MEGA SKANDAL: HARTZ IV-Leistung komplett gestrichen! Grund: Kontrolleure fanden Männerschuhe in der Wohnung der Betroffenen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ein neuer Beitrag des Kollegen Fred Maintz (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=fed+maintz) hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis zum Thema „HARTZ IV“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/hartz+iv) erreicht.

Wie Ihr Euch sicherlich erinnert, hatten wir mit Beitrag vom 26.10.2016 den Beitrag des Kollegen Maintz über die Befragung einer HARTZ IV-Betroffenen unter Androhung durch das Job-Centers Stade von Sanktionen nach ihren Sex-Partnern berichtet. Diesen eitrag könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen:

http://www.ak-gewerkschafter.de/2016/10/26/fred-maintz-informiert-das-jobcenter-stade-fragt-eine-schwangere-unter-androhung-von-sanktionen-nach-ihren-sexpartnern/

Nunmehr teilt Kollege Maintz uns einen noch bizzareren Amtswillkür in einem ähnlich gelagerten Fall mit. Da müsste der Blitz einschlagen! Aber lest bitte nachstehenden Beitrag des Kollegen Maintz selbst.
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
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Fred Maintz informiert:

 

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,,

urkrass: das Jobcenter Soest streicht Alleinerziehender komplett Hartz 4, weil Kontrolleure Männerschuhe in ihrer Wohnung fanden.

Und dann kommt der noch krassere Willkür-Knaller: nach Aufklärung des Sachverhalts (es waren die Schuhe des Ex-Mannes, der die beiden Kinder öfters besucht) und existenzieller gerichtlicher (!) Eilanordnung an das Jobcenter zur Überweisung der Leistungen weigerte sich der Sachbearbeiter, das Existenzminimum endlich auszuzahlen, „weil er die Entscheidung des Gerichts für falsch hält“.

Das Beispiel zeigt deutlich, welche brutale Eigendynamik der widerliche Hartz4-Repressionsgeist in den Köpfen mancher Jobcenter-Mitarbeiter(innen) entwickelt hat. Solche widerlichen Leute setzen alles daran, Betroffenen das Existenzminimum zu verweigern und sind damit offensichtlich bei ihrem Arbeitgeber gerne gesehen.

Mit kollegialen Grüßen
Fred Maintz
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JUNGE WELT – Online (http://www.jungewelt.de/2016/11-04/021.php)

04.11.2016 / Inland / Seite 5

Bizarre Amtswillkür

Soest: Jobcenter kappt Alleinerziehender Hartz IV, weil Kontrolleure Männerschuhe in ihrer Wohnung fanden. Sie soll beweisen, dass sie keinen Partner hat

Susan Bonath

Wenn Politiker, Gewerkschaften und Medien Gewalt in Jobcentern beklagen, meinen sie in der Regel Hartz IV-Beziehende, denen die Sicherung durchgebrannt ist. Doch wenden die Behörden nicht selbst Gewalt an, wenn sie Betroffenen aus oft nichtigen Gründen das Existenzminimum kürzen oder streichen? Letzteres ist einer Alleinerziehenden im nordrhein-westfälischen Soest widerfahren. Weil der Außendienst des Amtes bei einer Kontrolle fremde Schuhe in ihrer Wohnung entdeckt hatte, kappte ein Sachbearbeiter nicht nur ihre komplette Sozialleistung. Er ignorierte anschließend auch die Eilanordnung des Sozialgerichts Dortmund, der in eine akute Notlage geratenen Familie umgehend Geld zu überweisen.

Wie der Bremer Sozialrechtsanwalt Jan Strasmann auf der Internetseite seiner Kanzlei »Rightmart« informiert, hatte die Frau nach einem Hausbesuch plötzlich einen Zahlungseinstellungsbescheid des Jobcenters Soest erhalten, das unter dem Namen »Arbeit Hellweg Aktiv« (AHA) agiert.

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(Foto: Andre Bonn)

Sie habe dadurch bereits im Oktober ihre Miete und diverse Rechnungen nicht mehr zahlen können. Denn der Vorwurf, sie lebe heimlich mit einem Partner zusammen, stimme nicht. Das Paar Herrenschuhe, das der Außendienst entdeckt habe, gehöre ihrem Exmann, der seine beiden Kinder öfter besuche. Der Anwalt beantragte Eilrechtsschutz. Das Sozialgericht verpflichtete das Amt daraufhin, die einbehaltenen Leistungen auszuzahlen.

Doch das Konto der jungen Mutter blieb leer. Strasmann hielt dies für ein Missverständnis und rief an. »Was uns dann vom Jobcenter mitgeteilt wurde, war kaum zu glauben: Der Bearbeiter war persönlich der Ansicht, dass das Ergebnis des Gerichts nicht korrekt sei«, berichtet er. Darum habe der Mann sich geweigert, das Geld anzuweisen, und Beschwerde eingelegt. »Dass sich eine staatliche Institution weigert, einen Gerichtsbeschluss umzusetzen«, habe er bis zu diesem Zeitpunkt für unmöglich gehalten, so der Anwalt. Auch eine Angestellte des Gerichts habe ihm gegenüber beteuert, so etwas noch nie erlebt zu haben.

Strasmann wollte daraufhin ein Zwangsgeld gegen die Behörde beantragen, um die Familie vor der Obdachlosigkeit zu bewahren. Das Amt hat jedoch inzwischen eingelenkt – vorläufig. Mit ausschlaggebend dafür dürfte eine Anfrage des Soester Anzeigers gewesen sein. Wie das Blatt am Mittwoch abend in seiner Onlineausgabe berichtete, bestätigte Jobcenter-Chef Martin Steinmeier die Darstellung des Rechtsanwalts. Der Sachbearbeiter habe gehofft, das Landessozialgericht würde den Fall binnen weniger Tage abschließen. Nun wolle man aber doch erst einmal zahlen, weil es bis zur Entscheidung in der Sache »Wochen dauern« könne, so Steinmeier. Das Handeln des Mitarbeiters rechtfertigte er gegenüber der Zeitung: Die Mutter sei gar nicht mittellos, da sie noch Kinder- und Elterngeld bekomme. Strasmann hielt dagegen: Das reiche bei weitem nicht für Wohnkosten und das Notwendigste an Lebensmitteln.

Das Jobcenter zweifelt die »Hilfebedürftigkeit« der Familie indes weiterhin an, wie dessen Sprecherin Lena Kuptz am Donnerstag jW auf Nachfrage mitteilte. Und: »Weist ein Gerichtsbeschluss nach Prüfung durch unsere Rechtsstelle offensichtliche Mängel auf, kann sowohl durch den Kunden als auch das Jobcenter Beschwerde eingelegt werden.« Welche Beweise das Amt genau habe und welches Gesetz dem Sachbearbeiter die Kompetenz einräume, eigenmächtig Leistungen zu streichen, wollte sie nicht sagen. Stattdessen führte Kuptz aus: Bei »konkreten Anhaltspunkten« dafür, dass es einen Partner gebe, der eventuell den Lebensunterhalt der »Bedarfsgemeinschaft« finanzieren könne, sei der Klient verpflichtet, die Vorwürfe zu widerlegen. Könne er das nicht hinreichend, habe er keinen Anspruch auf Leistung. Von der Mutter würde man dann Geld zurückfordern.

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