Kollege Fred Maintz informiert: Die EU-Kommission erpresst ihre Mitgliedsstaaten zu weiterem Sozialabbau!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben erreicht uns als Gewerkschafter/innen-Arbeitskreis (AK) eine wichtige Mitteilung des Kollegen Fred Maintz (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=fred+maintz).

Fred informiert darin darüber, dass die EU-Kommission ihre Mitgliedsstaaten zu weiterem Sozialabbau erpressen will.

Wir haben diese wichtige Mitteilung zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme nachstehend auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „EUROPA“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/europa/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

 

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Fred Maintz informiert:
 
 
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

die EU-Kommission betätigt sich (auch unter wesentlichem Verweis auf das „Vorbild“ des deutschen Hartz-4-Sozialkahlschlags) mal wieder als Totengräber der Sozialstaaten.

 
Mit kollegialen Grüßen
 
Fred Maintz
 
 
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»Troika für alle«? EU-Kommission schlägt erneut finanzielle Belohnungen für Sozialabbau vor

22. März 2018 | Anne Karrass

EU-Gelder als Belohnung für die Anhebung des Renteneintrittsalters, die Flexibilisierung der Arbeitsmärkte oder die Absenkung von Mindestlöhnen? Weitgehend unbemerkt von der europäischen Öffentlichkeit treibt die EU-Kommission genau dies voran.

Während der Eurokrise wurden die Mitgliedstaaten unter dem Rettungsschirm als Gegenleistung für die »Hilfszahlungen« zur Durchführung von Strukturreformen gezwungen. Da dies insofern »erfolgreich« im Sinne der Urheber war, als Reformen wie die Anhebung des Renteneintrittsalters und die Beschneidung der Tarifsysteme gegen den teils massiven Protest der Bevölkerung durchgeführt wurden, diskutierte man in den Jahren 2012/13, dieses Instrument dauerhaft und für alle Mitgliedstaaten auch in Nichtkrisenzeiten einzuführen: Die Regierungen der Mitgliedstaaten sollten sich vertraglich auf mehrjährige Reformprogramme verpflichten und nach Umsetzung Geld aus dem EU-Haushalt bekommen. »Troika für alle«, sozusagen. Dies geschah vor allem auf Initiative der deutschen Bundesregierung sowie der EU-Kommission unter den Namen »Pakt für Wettbewerbsfähigkeit« bzw. »vertragliche Vereinbarungen«.

Die Gewerkschaften protestieren scharf gegen dieses undemokratische, unsoziale und unnütze Instrument, und auch viele Mitgliedstaaten verbaten sich derartige Eingriffe in ihre nationalen Zuständigkeiten, so dass die Diskussionen wieder aufhörten.

Nun hat jedoch die Kommission das Thema – bisher recht unbemerkt – erneut auf die Agenda gesetzt. In ihrem sogenannten Nikolauspaket zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion vom 6. Dezember 2017 hat sie einen Vorschlag gemacht, den man als Vorstufe für einen Pakt für Wettbewerbsfähigkeit bezeichnen könnte. »Versteckt« ist dies hinter dem sperrigen Titel: »Vorschlag zur Veränderung der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen für die europäischen Struktur- und Investitionsfonds (Dachverordnung)«. Hierbei handelt es sich um einen konkreten Gesetzgebungsvorschlag, der nach dem Willen der Kommission bis Mitte des Jahres von Rat und Europäischem Parlament verabschiedet werden soll.

