Prof. Dr. jur. Martin Schwab schreibt und veröffentlicht im „FASSADENKRATZER“ seinen Brief an die Bundesregierung: Die eigentlichen Täter, die „nicht auf dem Boden des Grundgesetzes“ stehen“!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) veröffentlichen wir den nachstehenden Brief des Jura-Professors Dr. Martin Schwab an die Bundesregierung zu den Grundrechtsverletzungen (http://ak-gewerkschafter.com/?s=grundgesetz) der letzten Jahre. Wir halten dies für bemerkenswert und wichtig!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Prof. Dr. jur. Martin Schwab schreibt und veröffentlicht im „FASSADENKRATZER“:

FASSADENKRATZER

Blicke hinter die Oberfläche des Zeitgeschehens

Die eigentlichen Täter, die „nicht auf dem Boden des Grundgesetzes“ stehen

Es nimmt immer totalitärere Formen an, dass sich die herrschenden Parteien nicht inhaltlich mit ihren Gegnern und Kritikern auseinandersetzen, sondern sie als Verfassungsfeinde, die nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stünden, diffamieren und durch staatliche Organe verfolgen. So verkündete am 13.7.2023 die Bundesregierung auf ihrer Facebook-Seite, es werde bald einfacher werden, Schöffen abzuberufen, die verfassungsfeindlichen Aktivitäten nachgingen. Darauf schrieb der Bielefelder Jura-Professor Martin Schwab im Kommentarbereich einen Text, der die eigentlichen aktiven Verfassungsfeinde aufzeigt, deren Politik die Verfolgten vielfach gerade vor dem Hintergrund des Grundgesetzes kritisieren.

Prof. Schwab ließ den Text auch auf der Webseite der Partei „dieBasis“ veröffentlichen, von wo wir ihn mit übernehmen. (hl)

Wer im Glashaus sitzt, …

„NICHT auf dem Boden des Grundgesetzes“

Sehr geehrte Bundesregierung,

seit fast 20 Jahren bin ich als Jura-Professor tätig. Mein Entsetzen darüber, wie Politiker sämtlicher aktuell regierungstragenden Parteien (CDU, SPD, FDP, Grüne, Linke) seit mittlerweile mehr als drei Jahren mit den Grundrechten umspringen, kann ich kaum in Worte fassen.

Wie heißt es so schön: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen! Überprüfen wir daher einmal die Verfassungstreue aktueller Funktionsträger in Legislative und Exekutive:

