Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) hat uns der jüngste Harald Thomé – NEWSLETTER (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thome) erreicht, den wir zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme nachstehend wieder in seiner Gänze auf unsere Homepage gepostet haben.
Nicht nur die Info-Artikel 3. zu „AufRecht bestehen“ und Info-Artikel 6. Jobcenter Krefeld „Krefelder Landrecht im Lichte des Datenschutzes“ oder der Info-Artikel 6. „Wallraff-Reportage über die Jobcenter“, zu dem wir bereits als AK berichteten (http://ak-gewerkschafter.com/2015/03/28/offener-brand-brief-der-jobcenter-personalraete/) sind lesenswert und wichtig, sondern der gesamte Thomé – NEWSLETTER 09/2015.
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-
Thomé Newsletter 09/2015 vom 28.03.2015
„Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
es ist wieder mal Zeit für einen Newsletter, dieser heute zu folgenden Themen:
1. BMAS knickt in Sachen 100 %-Regelsätze für volljährigen Menschen mit Behinderung in voller Linie ein
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Das BSG urteilte mit Datum vom 23.7.2014 – B 8 SO 14/13 R, dass für volljährige Menschen mit Behinderung im Elternhaus und in Wohngemeinschaften der 100 % – Regelsatz zu zahlen ist. Das BMAS hat u.a. mit Erlass vom 8. August 2014 und späteren Schreiben die Nichtanwendung der Umsetzung der BSG – Rechtsprechung angeordnet.
Nach massivem öffentlichem Druck und ständiger Veröffentlichung der entsprechenden Rundschreiben, lenkt das BMAS nun ein und beabsichtigt die sog. „wirkungsgleiche“ Umsetzung der BSG-Urteile. Das BMAS erkannt ferner an, dass das BSG durchaus eine Vorschrift auslegen kann ohne eine Vorlage zum BVerfG zu machen.
Formell führt das BMAS nunmehr eine Anhörung durch und gibt den davon betroffenen Ländern die Möglichkeit, bis zum 27. März 2015 dazu Stellung zu beziehen.
Danach will das BMAS durch Erlass regeln, dass rückwirkend bis zum 01.01.2013 – ohne extra Antrag, Überprüfungsantrag, Widerspruch oder anhängigem Klageverfahren – die Regelsatzstufe 1 nachzuzahlen ist. Das bedeutet, dass für die rund 40.000 Betroffenen 79 EUR pro Monat, rückwirkend bis Jan. 2013, also 28 Monate x 79 EUR = 2.212 EUR nachzuzahlen sind. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass dieser Nachzahlungsbetrag zusätzlich mit 4 % zu verzinsen (§ 44 Abs. 1 SGB I) und nicht als Einkommen anzurechnen ist (§ 82 Abs. 1 S. 1 SGB XII). Hinsichtlich des Nachzahlungsbetrages überlegt das BMAS dass dieser auch für zwei Jahre als Vermögen berücksichtigungsfrei zu sein hat.
Hier nun das aktuelle Schreiben des BMAS vom 18.03.2015: http://www.harald-thome.de/media/files/BMAS-18.03.2015—2960_001-(2).pdf
Allerdings ergibt sich daraus auch, dass es sich nur um eine befristete Anweisung handeln wird, die in erster Linie darauf zielt, derzeit anhängige streitige Verfahren zu beenden bzw. neue vorerst zu vermeiden und de facto die Vermeidung weiterer „schlechter Presse“ angezeigt scheint. Das BMAS hält aber an seiner Rechtsauffassung fest, so dass zu erwarten ist, dass auf Grundlage der derzeit laufenden Erhebungen zur Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, deren Ergebnisse bis Ende 2015 kommen sollen, an der RB-Stufe 3 – vermutlich mit „besserer“, sprich: „statistiksicherer“ Begründung – festgehalten werden wird
Nicht unerwähnt bleiben soll, dass das BSG mit Datum vom 24. März 2015 nochmal zwei Urteile zum 100 % Regelsatz getroffen hat: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2015&nr=13788&pos=0&anz=6
Durch den öffentlichen Druck konnte das BMAS zurückgedrängt werden, zwei Jahre Rückwirkung, ohne extra Überprüfungsantrag ist auch „ne Hausnummer“. Daher sollte öfters mal Druck ausgeübt werden.
2. Überschuss des Beitragsservice zur Finanzierung der Schuldnerberatung verwenden
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Anfang März ging die Meldung durch die Medien, dass der Beitragsservice einen Überschuss von 1,5 Milliarden erbracht hat und noch keiner Wisse was dem Geld getan werden soll.
