TS berichtet Nummer 01/2013 „Umkleidezeiten“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesarbeitsgericht hatte am 19. September 2012 unter dem Az.: 687/11 beschlossen, dass die sogenannten „Umkleidezeiten“ und die innerbetrieblichen Wegezeiten als vergütungspflichtige Arbeitszeiten anzuerkennen sind.

Diese sehr richtige Entscheidung, die keiner Kommentierung durch den Unterzeichner bedarf, hat die Gewerkschaft Ver.di nunmehr zum inhaltlichen Gegenstand ihres TS – Berichtes Nummer 001/2013 gemacht, den wir nachstehend sehr gerne zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet haben. Gleichzeitig haben wir auch das entsprechende Antragsformular mit gepostet, das Ihr Euch herunterladen und dem Arbeitgeber gegenüber entsprechend verwenden könnt.

Nunmehr wünschen wir viel Spaß beim Lesen des TS – Berichtes und bei der Geltendmachung Eurer berechtigten Ansprüche.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Eine Antwort zu TS berichtet Nummer 01/2013 „Umkleidezeiten“

  1. Manni sagt:

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    die Gewerkschaft Ver.di hat mitgeteilt, dass ihr bei dem TS-Bericht zum entsprechenden Aktenzeichen dieses BAG-Urteils ein Fehler unterlaufen ist. Das richtige Aktenzeichen zum BAG-Urteil muss lauten: 5 AZR 678/11.
    Wir hoffen, mit dieser Korrekturanzeige per Kommentar behilflich gewesen zu sein.
    Für den Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) Manni Engelhardt -Koordinator-

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