Das übergreifende Ziel, das die Kommission verfolgt, ist eine bessere Koordinierung der nationalen Wirtschaftspolitik, um »robustere Wirtschaftsstrukturen und eine stärkere Konvergenz der Wirtschaftsleistung« zu fördern und so besser auf Schocks reagieren zu können. Hierfür sind nach ihrer Ansicht Strukturreformen nötig, die – wie beim Pakt für Wettbewerbsfähigkeit – durch europäische Gelder gefördert werden sollen: Wenn ein Mitgliedstaat sich auf bestimmte Reformen verpflichtet und diese mit der Kommission zusammen vertraglich festhält, bekommt er nach erfolgreicher Umsetzung Mittel aus dem EU-Haushalt. Bei diesen Reformen soll es sich explizit um solche handeln, die in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegen, wo die EU somit kein Mitsprachrecht hat, was die Kommission in der Begründung ihres Vorschlags auch genauso ausführt:

Das reibungslose Funktionieren einer stärker integrierten Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) erfordert geeignete politische Maßnahmen auf einzelstaatlicher Ebene. Da viele der für die WWU entscheidend wichtigen Politikbereiche nach wie vor hauptsächlich in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, sind die Koordinierung dieser Bereiche und die zeitliche Abfolge der Reformen von wesentlicher Bedeutung, wenn es gilt, ihre Wirkung nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch auf EU-Ebene zu maximieren.

Der Rahmen für die Reformen soll das so genannte Europäische Semester sein, ein Prozess, in dem die Mitgliedstaaten ihre Wirtschafts- und Haushaltspolitik miteinander koordinieren. Der Schwerpunkt soll nach dem Willen der Kommission

auf Reformen liegen, die die Widerstandsfähigkeit der einzelnen Volkswirtschaften am meisten stärken und positive Spillover-Effekte auf andere Mitgliedstaaten haben können. Dazu zählen Reformen der Produkt- und Arbeitsmärkte, Steuerreformen, der Ausbau von Kapitalmärkten, Reformen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen sowie Investitionen in Humankapital und Reformen der öffentlichen Verwaltung.

Die Kommission möchte dies künftig dauerhaft verankern, vorgeschaltet werden soll jedoch eine Testphase. Hierfür schlägt die Kommission vor, in den Jahren 2018-2020 die Mittel aus der leistungsgebundenen Reserve im Rahmen der laufenden Europäischen Struktur- und Investitionsfonds statt zur Unterstützung spezifischer Projekte zur Förderung von Reformen einzusetzen – erst einmal freiwillig. Das Verfahren beschreibt die Kommission so: Im Zuge der nationalen Reformprogramme im Europäischen Semester schlagen die Mitgliedstaaten Reformmaßnahmen vor, in Form von maximal dreijährigen Reformzusage-Paketen. Die Kommission prüft diese, kann Änderungen einfordern und legt den Betrag fest, der zur Unterstützung bereitgestellt wird. Die Umsetzung würde ebenfalls im Rahmen des Europäischen Semesters beobachtet und bewertet. Nach erfolgreicher Umsetzung erhalten die Mitgliedstaaten das Geld.

Das Ansinnen der Kommission ist aus verschiedensten Gründen abzulehnen:

Erstens ist zwar das Ziel richtig, die Wirtschaftspolitik in der Eurozone stärker aufeinander abzustimmen. Mit bilateralen Vereinbarungen zwischen Kommission und Einzelstaaten wird das aber bei weitem nicht im notwendigen Umfang möglich sein.

Zweitens ist davon auszugehen, dass die stärkere Abstimmung der Wirtschaftspolitik, wie die Kommission sie anstrebt, schlicht eine Verschärfung der Kürzungspolitik zur Folge haben würde. Schon mit den heute bestehenden Möglichkeiten fordert die Kommission einzelne Mitgliedstaaten regelmäßig auf, die Löhne im öffentlichen Dienst einzufrieren, die Tarifvertragssysteme zu dezentralisieren, Arbeitsmärkte zu flexibilisieren, Lohnindexierung abzuschaffen usw. Und das übrigens mit deutscher Unterstützung. Angela Merkel sagte 2013 ganz offen, dass sie mit Hilfe des Pakts für Wettbewerbsfähigkeit in die mitgliedstaatliche Lohn- und Sozialpolitik eingreifen und diese auf mehr Wettbewerbsfähigkeit ausrichten möchte.

