Liebe Kolleginnen und Kollegen,
heute habe wir wieder einige Aktualitäten aus dem Sozialbereich auf unsere Homepage gepostet, die wir für sehr wichtig und beachtenswert halten, zumal es zu beiden nachstehenden Info-Punkten schon eine umfassende Vorberichterstattung auf unserer AK-Homepage gegeben hat:
1. Jobcenter weiterhin mit zweifelhafter Rechtskonformität:
Aufmerksame Leserinnen und Leser der „Thome´- Newsletter bekommen mit, das Harald Thome derzeit eine Kampagne zur Informationsfreiheit von behördlichen Verwaltungsanweisungen durchführt (Wir berichteten bereits auf unsere Webseite!). Die ersten PR-Ergebnisse dazu könnt Ihr nach den entsprechenden Klicks auf die nachstehenden Links aufrufen:
http://www.heise.de/tp/blogs/5/150177, http://tinyurl.com/3f55co5 und http://tinyurl.com/3hdqj8f .Die dazugehörige Pressemitteilung gibt es nach dem Klick auf den nachstehenden Link: http://tinyurl.com/3e6lscy Dazu teilt Kollege Thome in seinem entsprechenden Zwischenstandbericht mit, dass sich nach der PR Arbeit die Jobcenter (JC) in Bayern und BaWü deutlich gebessert haben! Harald Thome´ wörtlich: „Jetzt ist Hessen mein Sorgenkind, hier haben sich 82 % der JC noch nicht mal innerhalb eines Monats bei mir gemeldet. Das ist selbst vor Bayern und BaWü der absolute Spitzenreiter im rechtswidrigen Handling.“ Die mittelbaren Ergebnisse der Kampagne findet ihr auf der Webseite des Harald Thome´ unter:
http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html , die sich auf jeden Fall anzuklicken lohnt.
Als AK werden wir ständig über den Fortgang der Angelegenheit weiter berichten.
2. „Das Bürokratische Monster Bildungspaket für Kinder kommt ins AsylbLG“ (O-Ton: Georg Classen)
ES gibt es eine neue Arbeitshilfe aus NRW, die Ihr mit nachstehendem Link anklicken könnt: http://tinyurl.com/42khtjq Ferner gibt es daneben noch eine vom Caritas Verband v. 3.8.2011, die Ihr ebenfalls mit einem Klick auf den nachstehenden, weiteren Link aufrufen könnt: http://tinyurl.com/3cbklzw . Das Bildungspaket kommt also in das AsylbLG! Darin sind aber einige Fallstricke enthalten. Georg Classen Flüchtlingsrat Berlin meint dazu: „Nur eines an der anstehenden Reformverfassungswidrigen AsylbLG scheint klar: das bürokratische Monster Bildungspaket für Kinder kommt ins AsylbLG.“ Die Mehrzahl der Länder und Kommunen stellen schon jetzt nach § 6 AsylbLG Geld- und Sachleistungen(!) des Bildungspakets auch in den ersten vier Jahren des Leistungsbezugs bereit. Auch das BMAS legt dies nahe.
Das Problem: Flüchtlinge, Bildungseinrichtungen und Behörden sind – wie bei deutschen Kindern – von der Antragsbearbeitung komplett überfordert. Sachleistungen sind ein bürokratischer Irrsinn – erst recht beim Bildungspaket! Niedersachsen und Rh-Pfalz bewilligen das Bildungspaket für Asylbewerberkind sogar ausschließlich nur als Sachleistung!
Schlimmer noch: Die Ausgliederung des „Bildungspakets“ aus den Regelbedarfssätzen für Kinder wird der Bundesregierung im Ergebnis wie bereits bei ALG2 dabei helfen, die AsylbLG-Leistungssätze für Kinder niedriger zu berechnen.
Mehr dazu nach einem Klick auf den nachstehenden Link: http://tinyurl.com/3trgjda
Der AK wird auch hier die Situation ständig beobachten, belichten und weiterhin darüber berichten.
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-