Kollege Wolfgang Erbe informiert: MISSBRAUCHSSKANDAL – im Lande des Grauens – BRD! / 50.000 Entlassungen drohen – jetzt wird gestreikt! / Europawahlen – kein Wahlrecht für Deutsche in Großbritannien? / u.a.m.!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ein weiteres Info-Potpourri des Kollegen Wolfgang Erbe (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=wolfgang+erbe) hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) erreicht.

Darin geht Wolfgang auf folgende Themen ein:

„50.000 Entlassungen drohen – jetzt wird gestreikt!“

„Great?-Britain – Kapital und Arbeit – Burgfrieden? – Unser Land steht vor einer nationalen Notlage!“ 

„Europawahlen – kein Wahlrecht für Deutsche in Großbritannien? – Das Ende von law and order EU!“

Wir haben das Info-Potpourri in leicht gekürzter Fassung zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Kollege Wolfgang Erbe informiert:

50.000 Entlassungen drohen – jetzt wird gestreikt + „Great“?-Britain – Kapital und Arbeit – Burgfrieden? – „Unser Land steht vor einer nationalen Notlage“ + Europawahlen – kein Wahlrecht für Deutsche in Großbritannien? – Das Ende von law and order EU
 
MISSBRAUCHSSKANDAL – im Lande des Grauens – BRD
 

Lügde: Sonderermittler spricht von „Führungsversagen“

Mehrere Polizeibeamte suspendiert.

Skandal betrifft zwei Bundesländer

Der CDU-Fraktionschef im Landtag in Hannover, Dirk Toepffer, sieht dringenden Bedarf für einen Sonderermittler in Niedersachsen. Neben der strafrechtlichen Aufarbeitung wäre eine unabhängige Instanz wegen des offensichtlichen Behördenversagens nötig. „Da lohnt der Blick nach Nordrhein-Westfalen, das ein ähnliches Problem hat“, sagte Toepffer am Freitag in Hannover und betonte: „Wir haben einen Skandal, der zwei Bundesländer betrifft: auf der einen Seite haben wir offensichtlich zu 99 Prozent Polizeiversagen, auf unserer Seite haben wir zu 99 Prozent offensichtliches Versagen der Jugendbehörde.“

 
 

„Fridays for Future“

KLAUS HURRELMANN

„Einen so heftigen Protest haben wir seit 50 Jahren nicht erlebt“

Interview von  Niklas Dummer
 
 
 
 

Kölner Schüler demonstrieren erneut

Die jugendlichen Veranstalter treffen sich jeden Samstag um 13 Uhr für ein Plenum am Severinswall 32, um Aktionen für die nächste Kundgebung zu planen. Ein Ende der Freitagsdemonstrationen sei aktuell nicht in Sicht.
 

Mitarbeiter von Commerzbank und Deutscher Bank kämpfen gemeinsam gegen Fusion

Im Widerstand vereint: Arbeitnehmervertreter der Banken wollen einen Zusammenschluss verhindern. Ab Ende März soll es in verschiedenen Städten Warnstreiks geben.
 
 

Mitarbeiter protestieren gegen „DB-Coba“-Fusion

Am vergangenen Wochenende war bekannt geworden, dass die Deutsche Bank und die Commerzbank möglicherweise fusionieren wollen, die Gespräche dazu laufen bereits. Unter anderem Verdi hatte gewarnt, dass das Zehntausende Jobs kosten könnte. Die Mitarbeiter wollen gegen die Fusion mit Warnstreiksprotestieren, schreibt das „Handelsblatt“. Starten würden die Warnstreiks demnach am kommenden Donnerstag. Jeden Tag solle es in einer anderen Stadt Proteste geben.

Hören Sie zu diesem Thema auch unsere aktuellen Podcasts:

https://www.n-tv.de/der_tag/Der-Tag-am-Freitag-den-22-Maerz-2019-article20922449.html

Wie viele Stellen können wegfallen?

