Noch einmal zum Thema Mindestlohn für Beschäftigte im Arbeitsbereich der Werkstätten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unlängst erreichte uns zu unserem Artikel „Auch behinderte Arbeitnehmer in den Werkstätten müssen einen Anspruch auf Mindestlohn bekommen!“ (http://ak-gewerkschafter.com/2015/02/17/auch-behinderte-arbeitnehmer-in-den-werkstaetten-muessen-einen-anspruch-auf-mindestlohn-bekommen/) die nachstehende Mitteilung des Kollegen Ulrich Scheibner.

Dieser nimmt zum Thema sehr qualifiziert Stellung und verweis dabei auf auf Beratungsfunktionen auch im Bereich der Politik z.B. der Fraktion „BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN“, auf deren Anfragen sehr dezidiert eingegangen worden ist, wie Ihr es im Anhang deutlich sehen und lesen könnt. Ausserdem empfiehlt Kollege Scheibner das Buch: „DIE WERKSTATTKONZEPTION: JETZT UMDENKEN UND UMGESTALTEN“ (BHP-Verlag, Berlin 2014), wozu wir ebenfalls einen Anhang zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme ebenfalls unter diesen Artikel mit bester Empfehlung zum Kauf dieses Buches gepostet haben.

Wir sollten alle an diesem wichtigen Thema dranbleiben, damit die behinderten Kolleginnen und Kollegen in den Werkstätten nicht weiter benachteiligt werden.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

Lieber Kollege Engelhardt,

einige ehemalige Funktionsträger der BAG WfbM, Geschäftsführer und andere Werkstattfachleute, aber auch aktive Werkstattleitungen haben bundesweit eine kleine virtuelle Denkwerkstatt geschaffen. Sie greift Werkstattthemen auf, die man gemeinhin heiße Eisen nennt. Eines dieser Themen ist der Mindestlohn. Da sehen wir uns in der Werkstättenszene z. Z. ziemlich allein auf weiter Flur, sieht man von der Stellungnahme des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes vom 14.03.2014 ab.

Nachdem wir Ihre Internetseite zu diesem Thema entdeckt hatten, wollen die Mitglieder in unserer kleinen virtuellen Denkwerkstatt Sie über ihre bisherigen Aktivitäten in Sachen Mindestlohn für Werkstattbeschäftigte kurz informieren: Im zurückliegenden Halbjahr hatten wir mit etlichen Bundestagsabgeordneten und der zuständigen Staatssekretärin einen z.T. intensiven Meinungsaustausch und Schriftverkehr über dieses Thema.

Wenn Vertreter einiger werkstatttragender Spitzen- und Fachverbände das Recht der Beschäftigten auf einen Mindestlohn mit dem Hinweis auf deren arbeitnehmerähnlichen Rechtsstatus verneinen, unterliegen sie nach unserer Meinung der gleichen Fehleinschätzung über dieses Rechtsverhältnis wie die Bundesregierung und einige Abgeordnete der Regierungsparteien. Wir haben in der Vergangenheit dazu unsere Argumente dargelegt, nicht zuletzt mit unseren Thesen zum Mindestlohn im dem Buch „Die Werkstattkonzeption: jetzt umdenken und umgestalten“ (BHP-Verlag, Berlin 2014). Dessen Inhaltsverzeichnis habe ich einfach mal angehängt.

Von Abgeordneten verschiedener Bundestagsfraktionen wurden uns zahlreiche Fragen zum Mindestlohn gestellt. Von einigen sind wir zu Gesprächen eingeladen. Das erste Gespräch findet Anfang Mai statt. Auf fünf Fragen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben wir etwas ausführlicher geantwortet, weil uns diese Fragen als besonders typisch und bedeutend erscheinen. Unsere Antworten hatten wir inzwischen fast zwanzig Fachleuten aus der Werkstattszene zur Begutachtung vorgelegt und deren Stellungnahmen sorgfältig durchgearbeitet. Nicht alle Hinweise und Bedenken konnten wir berücksichtigen. Für die beigefügte Endfassung haben wir aber alle kritischen Anmerkungen beraten.

Bis auf das Anschreiben überreiche ich Ihnen – auch im Namen der beiden Mitautoren – unsere Antworten an die Abgeordneten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Es würde uns freuen, wenn Sie sich intensiv damit auseinandersetzen und sich für die Durchsetzung des Mindestlohns in den Werkstätten einsetzen würden.

Mit besten Grüßen – auch von Professor Greving und Bernhard Sackarendt

Ulrich Scheibner

Wickers Immberg 24

29308 Winsen a. d. Aller

PS.

Prof. Dr. Heinrich Greving, Münster, gehört zu den renommierten Wissenschaftlern auf dem Gebiet der Heilpädagogik.

Bernhard Sackarendt war Geschäftsführer einer großen Caritas-Einrichtung in Niedersachsen und langjährig stellvertretender Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM).

Seit dem 01.01.2013 bin ich pensioniert. Zuvor war ich 24 Jahre Geschäftsführer der BAG WfbM in Frankfurt a.M.

Mindestlohn – Antwort auf Fragen der BT-Fraktion DIE GRÜNEN März 2015

Buchdarstellung – Die Werkstattkonzeption DIN A 5

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