Drittens würde man selbst mit einer beschäftigtenfreundlicheren politischen Ausrichtung in Brüssel (und Berlin) die Steuer- und Sozialpolitik auf diese Weise dennoch schlecht koordinieren können. Gegen Sozial- und Steuerdumping helfen nur verbindliche Mindeststandards für alle. Diese über die Reformzusage-Pakete einzuziehen, ist sehr schwierig, da dann mit jedem einzelnen Land ein entsprechendes Paket – zum Beispiel über einen bestimmten Unternehmenssteuersatz – ausgehandelt werden müsste. Wenn ein Land sich darauf einließe, könnte ein anderes dies wiederum nutzen, um seine Steuern zu senken und sich so einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Das Prinzip der Wettbewerbsstaatlichkeit würde nicht aufgehoben. Gemeinsame Mindeststandards sind somit nur über Richtlinien möglich, die für alle gleichermaßen verbindlich sind.

Viertens stellt sich ein Demokratieproblem: In den Überlegungen der Kommission ist das Europäische Parlament gar nicht einbezogen, da die Pakete zwischen der Kommission und den einzelnen Mitgliedstaaten verhandelt und geschlossen werden. Für inhaltliche Diskussionen über die zu vereinbarenden Inhalte der Pakete wäre weder Zeit noch Öffentlichkeit vorhanden.

Das sind sicherlich ausreichend gute Gründe, sich zur Wehr zu setzen. Schon einmal gelang es, den »Pakt für Wettbewerbsfähigkeit« zu verhindern. Es wäre zu hoffen, dass die Kommission mit ihrem jüngsten Vorstoß erneut scheitert.

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Hartz IV goes Europe

EU-Kommission will Mitgliedsstaaten im Tausch gegen Sozialabbau mit Geld belohnen. Deutschland gibt die Marschrichtung vor

Von Ralf Wurzbacher

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Die EU-Kommission empfiehlt den Mitgliedsstaaten, ihre »Wettbewerbsfähigkeit« zu verbessern (Sevilla, 23. März)

Kürz’ die Renten im Land, dafür bewahren wir dich vorm Staatsbankrott! Die gegen Hellas unter dem Label »Griechenlandrettung« exerzierte Deregulierungskampagne der »Troika« aus Europäischer Zentralbank, Internationalem Währungsfonds (IWF) und EU-Kommission wird zum Modell für ganz Europa. Das jedenfalls ist der Plan der Brüsseler Bürokraten und ihrer Lenker in den Konzernzentralen. Ihr Vorhaben ist so perfide wie desaströs: Wer sich als EU-Mitglied willig zeigt, den eigenen Sozialstaat zu schleifen, soll dafür mit Finanzhilfen belohnt werden. Wer sich weigert, geht leer aus und muss zusehen, wie die heimische Wirtschaft vom Klub der Willigen kaputtkonkurriert wird.

Das Internetportal Blickpunkt Wiso hat die Vorgänge am Donnerstag unter dem Titel »Troika für alle?« publik gemacht. In ihrem Beitrag hält Autorin Anne Karrass vom EU-Verbindungsbüro der Gewerkschaft Verdi fest: »Wenn ein Mitgliedsstaat sich auf bestimmte Reformen verpflichtet und diese mit der Kommission zusammen vertraglich festhält, bekommt er nach erfolgreicher Umsetzung Mittel aus dem EU-Haushalt.« Dabei sollten sich die erwünschten Veränderungen »explizit« auf solche Bereiche erstrecken, »die in der Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten liegen, wo die EU somit kein Mitspracherecht hat«. Das zeugt fast schon von krimineller Energie: Da, wo Brüssel gemäß EU-Verträgen formal nicht mitmischen kann und darf, soll mit Geld nachgeholfen werden. Im Strafgesetzbuch läuft so etwas unter Bestechung oder, falls wegen fehlender Gefolgschaft Nachteile erwachsen, unter Erpressung.

