Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nach Rückkehr von einer Fernreise fand ich in der Sache „……meine Mutter (vertreten durch mich) ./. StädteRegion-Rat Etschenberg“ (http://ak-gewerkschafter.com/?s=etschenberg) ein Schreiben des Landessozialgerichtes NRW vom 12.03.2014 vor, das dazu führt, dass bei jedem Menschen, der an den Rechtsstaat glaubt und dieses Schreiben liest, sich die Haare sträuben.
Nachstehend habe ich Euch sowohl das Schreiben des Landessozialgerichtes NRW als auch mein Antwortschreiben vom heutigen Tage zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme gepostet. Ebenso habe ich Euch mein Antwortschreiben vom heutigen Tage darauf mit gepostet.
Manni Engelhardt AK-Koordinator
„Landessozialgericht NRW, Postfach 102443 45024 Essen 12.03.2014
Herrn
Manfred Engelhardt
Freunder Landstr. 100
52078 Aachen
L 20 SO 467/13: K……… W……………. ./. StädteRegion Aachen Amt für soziale Angelegenheiten
Sehr geehrter Herr Engelhardt
In der o.g. Streitsache bestehen Zweifel, ob die Vorsorgevollmacht vom 26.02.2008 die Vertretung im vorliegenden Verfahren abdeckt. Zum einen gilt die Vollmacht nur im Falle einer körperlichen, geistigen, seelischen und/oder psychischen Erkrankung, so dass dies zunächst durch Vorlage eines ärztlichen Attestes nachgewiesen werden müsste. Zum anderen werden Frau Sch…… und Frau W……. bevollmächtigt und sie lediglich als Vertreter. Es müsste daher von den Frauen Sch….. und W….. noch eine Untervollmacht ausgestellt werden, dass sie zur Vertretung im vorliegenden Verfahren berechtigt sind.
Frist zur Stellungnahme: 4 Wochen
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stölting
Richter am Sozialgericht
(Maschinell erstellt, ohne Unterschrift gültig)“
ANTWORTSCHREIBEN:
„Manfred Engelhardt, Freunderb Landstr. 100, 52078 Aachen
Handy-NR.: 017 19 16 14 93 Internet: www.ak-gewerkschafter.de und E-Mail-Adresse: manni@manfredengelhardt.de
27. März 2014
An das
Landessozialgericht NRW
z.Hd. Dr. Stölting
Zweigertstraße 54
45130 Essen
Aktenzeichen: L 20 SO 467/13
Rechtsstreit: K…………. W……….. ./. StädteRegion Aachen
Sehr geehrter Herr „Richter am Sozialgericht“ Dr. Stölting,
Ihr Schreiben vom 12. März 2014 mich am 26. März 2014 nach Rückkehr von einer Fernreise erreicht.
Vorab bemerkend teile ich Ihnen mit, dass ich, gelinde gesagt, baff erstaunt bin, dass Sie, wie Sie es durch Ihre Signatur bekunden, als „Richter am Sozialgericht“ und nicht als Richter am Landessozialgericht NRW Ihren Brief vom 12. März 2014 gezeichnet haben.
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Noch erstaunter macht mich aber die Tatsache, dass Sie, nachdem das Sozialgerichtsverfahren in Sachen meiner Mutter, die ich rechtmäßig vertreten habe und weiter vertreten werde, nunmehr sowohl meine Bevollmächtigung dazu als auch den Krankheitszustand meiner Mutter (Demenz in höchster Potenz) anzweifeln.
Die Ihnen vorliegende Vorsorgevollmacht für meine Mutter, die ich Ihnen in Kopie diesem Schreiben als Anlage 1) noch einmal beifüge, reicht rechtlich bei weitem aus, die Sozialvertretung in jeglicher Hinsicht für meine Mutter vornehmen zu können.
Flankierend überstelle ich Ihnen aber auch noch einmal zwei Bevollmächtigungen meiner Geschwister vom 24.10.2009 Anlagen 2 und 3), die unzweideutig klar machen, dass diese meine Vertretung in keiner Weise angezweifelt haben oder je anzweifeln würden.
Sollten Ihnen diese noch immer nicht genügen, so können Sie meine Geschwister jederzeit selbst zu dieser Frage einvernehmen.
Ich fühle mich jedenfalls in keiner Weise dazu weiter verpflichtet, immer wieder neue Vertretungslegitimationen einzuholen, zumal dann nicht, wenn sowohl im Widerspruchsverfahren als auch in der erstinstanzlichen sozialgerichtlichen Auseinandersetzung diese Legitimation nicht angezweifelt wurde.
Der absolute Gipfel der Anzweiflung ist aber der in Ihrem Schreiben beinhaltete Hinweis, dass Sie Zweifel am Krankheitszustand meiner Mutter hegen.
Der Hinweis, hier ein ärztliches Attest beibringen zu müssen, das den gesundheitlichen Zustand meiner Mutter aktuell dokumentiert, ist abstrus! Die Demenz ist eine gegenwärtig nicht zu heilende
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Krankheit, die sich von Monat zu Monat lediglich verschlimmern kann, jedoch nie reversibel ist.
Meine Mutter hat mittlerweile Pflegestufe II und steht am Übergang zur Pflegestufe III.
Diesbezüglich füge ich diesem Schreiben die Mitteilung der BARMER GEK vom 24.10.2012 (!) in Kopie als Anlage 4) bei, die entsprechendes ausweist. Dieser Bescheidung sind entsprechende Fachärztliche Untersuchungen und Feststellungen vorausgegangen, wie Ihnen die BARMER GEK jederzeit bestätigen kann.
Aus allen vorgenannten Gründen fasse ich Ihr Schreiben als Schikane auf, die lediglich nach meinem Dafürhalten dazu führen soll, das Landessozialgerichtsverfahren ohne Urteil beenden zu können.
In unserer „Bananenrepublik Deutschland“ ist ein solches Handeln, auch oder gerade auch bei der sogenannten „Dritten Gewalt“ im Staate kein Ding der Unmöglichkeit.
Zu diesem Schreiben erbitte ich mir eine Rückantwort binnen von 14 Tagen nach Zustellung. Im Übrigen wird dieser Schriftwechsel, wie auch der vorausgegangene Schriftsatzwechsel und erstinstanzliches Urteil auf die Homepage des Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreises (http://ak-gewerkschafter.com) zur gefälligen Kenntnisnahme der interessierten Bürgerinnen und Bürger gepostet.
Mit vorzüglicher Hochachtung
(Manfred Engelhardt)
Anlagen:“