Kollege Fred Maintz weist auf die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den HARTZ IV-Sanktionen hin und ruft zur Teilnahme an der Aktion vor dem Job-Center in Duisburg Nord auf!

 Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) Hat uns eine Mitteilung des Kollegen Fred Maintz (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=fred+maintz) erreicht.
 
Darin verweist Kollege Maintz auf eine anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bundesverfassungsgericht) am 05.11.19 zu den HARTZ IV-Sanktionen.
 
Für Donnerstag, den 07.11.19. (morgens) ruft Kollege Maintz zur Teilnahme an der Aktion vor dem Jobcenter DU-Nord der Organisation AUFRECHT BESTEHEN auf.
 
Wir haben die Mitteilung des Kollegen Maintz nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und ggf. Teilnahme auf unsere Homepage gepostet.
 
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
 

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Kollege Fred Maintz informiert:

 
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Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

 
am 05.11.19 entscheidet das Bundesverfassungsgericht mit einem Urteil zu den brutalen Sanktionen
(§ 31 SGB II) unterhalb des Regelsatz-Existenz-Minimums.

Am 07.11..19 findet die Aktion unserer Initiative vor dem Jobcenter DU-Nord statt.

 
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz4-Sanktionen (§ 31 SGB II) unterhalb des
ohnehin schon (auch laut UN-Menschenrechts-Ausschuss und Paritätischem Wohlfahrtsverband) zu
niedrigem Regelsatz-Existenz-Minimum erwarten wir mit großem Interesse.
 
Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt auf die Online-Mitteilung des Bundesverfasungsgerichts im Vorfeld des 05.11.19.
 
 
Kommt alle am 07.11. (Donnerstag) von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr zu unserer Aktion vor dem Jobcenter Duisburg-Nord,
Duisburger Straße 277 in 47166 Duisburg-Hamborn!
 
Unsere Sofort-Forderungen
Abschaffung der menschenverachtenden Sanktionen (§ 31 SGB II)
das Existenz-Minimum darf nicht gekürzt werden
deutliche Erhöhung der Grundsicherung
mindestens 571 € als Eckregelsatz für einen Alleinstehenden halten wir wie auch der Deutsche
Paritätische Wohlfahrtsverband für angemessen
Übernahme angemessener Kosten der Unterkunft (KdU)
Orientierung am Duisburger Mietspiegel
statt am Konzept der Hamburger Firma „Analyse & Konzepte“
 

Mit kollegialen Grüßen

 
Fred Maintz
 
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