Riesenskandal! Bei der Westfälischen Landeseisenbahn werden die tarifvertraglich vereinbaren Löhne bewusst falsch berechnet! Die GDL deckt auf!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) vernommen haben, ist es bei der Westfälischen Landeseisenbahn zu falschen Lohnabrechnungen gekommen. Dies teilt jedenfalls die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/tarifpolitik/gdl/) online mit Datum vom 05.10.18 auf ihrer Homepage mit.

Dies konnte nur deshalb passieren, weil der gültige Tarifvertrag durch den Arbeitgeber bewusst falsch angewendet worden ist. Und die Begründung dazu ist HANEBÜCHEN!

Ein richtiger Skandal, der breit bekannt gemacht werden muss! Wir haben die Online-Mitteilung nachstehend im Druck zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.Auf unserer öffentlichen AK-Sitzung am kommenden Dienstag unter Top. 6. (http://www.ak-gewerkschafter.de/einladungen-treffen/) der Tagesordnung auch mit dieser miesen Angelegenheit befassen.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Die GDL teilt mit:

Bildergebnis für fotos vom logo der gdl

Gewerkschaft Deutscher LokomotivführerBaumweg 4560316 Frankfurt am Main

Frankfurt am Main, 5. Oktober 2018
 
Westfälische Landes-Eisenbahn – Falsche Entgeltabrechnungen – GDL klärt!
 
Die berechtigte Klageflut der GDL-Mitglieder bei der Westfälischen Landes-Eisenbahn (WLE) nimmt kein Ende. Grund hierfür ist die falsche Anwendung der Tarifverträge durch den Arbeitgeber, wodurch Arbeitnehmer der WLE mit Besitzstandszulage unkorrekte Abrechnungen erhalten.
Warum die mit der Lohnabrechnung von der WLE beauftragte Westfälische Verkehrsgesellschaft (WVG) die maßgeblich anzuwendenden GDL-Tarifverträge – in diesem Fall den Tarifvertrag zur Überleitung von Arbeitnehmern in den Haustarifvertrag und zur Absicherung von Einkommens- und Arbeitsbedingungen –  nicht anwendet, weiß wahrscheinlich nur die WVG selbst. Was aber dem Fass den Boden wirklich ausschlägt ist, dass dieses Vorgehen mit dem Tarifvertrag einer anderen Gewerkschaft aus dem Jahr 2012 begründet wird.
Die GDL hat bereits bei den ersten Fällen mit dem zuständigen Arbeitgeberverband Deutscher Eisenbahnen e.V. (AGVDE) Rücksprache gehalten und gefordert, die fehlerhaften Lohnabrechnungen entsprechend der für GDL-Mitglieder geltenden tarifvertraglichen Regelungen zu korrigieren. Nachdem dies nun offenkundig nicht zum gewünschten Effekt geführt hat, wird die GDL noch einmal auf den Arbeitgeber zugehen und dort mit allem Nachdruckdie Richtigstellung einfordern.
Falls dies dann immer noch keinen Erfolg hat, muss die GDL leider von einem unfreundlichen Akt gegen ihre Mitglieder ausgehen und wird den betroffenen Mitarbeitern Rechtsschutz gewähren, um ihre Ansprüche zu wahren.
 
 
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Nach dem Anklicken des hier stehenden Links könnt Ihr diese Mitteilung auch direkt online auf der Homepage der GDL aufrufen und nachlesen.

> https://www.gdl.de/Aktuell-2018/Aushang-1538743008

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