Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nun gibt es zum ersten Mal die Entscheidung eines Verwaltungsgerichtes auf Zulässigkeit eines Beamtenstreikes.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Kassel (www.vg-kassel.justiz.hessen.de) Pressemitteilung Nr.: 12/2011 hat ohne vorhergehende mündliche Verhandlung entschieden, dass auch verbeamtete Lehrer streiken dürfen.
Neben der Gewerkschaft Erziehung Wissenschaft (GEW) begrüßen auch wir diese verwaltungsgerichtliche Entscheidung sehr, zumal auch wir –wie das Verwaltungsgericht selbst- der Auffassung sind, dass Lehren keine hoheitsstaatliche Aufgabe zukommt, zumal heute die meisten Lehrkräfte als Angestellte eingestellt werden.
Mit dieser, wie wir meinen, mutigen Entscheidung, die sich gegen die entsprechende Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung richtet, jedoch den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte folgt, ist die Diskussion in unserer Republik über Pro oder Contra des Streikrechtes für Beamtinnen und Beamte wieder eröffnet.
Die Berufung zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof hat das Verwaltungsgericht ausdrücklich zugelassen. Mehr zu dieser Entscheidung erfahrt Ihr über den Klick auf den nachstehenden Link!
http://www.gew.de/Neues_Gerichtsurteil_Beamte_duerfen_streiken.html
Wir wünschen Euch viel Spaß beim Lesen, und versprechen Euch, dass wir über den Fortgang der Angelegenheit weiter berichten werden. An Eurer Meinung zu dieser Entscheidung sind wir natürlich interessiert.
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-