UND WIEDER WIRD EINEM ANTRAG DES FRANZ-JOSEF OHLEN BEIM AMTSGERICHT NICHT ABGEHOLFEN

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

heute ereilte uns ein weiterer Beschluss des Amtsgerichtes Aachen zur „CAUSA OHLEN“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/causa-ohlen/) dem klar zu entnehmen ist, dass ein weiterer Beschwerde-Antrag unseres Schuldners Ohlen durch das Amtsgericht abgelehnt, bzw. nicht abgeholfen worden ist!

Das ist jetzt schon die, wie der Volksmund sagt, vierte „Pumpe“ vor die Ohlen bei der Justiz in Aachen gelaufen ist.

Wir posten Euch nachstehend den komplette Beschluss des Amtsgerichtes vom 28. August 2012 mit dem Az.: 117 C 158/12 ab, den der zuständige Richter dem Landgericht zur Entscheidung vorlegt. Ohlen und dessen Anwalt, der ja nicht namentlich genannt werden will, hat ja bekanntermaßen, wie wir umfänglich berichteten, auch das Landgericht kontaktiert.

Ferner wurde durch unser Anwaltsbüro die Obergerichtsvollzieherin wieder in Gang gesetzt, da Ohlen den von ihm versprochenen Termin zur Restschuldsummenzahlung (10. August 2012) wieder hat fruchtlos verstreichen lassen.

Wir können hier nur mit dem Kopf schütteln; denn rational nachvollziehbar ist Ohlens Verhalten in keiner Weise für uns.

Wir werden hier weiter berichten. Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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