Keine Kürzung der Jahressonderzahlung um Beschäftigungsmonate vor einer Unterbrechung (AZ 8 SA 579/09)

Das LAG-Urteil aus Rheinland-Pfalz mit dem AZ 8 SA 579/09 ist rechtskräftig geworden und hat somit für ganz Deutschland verbindlichen Charakter. Es betrifft die Jahressonderzahlungen bei Unterbrechung und ist positiv für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen ausgegangen. Der AK veröffentlicht an dieser Stelle die entsprechende VER.DI-Mitteilung und empfiehlt Euch allen, überprüft die Abrechnung des Monats 2010 auf Stimmigkeit. Macht gegebenenfalls Eure Ansprüche geltend!!!

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