Kollege Dieter Kern merkt weiter zum 20. Senat beim LSG-NRW unter Vorsitz des Dr. Weißling-Schregel an!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir auf unserer Homepage die Kategorie LANDESSOZIALGERICHT NRW (LSG-NRW) seit Jahren implementiert, die Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen könnt:

http://www.ak-gewerkschafter.de/category/lsg-essen/!

Im Besonderen hatten wir uns in dieser Kategorie mit dem 20. Senat des LSG-NRW und dessen Vorsitzenden Richter Dr. Weißling-Schregel befasst. Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt auf diese Spezifika:

http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=dr.+wei%C3%9Fling-schregel !

Der Kollege Dieter Kern hatte mit Beitrag vom 18. April 2016 zu Dr. Weißling-Schregel einen Kommentar verfasst, den wir als Beitrag auf unsere Homepage gepostet hatten. Diesen Beitrag könnt Ihr ebenfalls durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen:

http://www.ak-gewerkschafter.de/2016/04/18/dieter-kern-merkt-zu-dr-weissling-schregel-vom-20-senat-des-lsgnrw-deutlich-an/

Heute nun hat uns ein Ergänzungskommentar des Kollegen Dieter Kern zu dem Thema erreicht. Wir haben seinem Wunsch entsprochen und diesen Ergänzungskommentar nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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Der Kollege Dieter Kern meint weiter:

Der Publikation vom 18.04.2016 habe ich folgendes hinzuzufügen:
In meiner Rechtsangelegenheit gegen den Landschaftsverband Rheinland ist mein Berufungsverfahren gegen eine Entscheidung des Landessozialgerichtes NRW (LSG-NRW) vom Bundessozialgericht (BSG) zurückgewiesen worden. Fakt war ein Verfahrensfehler des LSG-NRW. Das Perfide daran ist, dass nunmehr die letzte Entscheidung des LSG-NRW rechtsgültig ist.
Für mich liegt deshalb der Schluss nahe, dass der Richter Dr. Weißling-Schregel, die Richterin Dr. Kniesel (Diese Frau halte ich im Verfahren für hauptverantwortlich!) und die Richterin Dr. Waldhorst-Kahnau vorsätzlich eine substantiierte Aufklärung unterlassen haben, um eine solche Rechtssituation zu provozieren.

Ich bin der Überzeugung, dass die „Sippe der schwarzen Krähen“ auch vor Betrug und Verleumdung nicht zurückschreckt, wenn rechtswidriges Verhalten sie vor strafrechtlichen Konsequenzen schützt.

Hier lässt die „BANANENREPUBLIK DEUTSCHLAND“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bananenrepublik+deutschland) grüßen!
In meinem Falle ist die Quintessenz die, dass durch das Fehlurteil wir als Familie finanziell völlig ruiniert sind und kurz davor stehen, obdachlos zu werden! Und diese Obdachlosigkeit wird eine Frau, die 100% schwerbehindert und Pflegestufe III ist, unmittelbar mit treffen!

Vielen Dank an die „Sippe der schwarzen Krähen“!
Gerne bin ich bereit, Euch allen die Situation mit den entsprechenden Nachweisen zu belegen!

Und ich verspreche öffentlich, dass ich nicht eher ruhen werde, bis ich SATISFAKTION erreicht und die Verantwortlichen diskreditiert habe!

Mit verbindlichen Grüßen

Dieter Kern

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