  1.   Abgeordnetedie für eine allgemeine COVID-Impfpflicht votieren, obwohl sie wissen, dass diese Impfung tödlich ausgehen kann (wer von ihnen diese Kenntnis hatte, wird sorgsam aufzuarbeiten sein), trachten ihrem eigenen Volk nach dem Leben und stehen daher NICHT auf dem Boden des Grundgesetzes.
  2. Ein Bundeskanzler, der verkündet, im Kampf gegen das Corona-Virus kenne er keine roten Linien mehr, steht NICHT auf dem Boden des Grundgesetzes. Denn es gibt dort für jegliche politische Intervention eine rote Linie – nämlich die Grundrechte.
  3.   Eine Bundesaußenministerin, die ohne jede Vorwarnung öffentlich äußert, Deutschland befinde sich im Krieg mit Russland, steht NICHT auf dem Boden des Grundgesetzes. Denn sie propagiert entweder einen Angriffskrieg, oder aber sie ruft einen Verteidigungskrieg aus, ohne dass Bundestag und Bundesrat gemäß Art. 115a Abs. 1 Satz 1 GG den Verteidigungsfall festgestellt haben.
  4. Eine Bundesinnenministerin, die Beamten die Beweislast für ihre Verfassungstreue auferlegen will, steht NICHT auf dem Boden des Grundgesetzes. Denn sie hat nicht verstanden, dass auch Beamte das Recht haben, für ihre Überzeugung zu streiten, und dass auch für Beamte das rechtsstaatliche Fundamentalprinzip der Unschuldsvermutung gilt.
  5.   Eine Bundesinnenministerin, die mithilfe ihrer Verfassungsschutzbehörde unter dem Deckmantel „Delegitimierung des Staates“ Regierungskritiker überwachen lässt, steht NICHT auf dem Boden des Grundgesetzes. Denn ihr fehlt fundamentales Wissen über die Funktionsbedingungen eines demokratischen Rechtsstaats: (1) Wer die Regierenden infrage stellt, stellt damit nicht die staatlichen Institutionen infrage. Es ist zwischen Amt und Person zu trennen. (2) Der Gewaltenteilungsgrundsatz (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG) ist das Misstrauensvotum des Verfassungsgebers an die Adresse eines jeden, der staatliche Macht ausübt. Deshalb ist es auch dem Bürger erlaubt, den Regierenden zu misstrauen. (3) Zu den Funktionsbedingungen der Demokratie gehört die Ablösbarkeit der Regierung. Regierende müssen sich daher dem kritischen Diskurs stellen, auch wenn dieser für sie unangenehm ist.
  6.   Ein Bundeswirtschaftsminister, der auf die Anordnung des BVerfG, das Parlament brauche mehr Zeit, um das Heizungsgesetz zu beraten, mit der Erklärung reagiert, er erwarte, dass das Gesetz nach der Sommerpause ohne inhaltliche Änderung verabschiedet werde, steht NICHT auf dem Boden des Grundgesetzes. Denn er maßt sich an, das Ergebnis des parlamentarischen Diskurses verbindlich vorwegzunehmen, und tritt damit die Rechte der Abgeordneten mit Füßen.
  7.   Eine Bundesfamilienministerin, die Antifa-Organisationen wie z.B. die „Mobile Beratungsstelle gegen Rechtsextremismus“ in Herford finanziert, deren einziges Ziel es ist, Regierungskritiker zu diffamieren und mit durch nichts gerechtfertigten Rechtsextremismus-Vorwürfen zu überziehen (so geschehen am 23.1.2023 in dem 108 Seiten starken Pamphlet „Verstrickungen“ über „Corona-Leugner“ in Ostwestfalen-Lippe), steht NICHT auf dem Boden des Grundgesetzes. Denn sie hat nicht verstanden, dass die freie Meinungsäußerung für ein demokratisches Gemeinwesen schlechthin konstituierend ist und dass niemand das Recht hat, von oben herab Meinungen in gut und schlecht einzuteilen.
  8.   Abgeordnete, die für eine Stärkung der WHO eintreten, ohne sich mit den aktuell geplanten Regelwerken (Internationale Gesundheitsvorschriften/Pandemievertrag) zu beschäftigen, stehen NICHT auf dem Boden des Grundgesetzes. Denn sie unterwerfen unser Land einer nicht demokratisch legitimierten Institution – wenn die aktuellen Pläne verwirklicht werden – mit unkontrollierten Machtbefugnissen.
  9.   Abgeordnete, die sich der Aufarbeitung der härtesten Grundrechtseingriffe in der Geschichte der BRD verweigern, stehen NICHT auf dem Boden des Grundgesetzes. Denn sie werden bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit den Raubbau an den Grundrechten erneut mittragen, ohne nach belastbaren Daten und wissenschaftlicher Evidenz zu fragen. Haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages eigentlich den Bericht der gesetzlich eingerichteten Sachverständigenkommission (§ 5 Abs. 9 IfSG) zur Kenntnis genommen, der seit über einem Jahr vorliegt? Hat es darüber eine Plenardebatte oder wenigstens eine Debatte im Gesundheitsausschuss gegeben? Oder haben sich die Abgeordneten mit der Stellungnahme der Bundesregierung vom 4.10.2022 (BT-Drucksache 20/3850) kommentarlos zufriedengegeben?

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Martin Schwab

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Quelle:
https://diebasis-partei.de/2023/07/nicht-auf-dem-boden-des-grundgesetzes/

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Anmerkungen (hl):

  1. Im heutigen Parteiensystem ist an die Stelle inhaltlicher Auseinandersetzungen um die Wahrheit und die rechten Wege gesellschaftlicher Gestaltung der politische Kampf um Teilinteressen getreten und um die Macht, sie gegen die Anderen durchzusetzen. Wer widerspricht, wird nicht widerlegt, sondern im parteipolitischen Links-Rechts-Schema polar als extremistischer Demokratie-Feind verortet, um ihn auf diese Weise in der medial verseuchten öffentlichen Meinung persönlich zu diskreditieren, zu isolieren und auszuschalten. – Doch wer die Erkenntnis-Ebene verlässt und zur Diffamierung parteipolitische Einordnung betreibt, dem geht es nicht um die Wahrheit, sondern mit den Mitteln seelischen Terrors um die Macht.
    Siehe näher:

https://fassadenkratzer.wordpress.com/2023/03/31/es-geht-nicht-um-die-wahrheit-der-weg-des-meinungsterrors-in-den-totalitaren-staat/

  1. Zu dem besonders ausgefeilten Beispiel von Diffamierung und verfassungswidriger Verfolgung Andersdenkender durch das dem Bundesinnenministerium unterstehende „Bundesamt für Verfassungsschutz“ siehe näher:

https://fassadenkratzer.wordpress.com/2023/02/03/mit-dieser-delegitimierung-des-staates-delegitimiert-sich-der-verfassungsschutz-selbst/

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