Kommentierungswelle zum Artikel „Die Dreher sind unter uns!“ reisst nicht ab:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Kollegin Vicky Papatheodorou hat sich jetzt auch zum Artikel „Die Dreher sind unter uns!“ (  http://ak-gewerkschafter.com/2013/11/18/die-dreher-sind-unter-uns-ovg-entscheid-zur-personalratswahlanfechtung-beim-stw-aachen-weiter-verschoben/  ) mit nachstehender Stellungnahme geäußert. Auch diese Stellungnahme haben wir in ihrer Gänze zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis- (AK-) Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

Was du heute kannst besorgen, das verschiebe ruhig mal auf morgen …?

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen,

ich weiß gar nicht, was ich zu dem stattgefundenen Gerichtsverfahren sagen kann.

Normalerweise sollte man annehmen, dass beide Seiten an einer schnellen Klärung des Sachverhaltes interessiert sind, und die „blinde Justizia“ sich nur anhand der vorgelegten Fakten zu einem Urteil hinreißen lässt.

Woran liegt es, dass Justizia plötzlich verunsichert nach erneuten Beweisen fragt? Kann es vielleicht sein, dass sie sich dazu verführen ließ, mal unter die Augenbinde zu blinzeln um nachzusehen, welche „edlen Ritter des Rechts“ um die klare sowie strikte Trennung zwischen Studentenwerk und GmbH kämpfen? Oder müssen wir gar befürchten, dass der Inhalt, welcher in ihre Waagschale geworfen wurde, doch von größerer Brisanz ist, als dass sie leichtfertig darüber hinwegsehen könnte?

Ein Kollege hatte uns mal den weisen Rat gegeben, dass wir uns den Sorgen und Nöten unseres Verhandlungspartners mehr annehmen sollten, um die zögerliche Haltung besser nachvollziehen zu können. Auch würden wir schnellere Verhandlungsergebnisse erzielen, wenn wir uns mit dessen Ängsten intensiver auseinandersetzen würden.

Was ist, wenn Justizia denselben Ratschlag erhalten hat? Kann es sein, dass die Urteilsfällung sowie -verkündung bewusst vor dem Hintergrund des Buß- und Bettages verschoben wurde? Immerhin hat die Praxis des Bekenntnisses der Schuld, der Bitte um Vergebung und Bereitschaft zur Umkehr an bestimmten Bußtagen eine jahrhundertlange Tradition und kann bis auf die frühe Kirche zurückverfolgt werden. Darüberhinaus soll dieser Gedenktag die Möglichkeit einräumen, über individuelle und gesellschaftliche Irrtümer, vielleicht auch dem Sinn und Zweck einer „innerbetrieblichen Zwei-Klassen-Gesellschaft“ in einem Unternehmen nachzudenken, welches sich nach außen als „modernes Dienstleistungsunternehmen mit öffentlichem & sozialem Auftrag“ betitel.

Was will dann der Buß- und Bettag bewirken?

Auch wenn viele meinen, dass man an diesem Tag für seine „vergangene Vergehen bestraft wird“, geht es doch vielmehr darum, eine Buße im Sinne der Reue für begangenes Fehlverhalten und eine Umkehr sowie Gesinnungsänderung zu bewirken. Kann doch gut möglich sein, dass Justizia den Buß- und Bettag dazu nutzen wollte, um „Buße zu tut“ und um „Blindheit zu beten“, damit sie schnellst möglichst ein salomonisches Urteil fällen kann, ohne sich von der Waagschale der Arbeitgeber beschweren zu lassen. Warum ich der festen Überzeugung bin, dass Justizia sich nur dafür die Auszeit genommen hat? Na, weil ich noch an den Weihnachtsmann glaube …. und an was glaubt ihr?

Mit kollegialen Grüßen

Vicky Papatheodorou

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