Richter Wolfram Sauer und seine antisemitische LG-Entscheidung hat nicht nur die BILD gegen sich aufgebracht! Er hat auch uns damit SAUER gerührt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 18. November 2017 haben wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) einen Artikel zur antisemitischen Entscheidung des Landgerichts Frankfurt oder anders gesagt,  für dessen Entscheidung für arabischem Rassismus auf deutschem Boden gepostet.

Diesen Artikel könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen:

http://www.ak-gewerkschafter.de/2017/11/18/die-entscheidung-des-lg-franfurt-fuer-arabischen-rassismus-auf-deutschem-boden-ist-aus-unserer-sicht-antisemitisch/

Zu diesem Thema erschien am gestrigen Tage (Freitag, den 24.11.17) ein bissiger Artikel in einem Boulevardblatt, von dem wir das nicht erwartet hätten.

Ausgerechnet die BILD-Zeitung hatte in ihrer Rubrik „WORÜBER WIR SPRECHEN“ harsche Kritik dem Landgericht Fankfurt gegenüber, besonders an dessen Richter WOLFRAM SAUER geübt.

Wir haben den Text des Artikels nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

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https://www.extremnews.com/images/full-fad73e2db10a405ebc26092be34e1cdc.png

Freitag, den 24. November 2017

(Foto aus BILD zeigt Richter Wolfram Sauer.)

Richter begründet, warum Kuwait Airways Israelis in Deutschland diskriminieren darf.

Von wegen „Im Namen des Volkes“!

„Ein Boykott belastet den Kläger nicht in unterträglicher Weise.“

Von ANTJE SCHIPPMANN

Frankfurt/Main – Schwarz auf weiß steht nun geschrieben, warum Israelis in Deutschland nicht mit jedem Flugzeug fliegen dürfen. Angeblich im Namen des Volkes.

ES IST SO BESCHÄMEND!

Die staatliche Airline „Kuwait Airways“ des Golfemirats weigert sich, israelische Staatsbürger als Passagiere mitzunrehmen. Als ein in Deutschland lebender Israeli, der von Frankfurt nach Bangkok über Kuwait fliegen wollte, dagegen klagte, gab Richter Wolfram Sauer der Airline recht (Bild berichtete). Jetzt hat das Landgericht Frankfurt die Urteilsbegründung herausgegeben, die Bild exklusiv vorliegt.

In dem Schriftstück heißt es unter anderem:

* Es sei der Airline „auch im Rahmen der Geltung deutscher Gesetze nicht zumutbar“, den Kläger zu befördern, weildas in Kuwait unter Strafe steht. Dass die Airline eine staatliche ist – der Eigentümer also gleichzeitig der Gesetzgeber – findet keine weitere Beachtung.

* Das antisemitische Boykottgesetz Kuwaits wird lediglich als Embargo „eines Staates gegenüber einem anderen Staat“ bewertet. Das sei auch der deutschen Rechtsordnung nicht fremd – ergumentiert der Richter. Er vergleicht es mit deutschen Länderembargos, also Waffen- und Finanzembargos gegen Nordkorea oder Iran. Der deutsche Richter setzt also Sanktionen gegen Terrorstaaten mit der Diskriminierung von Menschen aus Israel gleich.

* Trauriger Höhepunkt des Urteils: „Dass dieses Boykottgesetz den Kläger als israelischen Staatsangehörigen trifft, belastet ihn nicht in einer Weise, dass es für ihn unerträglich wäre.“

Der Anwalt des Klägers, Nathan Gelbart, kritisiert das Urteil als „rechtsfremd“. Das Urteil ermuntere zudem „andere rassistische Regime zur Nachahmung“, warnt Gelbart. „Unsere Rechtsordnung und unsere demokratischen Werte werden hier mit Füßen getreten. Wir sind keine Marionetten antisemitischer Ölscheichs und dürfen uns unser Recht nicht nehmen lasse.“

Der geschäftsführende Bundesverkehrsminister Chistian Schmidt (60 CSU) kündigte an, dass die undesregierung sich dafür einsetzen werde, solche Fälle künftig zu vermeiden. Das werde er auch gegenüber Kuwait deutlich machen, sagte chmidt auf BILD-Anfrage. Die Praxis von Kuwait Airways sei „befremdlich und inakzeptabel“ und beunruhige zutiefst.

Bild schickte dem Richter und dem Präsidenten des Landgerichts mehrere Fragen. Unter anderem:

* Steht kuwaitisches Recht jetzt über deutschem Recht?

* Dass Juden in Deutschland wieder bestimmte Verkehrsmittel nicht benutzen dürfen – woran erinnert Sie das in der deutschen Geschichte?

* Wie fänden Sie es, wenn Sie nicht in ein Flugzeug steigen dürfen, nur weil Sie Deutscher sind?

Bis Redaktionsschluss blieben die Fragen unbeantwortet.

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Als AK meinen wir dazu:

Das „JURISTISCHES TOLLHAUS“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=juristisches+tollhaus) aus der „BANANENREPUBLIK DEUTSCHLAND“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=banenenrepublik+deutschland) lässt wieder einmal grüßen!

WEG MIT DEM RASSISMUS,

WEG MIT DEM ANTISEMITISMUS,

WEG MIT FASCHISMUSS IN DEUTSCHLAND, IN EUROPA UND IN DER GESAMTEN WELT!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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