Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Gewerkschaft IGBCE hat uns ihre Zentralen Seminare“ für das Jahr 2011 (1. Quartal) überstellt, die wir gerne zur Kenntnisnahme der IGBCE-Mitglieder auf unsere AK-Homepage gepostet haben. Wir wünschen Euch viel Spaß beim Lesen und regen die Teilnahme der IGBCE-Mitglieder zu diesen Seminaren an.
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-
IG BCE, Postfach 30 47, 30030 Hannover
An alle aktiven Kolleginnen und Kollegen
in der IG BCE
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Vorstandsbereich 3
Mitglieder/Zielgruppen/Bildung
Abteilung
Bildung/Wissenschaft
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Königsworther Platz 6
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Telefon 0511 7631-0
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Durchw. 0511 7631-458
Fax 0511 7631-746
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Hannover, 05.08.2011
Bildungsprogramm „Zentrale Seminare – Aktiv in der IG BCE“ 2012 / Das 1. Quartal
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
Wir arbeiten zurzeit an der Fertigstellung des Jahresprogramms „Zentrale Seminare 2012 – Aktiv in der IG BCE“. Hier sind noch ein paar Kontrollen, dort ein paar Anpassungen erforderlich. Spätestens Mitte September wird das Jahresprogramm bei euch eintreffen.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind wir aber schon in der Lage, euch die Seminare des ersten Quartals 2012 zu präsentieren – so könnt ihr bereits die frühen Termine in eurer Jahresplanung berücksichtigen. Und vielleicht nehmt ihr das Thema Bildungsplanung ja auch schon mit in die nächste Vertrauensleute- oder Ortsgruppenvorstandssitzung?!
Dieser Link führt euch zu unserer Internetseite. Dort findet ihr das neue Bildungsprogramm im pdf-Format. Ihr könnt die Broschüre am Bildschirm durchblättern, bei Bedarf aber auch ausdrucken.
Zentrale Seminare 2012 – Aktiv in der IG BCE/ Das 1. Quartal
http://www.igbce.de/portal/site/igbce/seminare_fuer_aktive/
Die Anmeldung zu den Seminaren erfolgt über den jeweils zuständigen Bezirk.
!!! Viele unserer Seminare sind nach den Bildungsurlaubs- oder Bildungsfreistellungsgesetzen der Bundesländer anerkannt. Freistellungsgesetze gibt es zurzeit in zwölf Bundesländern. Keine entsprechende Freistellung gibt es in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen. Die Regelungen in den einzelnen Ländern weichen jedoch voneinander ab. Weitere Informationen zu den jeweiligen gesetzlichen Regelungen findet ihr unter der Adresse www.iwwb.de/links/bildungsurlaub.
Nach den jeweils geltenden Gesetzen haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub – und zwar unter Fortzahlung des Entgelts durch den Arbeitgeber. Meist beläuft sich der Anspruch auf fünf Tage pro Jahr. Fünf Tage Bildungsurlaub – das sind fünf Tage für dich!!!
Wenn unsere Seminare entsprechend gekennzeichnet sind, liegt die Anerkennung nach Bildungsurlaub vor oder sie ist beantragt. Den aktuellen Stand könnt ihr beim jeweiligen Bezirk oder in der Abteilung Bildung/Wissenschaft erfragen.
Wir freuen uns auf viele interessierte und engagierte Kolleginnen und Kollegen in unseren Bildungszentren.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Winterwerber