Reaktion auf unsere Petition

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auf die Petition an den Landtag von NRW – siehe: http://ak-gewerkschafter.com/2012/06/20/petition/ bzw. http://ak-gewerkschafter.com/catagory/causa-ohlen/ – hat nunmehr die Präsidentin des Landtages wie folgt geantwortet:

„Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen (Anschrift) Datum: 20.06.2012

Geschäftszeichen: 1.3/16-P-2012-00150-00

Herrn Manfred Engelhardt (Anschrift)

Ihre Eingabe vom 11.06.2012, eingegangen am 13.06.2012

Sehr geehrter Herr Engelhardt,

Ihre Eingabe ist hier eingegangen und wird unter dem oben genannten Geschäftszeichen geführt.

Die Bearbeitung Ihrer Petition erfordert in der Regel das Einholen von Stellungnahmen der betroffenen Verwaltungen und die Einsichtnahme in die Akten, die unter Umständen auch persönliche Daten enthalten, und sonstige Verwaltungsvorgänge, die dem Datenschutz unterliegen. Ich gehe davon aus, dass Sie mit der Einsichtnahme in die entsprechenden Vorgänge einverstanden sind. Der Prüfungszeitraum kann sich daher gegebenenfalls auf mehrere Monate erstrecken, bis Ihr Anliegen vom Petitionsausschuss beraten, das Beratungsergebnis in einem Beschluss zusammengefasst und Ihnen übersandt wird.

Falls Sie weitere Vorgänge zu Ihrer Petition nachreichen, erhalten Sie für diese keine erneute Eingangsbestätigung.

Gegebenenfalls führt die Prüfung Ihrer Nachträge zu einer Verlängerung der Bearbeitungsdauer.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass Rechtsmittel und Rechtsbehelfe (z. B. Klagen, Einspruch, Widerspruch) durch das Einreichen einer Petition nicht ersetzt werden. Sie müssen daher selbst entscheiden, ob Sie von möglichen Rechtsmitteln oder Rechtsbehelfe Gebrauch machen wollen.

Auch weise ich darauf hin, dass alle eventuell von Ihnen eingereichte Unterlagen elektronisch erfasst werden. Sie werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.

Sollte sich Ihre Anschrift ändern oder sollte sich Ihr Anliegen inzwischen erledigen, wäre ich Ihnen für eine kurze Mitteilung dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez. Wahlenberg“

Hierzu stellen wir fest und werden dies dem Petitionsausschuss noch zusenden:

  1. Alle Daten und Fakten können nach unserem Dafürhalten offen gelegt werden; denn unser AK und seine Mitglieder haben Nichts zu verbergen!
  2. Dem Petitionsausschuss wird mitgeteilt werden, dass der zuständige Richter, der den 2. Antrag des Franz Josef Ohlen auf Prozesskostenhilfe unter dem Az.: 117 C 121/12 am 16. Mai 2012 vollumfänglich und substantiiert abgelehnt hatte, gleichzeitig in der Beschwerdesache tätig war, und hier am 13. Juni 2012 in einem –zwar für uns nicht wesentlichen Punkt- dem Antragsteller einen Unterlassungsanspruch attestierte. Hier hat der Richter Herr Foerst sich selbst ad absurdum geführt. Erstaunlich ist, dass es nach bundesdeutschem Recht möglich ist, dass ein und derselbe Richter über eine Beschwerdesache erneut und anders entscheiden kann, als er dies im Vorderverfahren entschieden hat?
  3. Der selbe Richter hat jetzt wieder einen Antrag auf Prozesskostenhilfe des Franz Josef Ohlen angenommen und diesen mit Datum vom 15. Juni 2012 (Eingang heute 21.06.2012/hier?) überstellen lassen. Auch über diesen Antrag wird Herr Richter Foerst scheinbar wieder verhandeln. Auch diesen Fakt werden wir dem Petitionsausschuss zur Kenntnis bringen.

Nochmals stellen wir fest, dass unsere Gewerkschafter/Innen-AK-Mitglieder nicht eher ruhen werden, bis Franz Josef Ohlen den letzten Cent seiner uns vorenthaltenen AK-Gelder bezahlt hat!

Mit kollegialen Grüßen für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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