Land NRW geht gegen das Mindestgröße-Urteil bei der Polizei in Berufung beim OVG!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) hatten wir mit Beitrag vom 13.08.2017 darauf hingewiesen, dass die Gewerkschaft der Polizei NRW (GdP-NRW) die Abschaffung der starren Mindestgrößen bei der Polizei mit fordert und sich dabei u. a. auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf berufen.

Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt auf diesen Beitrag:

http://www.ak-gewerkschafter.de/2017/08/13/auch-die-gdp-nrw-fordert-die-abschaffung-der-starren-mindestgroessen-bei-bewerberinnen-fuer-den-polizeidienst/

Heute teilt die Deutsche Presseagentur (dpa) mit, dass die Polizei beim Land NRW in die Berufung gegen diese Entscheidung zum Oberverwaltungsgericht gehen wird.

Die Begründung ist aus AK-Sicht eine Lachnummer. Das zuständige Landesamt argumentiert damit, dass die Bevölkerung im Lande immer größer würde. Da dürfe die Polizei nicht kleiner werden, wie es bei dpa nachzulesen steht.

Kaum zu glauben, aber wahr. Wer es nicht glauben kann, der klicke den nachstehenden Link an,, der auf FOCUS-Online und den Artikel zum Thema führt:

http://www.focus.de/regional/nordrhein-westfalen/prozesse-urteil-gegen-mindestgroesse-bei-polizei-nrw-geht-in-berufung_id_7472159.html !

Wir bleiben am Thema dran und werden weiter berichten.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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