Es gibt bislang keine genauen Daten. Die Schätzungen gehen weit auseinander. Die Dienstleitungsgewerkschaft Verdi befürchtet, dass dann 20.000 Arbeitsplätze „im Feuer stehen“, so der Vorsitzende Frank Bsirske. Jan Duschek, Bankenexperte von Verdi, hält das Kappen von 30000 Jobs für möglich. Aktionärsschützer Klaus Nieding spricht sogar davon, dass bis zu 50000 Arbeitsplätze wegfallen könnten.

http://www.haz.de/Nachrichten/Wirtschaft/Deutschland-Welt/Deutsche-Bank-und-Commerzbank-So-viele-Jobs-koennten-durch-die-Bankenfusion-wegfallen

https://www.augsburger-allgemeine.de/wirtschaft/Verdi-sieht-bei-Banken-Fusion-Zehntausende-Jobs-in-Gefahr-id53798281.html

DEUTSCHE UND COMMERZBANK:

500 Filialen wären durch Bankenfusion in Gefahr

  • AKTUALISIERT AM 

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/500-filialen-waeren-durch-fusion-von-deutscher-und-commerzbank-in-gefahr-16102424.html 

 
„Great“?-Britain – Kapital und Arbeit – Burgfrieden? – „Unser Land steht vor einer nationalen Notlage“ + Europawahlen – kein Wahlrecht für Deutsche in Großbritannien? – Das Ende von law and order in der EU
 

„Great“?-Britain

Kapital und Arbeit – Burgfrieden?

„Unser Land steht vor einer nationalen Notlage“

Zwei ungleiche Partner tun sich angesichts des Brexit-Chaos mit einem Gefühl „absoluten Entsetzens“ zusammen: Die Chefs von Gewerkschafts- und Industrieverband warnen Theresa May im offenen Brief vor einem No Deal. Er würde für Generationen das Land belasten.

Die Sprache ist deutlich: „Unser Land steht vor einer nationalen Notlage.“ Zwei ungleiche Partner haben sich in Großbritannien zusammengefunden, um Premierministerin Theresa May davor zu warnen, das Land vor die Wahl ihres eigenen Deals oder eines chaotischen Brexits zu stellen. Die Chefinnen des Gewerkschaftsverbandes Trades Union Congress (TUC) und des Industrieverbandes Confederation of British Industries (CBI), Frances O’Grady und Carolyn Fairbairn, dringen acht Tage vor dem festgelegten Ausstiegstermin aus der Europäischen Union in einem Brief an May auf einen Plan B.

„Die Entscheidungen der vergangenen Tage haben das Risiko eines No Deal in die Höhe getrieben. Unternehmen und Gemeinden im Vereinigten Königreich sind auf diesen Ausgang nicht vorbereitet. Den Schock für unsere Wirtschaft würden noch Generationen nach uns spüren“, heißt es in dem Schreiben. Sie weisen darauf hin, dass sie gemeinsam Millionen Arbeiter und Angestellte und Hunderttausende von Unternehmen im Land vertreten, in deren Namen sie ihre Forderung nach einem dringenden Treffen mit May stellen.

https://www.welt.de/wirtschaft/article190676035/No-Deal-Brexit-Unser-Land-steht-vor-einer-nationalen-Notlage.html

Berliner Jobcenter streicht Briten wegen Brexit Geld

Das Brexit-Chaos ist noch nicht einmal entschieden, trotzdem haben einige Briten in Berlin bereits Existenzangst. Ein arbeitsloser Brite sagte dem RBB, das Jobcenter in Pankow habe ihm ab April die Leistungen gestrichen. Eine Mitarbeiterin habe das auf Nachfrage mit dem Brexit begründet. Sie habe auch erzählt, dass das Jobcenter anderen Briten sofort die Leistungen gestrichen habe. Das Problem ist: Für diejenigen der 116.000 Briten ohne Arbeit in Deutschland gibt es keine Regeln, solange das Brexit-Chaos nicht geklärt ist.

https://www.n-tv.de/der_tag/Der-Tag-am-Freitag-den-22-Maerz-2019-article20922449.html

https://www.welt.de/wirtschaft/article190676035/No-Deal-Brexit-Unser-Land-steht-vor-einer-nationalen-Notlage.html#cs-lazy-picture-placeholder-01c4eedaca.png

Polen, Griechenland und Litauen unterstützen Mays Wunsch nach einer Brexit-Verlängerung bis zum 30. Juni, also zwei Tage vor der Zusammenkunft des neu gewählten EU-Parlaments.