Natürlich steht das so nicht in den offiziellen Verlautbarungen. Tatsächlich findet sich das Konzept im sogenannten Nikolauspaket zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion vom 6. Dezember 2017. Ganz unten im Stiefel versteckt es sich hinter dem sperrigen Titel: »Vorschlag zur Veränderung der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen für die europäischen Struktur- und Investitionsfonds (Dachverordnung)«. In ihren Ausführungen schreibt die Kommission über ein »Instrument (…), das auf Reformen Anwendung findet, die auf EU-Ebene erörtert wurden und zu deren Umsetzung sich die Mitgliedsstaaten durch die Vereinbarung sogenannter ›Reformzusagen‹ verpflichtet haben«. Mit »eigenen Haushaltsmitteln« ausgestattet, wolle man damit EU-Ländern »Unterstützung« bieten, und sicherstellen, dass sie »diese Reformen eigenverantwortlich betreiben«.

Das fragliche Papier empfiehlt eine »breite Palette von Reformen (…), die die Widerstandsfähigkeit der einzelnen Volkswirtschaften am meisten stärken und positive Spill-over-Effekte auf andere Mitgliedsstaaten haben können«. Dazu zählten die Liberalisierung der »Produkt- und Arbeitsmärkte, Steuerreformen, der Ausbau von Kapitalmärkten, Reformen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen sowie Investitionen in Humankapital und Reformen der öffentlichen Verwaltung«. Weiter ist die Rede von »mehrjährigen Reformzusage-Paketen« mit »eindeutigen Etappenzielen und Zielvorgaben«, die in nationaler Verantwortung auszuarbeiten wären. In der Folge werde dann ein »Betrag« festgelegt, der in »angemessenem Verhältnis zur Art und zum Umfang der jeweiligen Reform stehen« würde. Sobald diese »vollständig umgesetzt« sei, »soll die Unterstützung in voller Höhe ausgezahlt werden«.

Für den Bremer Wirtschaftswissenschaftler Rudolf Hickel sind die Pläne Teil der Bemühungen von Paris und Berlin, »mit der Forcierung der EU-Wirtschaftsunion zu punkten«. Das Muster der Troika-Politik gegenüber Athen solle »künftig für die EU-Wirtschaftsunion verallgemeinert werden«, äußerte er am Freitag im Gespräch mit junge Welt. Geld gebe es nur, wenn vor allem die Arbeitsmärkte und das Sozialsystem der Gewinnwirtschaft untergeordnet werden, zum Beispiel im Tausch gegen die Senkung des Mindestlohns oder den Abbau der gesetzlichen Alterssicherung. »Das ist ökonomisch dumm, sozial unverantwortlich und politisch ein Skandal«, befand der Ökonom.

Der Vorstoß der Kommission knüpft an frühere Bestrebungen – vorneweg Deutschlands – zur Errichtung einer EU-Wirtschaftsregierung an. Auch nach dem von Angela Merkel (CDU) schon 2011 präsentierten »Pakt für Wettbewerbsfähigkeit« sollten sich die EU-Staaten zu Sozialkürzungs- und Liberalisierungsmaßnahmen verpflichten und bei Vollzug dafür honoriert werden. Unter anderem wollte die Bundeskanzlerin eine flächendeckende »Schuldenbremse« nach deutschem Vorbild etablieren. Allerdings stießen die Pläne seinerzeit bei Mitgliedsländern sowie bei Gewerkschaften auf starken Protest und mussten zunächst fallengelassen werden.

Für ihren neuen Anlauf will die Kommission schnellstens Fakten schaffen. Schon zur Jahresmitte solle ihr Gesetzentwurf von EU-Rat und EU-Parlament verabschiedet werden, schrieb Blickpunkt Wiso. Gleich anschließend sollen »die wichtigsten Elemente des Instruments« im Zeitraum 2018 bis 2020 in einer »Pilotphase« getestet werden. Finanzökonom Hickel wird dabei mulmig: »Durch die beschleunigte Ausbreitung sozialer Ängste wird die Kommission zum Totengräber Europas.«

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