-schienen und hätte für erhebliche Unruhe gesorgt und er sei daraufhin vom Schuldirektor des Hauses verwiesen worden und hätte seit dem angeblich auch noch Hausverbot.

Der Schuldirektor wurde daraufhin durch die Lebensgefährtin des Bericht-erstatters über diese unglaubliche Fiktion der Antragstellerin informiert. Aufgrund dieser Information geht der Direktor dieser Schule –soweit dem Berichterstatter bekannt ist- inzwischen gegen die Antragstellerin selbst wegen Verleumdung vor. Auch das wurde nachweisbar der Richterin am Amtsgericht Kuhne mehrfach schriftlich mitgeteilt. Darüber hinaus wurden dieser umfangreiche Beweismittel in Form von eidesstattlichen Versicherungen vorgelegt. Zudem wurden gut 20 Zeugen benannt, woraus der Beweis geführt werden kann, dass es sich hier um einen riesigen Schwindel der Antragstellerin handelt. Sogar der Schuldirektor wurde dem AG Düren als Zeuge benannt. Es wurde zig fach beantragt, diesen zum Termin zu laden und entsprechend als Zeugen einzuvernehmen.

Keines dieser Beweismittel wurde seitens der Richterin am Amtsgericht Kuhne berücksichtigt. Und kein einziger Zeuge wurde zum Termin geladen.

Wollte die Richterin am Amtsgericht Kuhne die Beweise eines Prozessbetruges damit vom Tisch wischen und die Antragstellerin rechtswidriger Weise schützen?

Bemerkenswert ist, dass die Antragstellerin im Januar 2011 dem Bericht-erstatter noch erzählt hat, dass sie eine Kundin beim Familiengericht Düren hätte. Ist alles tatsächlich nur Zufall oder ist hier möglicherweise mehr dran als vermutet?

Dies veranlasste den Berichterstatter am 16.08.2014 einen weiteren Befangen-heitsantrag gegen Richterin am Amtsgericht Kuhne wegen Befangenheit und Rechtsbeugung zu stellen.

Am 18.08.2014 äußerte sich Richterin am Amtsgericht Kuhne in ihrer dienst-lichen Erklärung wie folgt:

„Die hier erhebliche Frage eines gemeinsamen Sorgerechtes hat mit dem Trennungszeitpunkt nichts zu tun. Im Übrigen wird auf den bisherigen Akten-inhalt Bezug genommen.“

Dabei wurde von Seiten der Richterin am Amtsgericht Kuhne mit keiner Silbe erwähnt, dass das Sorgerechtsverfahren von Seiten der Antragstellerin auf betrügerische Art und Weise erschlichen wurde. Ebenso wurde mit keiner Silbe erwähnt, dass der gesamte Vortrag der Antragstellerin bezüglich eines Vorfalls bzw. das angebliche Hausverbot in der Schule von der Antragstellerin erfunden worden ist, um hierdurch einen Prozess zu erschleichen. Ebenso keine Silbe darüber, dass die Ladung des Schuldirektors zum Verhandlungstermin zwingend erforderlich gewesen wäre, um diesen Prozessbetrug aufzudecken. Darüber hinaus scheint es sie auch nicht im Geringsten zu interessieren, dass der Sohn des Berichterstatters für den inszenierten „Rosenkrieg“ der Antragstellerin von ihr lediglich als Statist missbraucht wird und dieser hierdurch psychisch total verheizt wird?

Aber alles geschieht natürlich unter dem Deckmantel eines „guten Gerichtes“!

Wie nicht anders erwartet, wies das AG Düren am 21.08.2014 den Be-fangenheitsantrag durch Direktor am Amtsgericht Conzen mit fadenscheiniger Begründung zurück, ohne sich offensichtlich mit den Fakten ordnungsgemäß auseinander-gesetzt zu haben.

Frei nach dem Motto: „Die eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus!“

Daraufhin hat der Berichterstatter am 24.08.2014 sofortige Beschwerde eingelegt und diese wird unter dem Aktenzeichen II- 26 WF 117/14 beim OLG Köln geführt.

Könnte es sein, dass die Justiz in unserer „Bananenrepublik Deutschland“ nicht mehr funktioniert, weil sie tatsächlich von unserer Politik aus ferngesteuert wird oder sich komplett als „Staat im Staate“ verselbständigt hat?

Am 17.09.2014 erreichte den Berichterstatter der Ablehnungsbeschluss des OLG – Köln, der unter dem Az.: II-26 WF 118/14 erlassen worden ist. Die Begründung zur Ablehnung habe ich Euch nachstehend vollinhaltlich zitiert in diesen Bericht hineingesetzt:

„ … hat der 26. Zivilsenat – Familiensenat – des Oberlandesgerichts Köln durch die Richterin am Amtsgericht Hodeige als Einzelrichterin beschlossen: Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts –Familiengericht – Düren vom 21.08.2014 (23 F 43/14) wird aus zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses sowie des Nichtabhilfebeschlusses vom 27.08.2014 auf Kosten des Antragsgegners zurückgewiesen. Sofern die abgelehnte Richterin darüber hinaus angesichts der Ablehnungsgesuche des Antragsgegners den Termin vom 22.08.2014 nicht aufgehoben hat, rechtfertigt dies ebenfalls nicht die Besorgnis der Befangenheit. Denn die Ablehnungsgesuche waren bereits zuvor, am 21.08.2014 zurückgewiesen worden. Beschwerdewert: 500,– Euro. Köln, den 12.09.2014 gez. Hodeige als Einzelrichterin.

Ich werde prüfen, ob hier der BGH die Revision oder Berufung zum BGH zugelassen sind. Wenn nicht, so werde ich die Hilfe des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit einer Verfassungsbeschwerde in Anspruch nehmen.

Weitere Berichterstattung wird folgen.

gez. Dirk Altpeter“

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