Wir berichteten bereits über die mögliche Verfassungswidrigkeit des Elterngeldes! Hier nun veröffentlichen wir einen Musterwiderspruch und -klage gegen Anrechnung des Elterngeldes zur gefälligen Bedienung!
Das Arbeitslosenprojekt TuWas der Fachhochschule Frankfurt hat eine Musterklage gegen die Anrechnung des Elterngeldes bei Hartz IV entwickelt.
Beim Elterngeld werden Erziehende und Kinder unterschiedlich behandelt – je nach sozialem Status. Das ist politisch ein Skandal und kann auch verfassungswidrig sein.
Die Initiative will ausdrücklich nicht die Erwartung wecken, schnell höhere Leistungsansprüche für Betroffene erreichen zu können. Ulrich Stascheit, einer der Urheber, schreibt dazu: „Wie stets gibt es keine Garantie, dass ein Sozialrichter die Sache dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorlegt; und erst recht keine, dass das BVerfG die Anrechnung des Elterngeldes auf das Alg II kippt. Aber einen Versuch, diese Ungerechtigkeit aus der Welt zu schaffen, jedenfalls sie nicht mit dem Mantel des Schweigens zuzudecken, ist es allemal wert.“
Das Material ist auf der KOS-Seite zu finden unter: http://www.erwerbslos.de/component/content/article/56-rechtshilfen/511-anrec
Viel Spaß beim Lesen und beim Ausfüllen des Musterwiderspruches und beim anschließenden Ausfüllen der Musterklage wünscht Euch
für den AK
Manni Engelhardt
AK-Koordinator