Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie bereits am heutigen Morgen auf unserer Homepage unter dem Titel „In eigener Sache“ angekündigt, haben wir nachstehende Beschwerde an die Ltd. Generalstaatsanwältin zu Köln, Frau Auchter-Mainz, zur Kategorie „CAUSA OHLEN“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/causa-ohlen/) zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme sowohl in selbige als auch direkt auf unsere Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis- (AK-) Homepage gepostet. Hintergrund ist die Einstellungsverfügung des Oberstaatsanwaltes Dirksen im Auftrage der Staatsanwaltschaft Aachen unter der Führung des Herrn Ltd. Oberstaatsanwaltes Helmut Hammerschlag in Sachen unserer Strafanzeige gegen die Staatsanwältin Dauber. So könnt Ihr dann direkt unter unserem Beschwerdeschreiben, das heute Morgen beim Justizzentrum in Aachen abgegeben wurde, die Einstellungsverfügung lesen, auf die das nachstehende Beschwerdeschreiben Bezug nimmt. Man beachte bitte, dass die Rechtsmittelbelehrung fast den gleichen Umfang wie den Umfang des Mitteilungstextes enthält. Dass hier ernsthaft fast drei Monate ermittelt worden ist, glaubt wohl kein Mensch. Wer jetzt noch nicht erkannt hat, dass es sich bei dieser Sache um eine „PARADESTÜCK AUS DEM JURISTISCHEN TOLLHAUS“ handelt, der/dem ist wirklich nicht mehr zu helfen.
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-
Manfred Engelhardt,Freunder Landstr. 100,D 52078 Aachen |
Handy:+49 (0)171 916 14 93INTERNET : Manni@ManfredEngelhardt.dewww.ak-gewerkschafter.dewww.stones-club-aachen.de | |
An die Ltd. Generalstaatsanwältin zu Köln über Herrn Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Aachen Dirksen
-Justizzentrum Aachen- Adalbertsteinweg 92 52070 Aachen Einlegung der Beschwerde gegen den Einstellungsbescheid vom 25.07.2014 (Datum des Poststempels 04.08.14) /Eingang hier am 05.08.2014 |
Aachen, den 11.08.2014
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Strafanzeige vom 05.05.2014 gegen Staatsanwältin Dauber wg. diverser Vorwürfe
Aktenzeichen: 804 Js 586/14
Sehr geehrter Herr Dirksen, sehr geehrte Frau Ltd. Generalstaatsanwältin Auchter-Mainz,
hiermit lege ich ausdrücklich Beschwerde gegen die Einstellung des o.g. Ermittlungsverfahrens ein. Dieser Widerspruch erfolgt über Herrn Oberstaatsanwalt Dirksen, da dieser in seiner, der Negativbescheidung vom 25.07.2014 beigefügten Rechtsmittelbelehrung, explizite folgenden Satz fixierte:
„Durch die Einlegung der Beschwerde bei mir wird die Frist gewahrt.“
Von dieser angebotenen Möglichkeit mache ich hiermit nicht zuletzt aus Portokosten-Einsparungsgründen Gebrauch, zumal der Briefkopf lediglich „Staatsanwaltschaft Aachen“ und nicht „Der Ltd. Oberstaatsanwalt“ enthielt.
Zur Begründung verweise ich auf die der Staatsanwaltschaft Aachen vorliegenden Akte, um deren Beiziehung explizite gebeten wird.
Was aus diesseitiger Sicht ganz besonders schwerwiegend gegen die Einstellung spricht, ist die Tatsache, dass die damalige Anzeige, die ich gegen den Franz-Josef Ohlen gemäß § 164 am 26.08.2014 stellte, rechtswidrig durch Frau Dauber eingestellt worden ist.
Diesen speziellen Punkt scheint Oberstaatsanwalt Dirksen als sachbearbeitender Beamter, weshalb auch immer, nicht nachgegangen zu sein.
Diesbezüglich füge ich die seinerzeitige komplette Strafanzeige, die allerdings in der Gesamtaktenlage enthalten sein müsste, dieser Beschwerde als Anlage I) in ihrer Gänze noch einmal bei. Dies bedeutet, dass auch die entsprechenden Droh-Emails des Franz-Josef Ohlen, die in der Anlage beigefügt waren, auch noch einmal mit angefügt sind.
Frau Auchter-Mainz, die damals noch Ltd. Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Aachen war, hat diese Strafanzeige, die an sie adressiert war, seinerzeit selbst zur Kenntnis genommen und an Frau Dauber als die sachbearbeitende Beamtin weitergereicht.