Die Mehrheit war dagegen, weil britische Staatsbürger dann möglicherweise die Europawahlen vom 23. bis 26. Mai anfechten könnten.

https://www.welt.de/politik/ausland/article190724665/EU-Brexit-Gipfel-Merkel-Co-genervt-von-Theresa-Mays-Phrasen.html

Collateral Damage? Der Brexit und das Europaparlament

Von 23. bis 26. Mai 2019 finden überall in der EU die 9. Direktwahlen zum Europäischen Parlament statt. Überall in der EU? Das wird man sehen. Der an sich in sicherem zeitlichen Abstand zur EP-Wahl vorgesehene Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU (Brexit) mit Ablauf des 29. März 2019 könnte sich derart verzögern, dass die Wahlen zum EP vom Brexit-Desaster erfasst werden. Nach sich aneinander reihenden Fehlern, katastrophalen politischen Fehlkalkulationen sowie personellen und institutionellen Demontagen im Vereinigten Königreich droht der Brexit nun auch noch diese Wahlen und damit das Europaparlament als Institution zu beschädigen.

Der Reihe nach:

So oder so gäbe es ein hohes Risiko, dass britische Unionsbürger ihr Wahlrecht zum Europäischen Parlament vor Gericht einklagen. 

Letztlich kann aber fast dahinstehen, wie sich die Rechte der britischen Unionsbürger in diesem Szenario darstellen, weil jedenfalls die ausländischen Unionsbürger in Großbritannien bei noch bestehender Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs im Zeitraum der EP-Wahl ihre Rechte aus Art. 20 Abs. 2 lit. b AEUV einfordern könnten.  

Danach haben Unionsbürger in dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Wohnsitz haben, das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament. Zwar heißt es in Art. 20 AEUV auch, dass für sie dieselben Bedingungen gelten wie für die Angehörigen des betreffenden Mitgliedstaats. Auf diese Bestimmung gestützt das Wahlrecht komplett zu verwehren mit dem Argument, dass die inländischen Unionsbürger ja auch nicht wählen dürften, wird aber den EuGH nicht überzeugen. Das Wahlrecht zum Europäischen Parlament dürfte zum Kernbereich der Unionsbürgerrechte gehören, wie sie der EuGH seit der Entscheidung in der Rs.  C-34/09 Ruiz Zambrano aus dem Jahre 2011 gewährleistet, ganz gleich wie die Mitgliedstaaten ihre eigenen Staatsangehörigen behandeln. Insoweit schützt der Unionsbürgerstatus nicht mehr nur vor Diskriminierung, sondern geht darüber hinaus. 

Wie immer man den Fristverlängerungsbedarf sachlich begründen mag: ein solches Verlängerungsszenario ohne Durchführung von EP-Wahlen im Vereinigten Königreich würde das Europarecht erheblich beschädigen. Unionsbürgern aus dem Vereinigten Königreich und aus den anderen Mitgliedstaaten würde das Wahlrecht zum EP verweigert, die Konstituierung des EP würde ohne britische Abgeordnete stattfinden und das EP würde ohne britische Abgeordnete zu arbeiten beginnen – sämtliche Rechtsakte dieses „EP 27“ wären angreifbar mit dem Argument, dass das Parlament nicht ordnungsgemäß zusammengesetzt ist. Damit würde – unabhängig von der Begründetheit dieses Arguments – die Gesetzgebungstätigkeit der EU massiv beschädigt und das EP in nachhaltige Mitleidenschaft gezogen. Erst mit dem endgültigen Ausscheiden des Vereinigten Königreichs könnte wieder sicher von einem regelgerecht zusammengesetzten Parlament ausgegangen werden. Die Rechtsverletzung gegenüber den in ihrem Wahlrecht aus Art. 20 AEUV verletzten nicht-britischen Unionsbürgern bliebe. Diese könnte auch durch eine Lösung, bei der Großbritannien seine Sitze mit entsandten – nicht mit gewählten – Personen füllen würde, nicht behoben. 

5. Unbegrenzte Verschiebung des Austritts über den 2. Juli 2019 hinaus / Rücknahme des Austritts ohne britische EP-Wahl

Ein noch dramatischeres Szenario – ohne die letztgenannte Rückkehr zu einem rechtskonformen Zustand nach einiger Zeit – wäre das Szenario einer Verschiebung des Austritts über den 2.7.2019 hinaus ohne terminliche Befristung und ohne dass im Vereinigten Königreich Wahlen zum EP stattfänden. Es ist das in jeder Hinsicht europaverfassungsrechtlich gefährlichste Szenario. 