In der Realität der Schuldnerberatung ist der Beitragsservice einer der schwierigsten Gläubiger, kaum einer ist unkooperativer, keiner macht so viel Theater und Arbeit. Daher möchte ich auf diesem Wege eine nutzvolle Verwendung der Gelder anzuregen: Zumindest ein Teil des Überschuss sollte zur Finanzierung von Schuldnerberatungsstellen verwendet werden. Zum Überschuss: http://www.tagesspiegel.de/medien/jetzt-ist-es-amtlich-rundfunkbeitrag-bringt-1-5-milliarden-euro-ueberschuss/11463600.html
3. Kampagne AufRecht bestehen – 16. April bundesweiter dezentraler Aktionstag
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Wir wollen die Kampagne „aufRecht bestehen“ im Jahr 2015 fortsetzen. Gemeinsam mit anderen Erwerbslosen-Netzwerken rufen wir zu einem bundesweiten, dezentralen Aktionstag am 16. April 2015 auf. Bitte macht mit und beteiligt euch!
Wir rufen alle örtlichen Erwerbslosengruppen auf, mit kreativen Aktionen am 16. April 2015 vor Ort gegen die bestehenden Missstände in den Jobcentern und gegen „10 Jahre Hartz IV“ zu protestieren. Hier findet ihr den Aufruf zum bundesweiten Aktionstag in drei Varianten und eine erste Übersicht zu bisher bekannten Aktivitäten.
Mehr dazu, mit Aufruf, Flugblättern, Plakaten die kostenlos versandt werden hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1805/
Für die Kampagne „AufRecht bestehen“ wurde das Plakat „Wir vermitteln Angst“ entworfen, das einen vollen Wartesaal eines Jobcenters zeigt. Dieses A1-Plakat kann von allen beteiligten Gruppen kostenlos bestellt werden. Hierzu bitte eine Mail an jaeger@tacheles-sozialhilfe.de schicken, die Anzahl der Exemplare und – wichtig! – die korrekte Lieferadresse angeben. Spenden sind zur Finanzierung der Kampagne sind natürlich willkommen.
Tacheles macht dazu am 15. April in Wuppertal eine Aktion unter dem Motto: Wuppertaler Zustände beseitigen!
Näheres dazu hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1806/
4. EuGH-Generalanwalt: Arbeitsuchende EU-Ausländer können Anspruch auf Hartz IV-Leistungen haben
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Der EuGH-Generalanwalt vertritt in seinem Schlussantrag vom 26.03.2015 folgende Position: wenn sich ein EU-Bürger länger als drei Monate in Deutschland aufhält und hier bereits kurzfristig gearbeitet hat, dürfen ihm Hartz-IV-Leistungen nicht automatisch ohne individuelle Prüfung nach sechsmonatiger Arbeitslosigkeit verweigert werden. Auch können Kinder eines EU-Bürgers, der im Aufnahmemitgliedstaat aktuell erwerbstätig ist, oder gewesen ist, und dem Elternteil, der die elterliche Sorge für die Kinder tatsächlich wahrnimmt, ein Recht auf Aufenthalt in diesem Staat allein deshalb zustehen, weil das EU-Recht diesen Kindern ein Recht auf Zugang zur Ausbildung verleiht.
Hier eine ganz gute Zusammenfassung dazu: http://beck-aktuell.beck.de/news/eugh-generalanwalt-arbeitsuchende-eu-ausl-nder-k-nnen-anspruch-auf-hartz-iv-leistungen-haben
und der Schlussantrag selbst: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-03/cp150035de.pdf
5. Wallraff-Reportage über die Jobcenter und Reaktionen
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Der Wallraff Report über die Missstände in Jobcentern hat hohe Wellen geschlagen, die BA-Zentrale sah sich genötigt die Mitarbeiter zu beruhigen und die Missstände wieder unter den Teppich zu kehren. Dazu einige Infos und Dokumente auf der Seite von Inge Hannemann: http://altonabloggt.com/2015/03/21/verheizt-und-aufgeladen/
Dazu möchte ich zwei Rundmails als aus der BA Zentrale veröffentlichen : http://www.harald-thome.de/media/files/BA-Zentrale-zu-Wallraff-Report-3-2015.pdf und die Stellungnahme der Jobcenterpersonalräte, diese gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/150318_Wallraff_RTL_PR_Bund_BA_Stellungnahme.pdf
6. Jobcenter Krefeld: „Krefelder Landrecht“ im Lichte des Datenschutzes
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In Krefeld kam es zu einem Hausbesuch zur Ermittlung einer Einstehensgemeinschaft. Es wurde ein Fragebogen im Krefelder Selbstlaborat verwendet, Daten über einen angetroffenen Hund ermittelt und weitergegeben und vieles mehr …. Den Kollegen der Krefelder Erwerbslosenberatung hat es gereicht und sie haben den Vorgang zur Prüfung an den Bundesdatenschutzbeauftragten vorgelegt. Hier nun die Antwort: http://www.harald-thome.de/media/files/Datenschutz-JC-Krefeld-23.03.2015.pdf
Ich rate an, vergleichbare Vorkommnisse zur fachaufsichts- und datenschutzrechtlichen Prüfung vorzulegen.
