Kommentar von Manfred Engelhardt zur Niebur-Geschichte (Studentenwerk Dortmund)

Ein altes Sprichwort sagt: „Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein!“

Da versuchte der Geschäftsführer des Studentenwerkes Dortmund seinen Personalratsvorsitzenden loszuwerden, weil dieser der Beschlusslage des gesamten Gremiums Rechnung getragen hatte und diese auftragsgemäß den Aufsichtsgremien zukommen ließ, damit diese sich um offenkundige Missstände in der Geschäftsführung ein Bild machen konnten.

Aus meiner langjährigen Tätigkeit als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Studentenwerkspersonalräte aus NRW (ARGE/NW), der ich 33 Jahre ununterbrochen vorgestanden habe, ist mir bestens bekannt, in welchen Studentenwerken des Landes NRW von einem konstruktiven Miteinander zwischen Geschäftsführern und Personalräten gesprochen werden kann und in welchen Studentenwerkes dieses konstruktive Miteinander überhaupt nicht klappte und klappt. Dortmund gehörte unzweideutig seit Eintritt des Herrn Rainer Niebur als Geschäftsführer zur letzteren Kategorie!

Schon in der Zeit vor Peter Eberhard, der erst kürzlich zum Personalratsvorsitzenden gewählt wurde, gab es berechtigte Kritik des Personalrates an dem Führungsstil und an dem geschäftlichen Gebaren des Herrn Niebur. Dass der Personalrat nunmehr die Aufsichtsgremien ( z. B. Verwaltungsrat und zuständiges Wissenschafts-Ministerium) per Beschlussfassung um Überprüfung gebeten hatte, ist nicht mehr als legitim. Und dass die Aufsichtsgremien entsprechend reagierten, ist nicht mehr als richtig.

Die Freistellung des Herrn Niebur beweist letztendlich dann auch, dass NRW-Wissenschaftsministerin Svenja Schulze und der gesamte Verwaltungsrat des Studentenwerkes Dortmund das Fehlverhalten des Geschäftsführers erkannt haben und die richtigen Konsequenzen daraus gezogen haben. Nunmehr wird auch das zuständige Verwaltungsgericht den Antrag des Geschäftsführers auf Kündigung des Personalratsvorsitzenden zurückweisen müssen; denn jetzt ist offensichtlich, dass Herr Niebur den Personalratsvorsitzenden, Kollegen Eberhard, nach dem Motto loswerden wollte: UND WILLST DU NICHT MEIN BRUDER SEIN, DANN SCHLAG ICH DIR DEN SCHÄDEL EIN!

Peter Eberhard hat im Auftrage des gesamten Personalrates nach entsprechender Beschlussfassung gehandelt! Außerdem ist der Beschlussinhalt stimmig! An dieser Faktenlage wird auch ein erkennendes Verwaltungsgericht (Kammer für Landes-Personalvertretungsrecht NW) in Dortmund am 14. Dezember 2010 nicht vorbeikönnen.

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