Landesarbeitsgericht Hessen bestätigt per Urteil eine fristlose Kündigung, die zur Grundlage hat, dass der Betroffene einen Vergleich mit "zuständen wie im dritten Reich" dem Arbeitgeber in öffentlicher Sitzung gegenüber erklärt hat (AZ: 3 SA 243/10)

Ein Kommentar des AK-Koordinator Manfred Engelhardt

Gegen seine Kündigung klagte ein Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht, der 30 Jahre bei ein und demselben Arbeitgeber beschäftigt war. Im öffentlichen Termin der Kammer vor dem Arbeitsgericht, der am 20.02.2007 stattgefunden hatte, äußerte der Kläger u. a. : „Die Beklagte lügt wie gedruckt. Wie sie mit Menschen umgeht, da komme ich mir vor wie im III. Reich“.

Der Vorsitzende der Kammer forderte den Kläger auf, entweder den Saal zu verlassen oder sachlich weiter zu verhandeln. Der Kläger kam dieser Aufforderung nicht nach.

Der Arbeitgeber nahm dieses Verhalten dann wiederum zum Anlass, den Kläger zu kündigen. Dies geschah Ende Februar 2007 fristlos.

Dagegen klagte er erneut, jedoch wies das Arbeitsgericht Frankfurt/Main die Klage zurück.

Der Kläger ging in Berufung, jedoch hielt das Landesarbeitsgericht (LAG) die Kündigung für wirksam.

Die Klage wurde abgewiesen mit der Begründung, dass grobe Beleidigungen des Arbeitgebers eine fristlose (außerordentliche) Kündigung rechtfertigen. Der Artikel 5 Grundgesetz (GG) decke diese Beleidigungen nicht; denn die Äußerungen des Klägers stellten einen Angriff auf die Menschenwürde dar. Darin seien eine Formalbeleidigung und eine Schmähung zu sehen. Der Vergleich mit dem Terrorsystem und den in dessen Konzentrationslägern begangenen Verbrechen bilde in der Regel einen wichtigen Grund zur Kündigung.

Damit würde unterstellt,  dass die Mitarbeiter bei diesem Arbeitgeber mit den Handlangern unter dem Nazi-Regime gleichgesetzt würden. Auch habe der Kläger den Hinweisen des Kammervorsitzenden auf Rücknahme seiner Äußerungen nicht gefolgt.

Die Pressestelle des LAG verweist auch darauf, dass der Kläger in vorausgegangenem Verfahren mit seinem Arbeitgeber 2004 das LAG Hessen als „korrupt“ und es als „schlimmer als die Kommunisten“ bezeichnet habe.

Ich finde, dass hier die Grenzen der berechtigten Kritik bei weitem überschritten worden sind und erachte den Standpunkt des LAG Hessen als richtig und geboten! So kann und darf es nicht sein, wenn man für sein Recht kämpft!

Es macht nämlich nach meinem Dafürhalten einen wesentlichen Unterschied, ob jemand sagt, „dass sind nach meiner Meinung Zustände wie in einer Bananenrepublik (Bananenrepublik Deutschland)“ oder einen direkten Vergleich mit dem III. Reich herstellt, dem größten Unrechtsstaat, den es für mich je gegeben hat!

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