Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir über den Pressesprecher und Vorstandsmitglied des BBU, dem Kollegen Udo Buchholz (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=udo+buchholz+bbu) eine weitere Pressemitteilung erhalten.
Darin teilt der BBU mit, dass er Einspruch gegen den Gigafactory-Antrag von Tesla eingelegt hat.
Wir haben die komplette Pressemitteilung nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
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Der BBU teilt mit:
BBU-Pressemitteilung, 10.03.2020
BBU legt Einspruch gegen den Gigafactory-Antrag von Tesla ein
(Bonn, Grünheide, Potsdam, 10.03.2020) Der Bundesverband
Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU) hat fristgerecht eine
Einwendung gegen den Antrag der Firma Tesla zur Genehmigung ihres
Automobilwerks in Grünheide in Brandenburg eingelegt. Der Umweltverband
hat dabei primär den Aspekt Anlagensicherheit und Störfall-Verordnung
analysiert und ist über das Ergebnis entsetzt. Der Antrag von Tesla
genügt in keiner Weise den störfallrechtlichen Anforderungen des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes und hätte von der Genehmigungsbehörde so
nie ausgelegt werden dürfen. Der BBU kritisiert diesen Präzedenzfall und
fordert eine Überarbeitung und Neuauslegung der Antragsunterlagen.
Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt: „Wenn
nun berichtet wird, dass der brandenburgische Ministerpräsident Woidke
gegenüber Tesla in einem Brief vom 28. August 2019 erklärt hat: ‚Wir
werden Sie deshalb mit allen geeigneten Möglichkeiten bei der Sicherung
Ihrer zeitlichen Ziele unterstützen.‘ und versprochen hat ‚Für alle im
Zusammenhang mit der von Ihnen geplanten Investition erforderlichen
genehmigungsrechtlichen Fragen (z. B.
Umweltverträglichkeitsuntersuchung, immissionsschutzrechtliches
Genehmigungsverfahren, Waldumwandlung) sichere ich Ihnen eine umgehende
und schnelle Bearbeitung zu.‘ wird jetzt deutlich, was dies konkret
bedeutet. Immissionsschutzrechtliche Standards werden zugunsten eines
Investors und unrealistischer Zeitvorstellungen über Bord geworfen.
Damit hebeln Tesla und die brandenburgische Landesregierung gemeinsam
das Umweltrecht aus. Es wird ein verhängnisvoller Präzedenzfall
geschaffen, der auch negativ auf andere, zukünftige
Genehmigungsverfahren ausstrahlen wird. Dies muss umgehend korrigiert
werden.“
Bereits in seiner Einwendung hatte der BBU ausgeführt:
„Mit dem vorliegenden Antrag begehrt die Firma Tesla die Genehmigung
eines Automobilwerks. Unabhängig davon, ob das beabsichtigte Produkt aus
umwelt- und energiepolitischer Sicht zu begrüßende Eigenschaften
aufweist, handelt es sich bei dem Antragsgegenstand um eine
Industrieanlage, die an ihrem Standort Wechselwirkungen mit Mensch,
Natur und Umwelt aufweist. Dies gilt umso mehr, da es sich um einen
Betriebsbereich im Sinne der Störfall-Verordnung handelt.
Um eine umweltverträgliche Ausgestaltung sicherzustellen, bestehen
etablierte Verfahren zur Genehmigung solcher Vorhaben. In seiner fast 50
jährigen Geschichte, die der Bundesverband Bürgerinitiativen
Umweltschutz e.V. mit seinem Schwerpunkt im technischem Umweltschutz und
in der Anlagensicherheit tätig ist, ist jedoch kein Vorhaben
erinnerlich, bei dem Umfang und Qualität der Antragsunterlagen in einem
derart eklatanten Missverhältnis zum Vorhaben stehen, wie im
vorliegenden Fall. In weiten Teilen handelt es sich um Grobentwürfe oder
gar nur Ideenskizzen, die nicht erkennen lassen, wie der Betreiber
seinen Verpflichtungen gerecht werden will. Vielmehr wird lediglich
pauschal die Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften beteuert. Eine
auf derart unkonkreten Angaben fußende Genehmigung käme einem Freibrief
gleich, den sich der Antragsteller nach Belieben ausgestalten kann und
dabei noch weitgehend von der Verantwortung entlassen wird.
Leider drängt sich der Eindruck auf, dass die verfahrensführende Behörde
hier vorrangig nach wirtschaftspolitischen Erwägungen handelt.
Jedenfalls scheint eine Vorprüfung der Unterlagen auf eine zur
Öffentlichkeitsbeteiligung ausreichende Qualität kaum stattgefunden zu
haben.“
Die Einwendung ist abrufbar unter
Engagement unterstützen
Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um
Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse
Bonn, IBAN: DE62370501980019002666, SWIFT-BIC: COLSDE33.
Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet
unter http://www.bbu-online.de und telefonisch unter 0228-214032. Die
Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72
Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.
Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen,
Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat
seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und
engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die
themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken.
Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen
die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für
umweltfreundliche Energiequellen.