Mit Art. 50 EUV wäre eine solche Entwicklung an sich nicht zu vereinbaren, weil die Mitgliedstaaten der EU 27 einstimmig die Frist lediglich „verlängern“ können – und nicht etwa aussetzen –, was ein eindeutiges Datum für den Fristablauf impliziert. Das Szenario könnte sich aber dann ergeben, wenn das Vereinigte Königreich in Anbetracht der völlig verfahrenen innenpolitischen Lage und eines drohenden ungeregelten Brexit im letzten Moment die Mitteilung über die Austrittsabsicht einstweilen zurücknimmt, ohne den Brexit für erledigt zu erklären und mit Blick auf Letzteres keine Europawahl im Mai 2019 durchführt. 

https://verfassungsblog.de/collateral-damage-der-brexit-und-das-europaparlament/ 

Europawahl – nichts genaues erfährt man nicht

Kein Wahlrecht für Deutsche im Vereinigten Königreich?

Nach gegenwärtigem Stand wird das Vereinigte Königreich zum Zeitpunkt der Europawahl nicht mehr der Europäischen Union angehören. Deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz im Vereinigten Königreich haben, leben ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in einem EU-Mitgliedsstaat, sondern in einem sogenannten Drittstaat. Sie können daher bei der Europawahl 2019 lediglich die Abgeordneten der Bundesrepublik Deutschland wählen.

* Was bedeutet das für Deutsche die ihren ständigen Wohnsitz in Großbritannien haben? – Bis vor wenigen Tagen hieß es auf dieser Seite des Wahlleiters das sie als Deutsche im Drittstaat Großbritannien nicht an den Wahlen zum europäischen Parlament teilnehmen könnten – Seit wenigen Tagen wurde jetzt dieses Formular auf die web Seite des Bundeswahlleiters gestellt – viel zu spät für Deutsche sich bei den Kommunen noch rechtzeitig für die Wahl registrieren zu lassen. Die Behörden sind darauf nicht vorbereitet. 

DOWNLOAD – rechts auf der Webseite kaum wahrnehmbar

https://www.bundeswahlleiter.de/dam/jcr/56e4a94b-def6-4953-b97a-a9eec316e2b7/euwo_anlage-2_ausfuellbar.pdf

§§ Rechtsgrundlagen

Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe b), Artikel 22 Absatz 2 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
§ 6 Absatz 1 EuWG

https://www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html#600d9250-6a85-4a19-bb75-f3e2c3660ff7

Es kursieren jede Menge Informationen, die nicht kohärent sind:

Teilnahme an der Europawahl am 26. Mai 2019 vom Ausland aus

Deutsche im Ausland ohne Wohnsitz in Deutschland 1. Deutsche mit Wohnsitz in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Alternativ können Deutsche mit Wohnsitz in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat durch die Wahl der 2 Abgeordneten ihres Wohnsitzmitgliedstaats im Europäischen Parlament an der Europawahl teilnehmen. Allerdings darf das Wahlrecht bei der Europawahl insgesamt nur einmal ausgeübt werden. Wer als Deutsche oder Deutscher im Wohnsitzmitgliedstaat an der Europawahl teilnehmen will, sollte sich wegen näherer Informationen bitte an die in seinem Wohnsitzmitgliedstaat zuständigen Stellen wenden. Außer der Bundesrepublik Deutschland sind zurzeit Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern sowie das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (entfällt bei Wirksamwerden des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union)

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2177490/5969ded72473a1559e13d7a431a5d6b7/merkblatt-zur-europawahl-2019-data.pdf

Das Vereinigte Königreich wird an den Europawahlen 2019 nicht teilnehmen.

https://europa.eu/youreurope/citizens/residence/elections-abroad/european-elections/index_de.htm

Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahlgesetz – EuWG)
§ 6 Wahlrecht, Ausübung des Wahlrechts

http://www.gesetze-im-internet.de/euwg/__6.html

https://publications.europa.eu/de/web/general-publications/brexit

https://publications.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/a228afcf-f908-11e8-9982-01aa75ed71a1/language-de?WT.mc_id=Selectedpublications&WT.ria_c=677&WT.ria_f=926&WT.ria_ev=search

https://www.gov.uk/government/brexit

https://www.gov.uk/government/news/confirmation-of-uk-government-agreement-to-article-50-extension

Wolfgang Erbe

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