Heute nun schließt sich der Kreis. Frau Auchter-Mainz entscheidet nun als Ltd. Generalstaatsanwältin über diese Beschwerde, deren vorausgehende Faktenlage sie gekannt haben muss.
Noch einmal muss in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, dass eine abschließende Einstellungsbescheidung zu dieser Strafanzeige, die unter dem Aktenzeichen 801 Js 1426/13 geführt wurde und „vorläufig“ eingestellt worden war, trotz entsprechender Anmahnung bis zum heutigen Tage nicht erfolgt ist.
Dieser Vorgang löste dann auch weitere Vorgänge aus. Ungeachtet dessen, dass mittlerweile das Landgericht Aachen mit einem Teil der Angelegenheit betraut ist, gab es weitere Strafanzeigen, die der Advokat Elmar D. aus AC. gegen den Unterzeichner und weitere Mitglieder des Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreises stellte und die jüngst zu einer erneuten Strafanzeige gegen 6 Personen führte. Diese füge ich Ihnen als Anlage II) zu diesem Beschwerdeschreiben zum besseren Verständnis bei. Unschwer wird darin erkennbar, dass hier ein Advokat Anzeige im Interesse der Staatsanwältin Dauber erstattet, die unzweifelhaft über das Amtsgericht Aachen gelaufen ist.
Hier tun sich ganze „juristische Abgründe“ auf, vor die auch die heutige Ltd. Generalstaatsanwältin und seinerzeitige Ltd. Oberstaatsanwältin nicht die Augen verschließen darf, hat diese doch seinerzeit das Tun der Staatsanwältin Dauber nicht einschneidend unterbunden.
Desweiteren füge ich als Anlage III) noch den jüngeren E-Mail-Wechsel zwischen Franz-Josef Ohlen und dem AK bei, der sehr schnell klar macht, wessen Geistes Kind dieser Ohlen ist und wie er weiter provoziert.
Auch wenn jetzt schon davon ausgegangen werden kann, dass es ob fehlender demokratischer Beschwerdeinstanz zu einer endgültigen Einstellung dieser Beschwerde in den nächsten Tagen kommen wird, wird die Möglichkeit dieser Beschwerde ausgeschöpft. Dies geschieht zum einen aus dokumentarischen Gründen, zum anderen aber auch zur Beweisführung darüber, dass, wie es der Volksmund schlicht zu sagen pflegt: „Eine Krähe der anderen kein Auge aushackt“!
Mit vorzüglicher Hochachtung
(Manfred Engelhardt)
Anlagen: 3 Anlagenpakete.
EINSTELLUNGSBESCHEID:
„Staatsanwaltschaft Aachen, Postfach 19 17 16, 52017 Aachen, Datum: 25.07.2014
Herrn Manfred Engelhardt
Freunder Landstr. 100
52078 Aachen
Ihre Strafanzeige vom 05.05.2014 gegen Staatsanwältin Dauber wegen des Vorwurfs der Verfolgung Unschuldiger u.a. / Aktenzeichen 804 Js 586/14
Sehr geehrter Herr Engelhardt,
ich habe Ihr Anzeigenvorbringen geprüft, jedoch zur Ergreifung strafprozessualer Maßnahmen keinen Anlass gefunden.
Weder aus Ihrem Sachvortrag noch aus den eingesehenen Vorgängen 801 Js 1426/13 bzw. 801 Js 1344/13 ergeben sich zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten der von Ihnen angezeigten Staatsanwältin.
Die Sachbehandlung beider Verfahren durch Staatsanwältin Dauber ist in strafrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden.
Ich weise darauf hin, dass Sie angesichts Ihrer ersichtlich haltlosen Vorwürfe bei erneuten Eingaben oder Strafanzeigen in dieser Sache, die neues strafrechtliches Vorbringen nicht enthalten, mit einer Bescheidung bzw. Rückantwort nicht mehr rechnen können.
Auf anliegende Rechtsmittelbelehrung nehme ich Bezug.
Hochachtungsvoll
(Dirksen) Unterschrift
Oberstaatsanwalt
RECHTSMITTELBELEHRUNG:
Gegen diesen Bescheid steht Ihnen binnen 2 Wochen nach Erhalt dieses Schreibens die Beschwerde an die Generalstaatsanwältin in Köln zu. Durch die Einlegung der Beschwerde bei mir wird die Frist gewahrt. Jedoch genügt es bei schriftlichen Erklärungen zur Fristwahrung nicht, dass die Erklärung innerhalb der Frist zur Post gegeben wird. Die Frist ist vielmehr nur dann gewahrt, wenn die Erklärung vor dem Ablauf der Frist bei der Generalstaatsanwältin Köln oder bei meiner Dienststelle eingeht.“
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