Mit den „NETZFRAUEN“ rufen auch wir „HURRA“ zum Urteil des Landgerichts Bonn gegen Entschädigung wegen Atomanlagenstilllegung!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass der Energieversorger EnBW nach einem taufrischen Urteil des Landgerichtes Bonn (Az.: I O 458/14) keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen der erzwungenen Stilllegung der zwei Atommeiler Neckarwestheim 1 und Philippsburg 1 nach der Reaktorkataststrophe von Fukushima (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=fukushima) hat.

Mit den „NETZFRAUEN“ rufen auch wir HURRA zu diesem Urteil!

Der nachstehende Link führt Euch nach dem Anklicken direkt auf den entsprechenden Online-Artikel der „NETZFRAUEN“ auf deren Homepage:

https://netzfrauen.org/2016/04/06/hurra-keine-260-millionen-euro-schadenersatz-wegen-des-atomausstiegs-fuer-enbw/ !

So muss es jetzt Schlag auf Schlag weitergehen! Wir bleiben selbstverständlich ganz, ganz nahe am thema „ATOMPOLTIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/atompolitik) dran und werden beständig unsere Aktivitäten gemäß AKW NEE gegen selbige weiter entfalten.

http://neckarwestheim.antiatom.net/images/stories/akt14/140311-fukushima/demo/140309-fukushima-demo-neckarwestheim-0000.jpg

Foto aus Archiv: http://neckarwestheim.antiatom.net/blog/2014/1084-demonstration-f%C3%BCr-eine-welt-ohne-akws)

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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