7. Tacheles sucht Unterstützung in der Beratung
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Wir haben seit Monaten teilweise 30, 40 Ratsuchende pro Beratungstag vor unserer Tür stehen. Das leistungsrechtliche Handling des Wuppertaler Jobcenter wird immer katastrophaler. Die Beratungsanfragen im Tacheles steigern sich stetig, die Dinge um die es geht, werden immer heftiger. Wir können den Beratungsbedarf kaum noch decken.
Um dieser Situation weiterhin etwas entgegen setzen zu können, müssen wir unser Beratungsteam ausbauen. Wir suchen daher Menschen, die sich in der Sozialberatung dauerhaft engagieren wollen. Wir bieten Ehrenamtstätigkeit, ein tolles Team, eine fundierte Ausbildung und Schulung in der Sozialberatung, viel Chaos und ganz viele Situationen in denen engagiertes Einschreiten notwendig ist.
Gerne können die Mitstreiter vom Fach sein, ehemalige Verwaltungsmitarbeiter, pensionierte Juristen, Sozialarbeiter und natürlich auch Nicht-Fach-Menschen, die sich aber vorstellen können solch eine Arbeit durchzuführen. Super wäre natürlich wenn ihr aus Wuppertal kämt, aber aus Nachbarstätten – nicht weiter als 50 km – wäre das auch möglich.
Wer Interesse hat, möge sich bitte bei info@tacheles-sozialhilfe.de melden
8. KURZFRISTIG angesetzt: Neues SGB II – Grundlagenseminar am 01./02. Juni in Wuppertal
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Wegen des hohen Bedarfes habe ich kurzfristig noch ein Grundlagenseminar am 01./02. Juni in Wuppertal ansetzen können. Daher möchte ich darauf gesondert aufmerksam machen. Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
9. Weitere nächste Grundlagenseminare in: Freiburg, Wuppertal, Erfurt, Hamburg, Rostock, Stuttgart, München, Wuppertal und Berlin
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Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen. Diese finden statt am 13./14. April in Freiburg, am 01./02. Juni als zweitägiges in Wuppertal, am 15./16. Juni in Erfurt, am 13./14. Juli in Rostock, am 20./21. Juli in Stuttgart, am 29./30. Juli in München, am 03./04. Aug. in Wuppertal und am 31.Aug. /01.Sep. in Berlin statt.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
10. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückforderung im SGB II am 18. Mai in Hannover, am 5. Juni in Leipzig, zweitägig am 22./23. Juli in Freiburg und am 11. Aug. in Wuppertal
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In dieser Fortbildung wird die systematische das Existenzminimum unterschreitende Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet am 18. Mai in Hannover, am 5. Juni in Leipzig, zweitägig am 22./23. Juli in Freiburg und am 11. Aug. in Wuppertal statt.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
11. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien am 04. Mai in Wuppertal
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Diese Fortbildung biete ich am 04. Mai in Wuppertal an. In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
12. Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste am 05. Mai in Wuppertal, am 04. Juni in Leipzig, am 12. Juni in Hannover und am 15. Sep. in Stuttgart
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Aufgrund des hohen Bedarfes findet diese Fortbildung an folgenden Daten und Orten statt: am 05. Mai in Wuppertal, am 04. Juni in Leipzig, am 12. Juni in Hannover und am 15. Sep. in Stuttgart biete ich diese Spezialfortbildung für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten in Berlin an. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
11. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen am 24./25. Aug. in Erfurt und am 26./27. Aug. in Hamburg
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hingucken muss. Diese biete ich am 24./25. Aug. in Erfurt und am 26./27. Aug. in Hamburg an. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html
12. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 4./5. Mai in Frankfurt/M, am 11./12. Mai in Berlin und am 04./05. Juni in Hamburg-Harburg
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und gesetzlicher Änderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen sowie beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
13. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 14. April in Wuppertal
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt mein Kollege Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
Das war es dann wieder mal für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
http://www.harald-thome.de/
info@harald-thome.de“
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