Ist die Stadt Stolberg behindertenfreundlich oder tut sie nach AUSSEN nur so?

 Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir das nachstehende und schwerbehindertenfeindliche Erlebnis, das daraus resultierende Verwarnungsgeld mit umfangreichem Schriftwechsel mit der Stadt Stolberg in einem offenen (Beschwerde-) Brief an den „Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung“ gesandt.

Die Antwort bleibt mit Interesse abzuwarten. Weitere Schritte in die Öffentlichkeit und an zuständige Institutionen behalten wir uns in der Sache vor! Möge jede/r Lerserin/Leser selbst beurteilen, ob die bürokratische und aus unserer Sicht rabiate Vorgehensweise der Stadt Stolberg als behindertenneutral oder behindertenfeindlich anzusehen ist?

Wir werden zur gegebenen Zeit weiter zu der Angelegenheit berichten.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Und hier der komplette Vorgang (Briefwechsel):

Manfred Engelhardt

Freunder Landstraße 100, 52078 Aachen

 28. November 2018

– O F F E N E R  B R I E F –

Herrn Jürgen Dusel (persönlich)

-Beauftragter der Bundesregierung für die

Belange der Menschen mit Behinderung-

Mauerstraße 53

10117 Berlin

Beschwerde gegen die Behandlungsweise der Stadt Stolberg gegen den schwerbehinderten Dirk Momber und dessen Begleitperson/Sozialbetreuer

Sehr geehrter Herr Dusel,

den nachstehenden Vorgang bringe ich Ihnen als Begleitperson und Sozialbetreuer des Herrn Dirk Momber in der bis dato vorliegenden Gänze zur gefälligen Kenntnisnahme und Beurteilung.

Sachverhalt:

Die Stadt Stolberg (Amt für Recht, Sicherheit und Ordnung) stellte mir mit Datum vom 11.11.18 die als Anlage A) die diesem offenen Brief beigefügte SCHRIFTLICHE VERWARNUNG MIT VERWARNUNGSGELD zu.

Gegen selbige legte ich mit Datum vom 14.11.18 Widerspruch ein, da ich den schwerbehinderten Herrn Momber der am 06.11.18 auf den Rollstuhl angewiesen war, als Betreuungsperson und Sozialbetreuer  am 06.11.18 chauffierte und behilflich war.

Meinen Widerspruch vom 14.11.18 nebst EIDESSTATTLICHR VERSICHERUNG des Herrn Momber und dessen Parkausweis für Behinderte füge ich diesem offenen Brief als Anlage B) bei.

Dieser Anlage B) können Sie den gesamten Sachverhalt entnehmen.

Mit Bescheid vom 19.11.18 (Eingang hier am 22.11.18) lehnte die Stadt Stolberg – trotz meiner schlüssigen Argumentation – den Widerspruch ab.

Das Ablehnungsschreiben füge ich Ihnen als Anlage C) diesem offenen Brief bei.

Unter Vorbehalt zahlte ich dann das geforderte Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro.

Das Vorbehaltsschreiben vom 23.11.18, in dem ich noch einmal substantiiert darlegte, weshalb diese Vorgehensweise aus Gesichtspunkten der Inklusion als inhuman zu bezeichnen ist, füge ich ebenfalls in seiner Gänze diesem offenen Brief an Sie als Anlage D) bei.

Unabhängig davon, wie letztendlich die Rechtslage zu bewerten ist, halten Herr Momber und ich diese „Bestrafungsmaßnahme“ für einen bürokratischen Akt, der nicht nur deutlich macht, dass schwerbehinderte Menschen in der Ausübung ihrer notwendigen Alltagserledigungen in der Stadt Stolberg massiv gehindert werden, sondern auch beispielhaft offen legt, wie Inklusion in der Bundesrepublik Deutschland zur Makulatur werden kann.

Und dieser beispielhafte Vorfall lässt vermutlich den Schluss zu, dass dies in der Stadt Stolberg geübte Praxis gegenüber schwerbehinderten und besonders gegenüber schwerstgehbehinderten Menschen zu sein scheint?

Der „Sankt Bürokratius“ stellt sich hier ganz offensichtlich vor dem Humanismus gegenüber schwerbehinderten Menschen. Und das erinnert nicht nur den Unterzeichner an finsterste Zeiten, die wir in der Vergangenheit Deutschlands erlebt haben und die eigentlich auf den Schutthaufen der Geschichte gehören.

Ihrer geschätzten Antwort entgegensehend, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

gez. Manfred Engelhardt

Anlagen:

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 Anlage A)

AUSZUGSWEISE:

Kupferstadt Stolberg (Rhld.) Stadtverwaltung Stolberg * 52220 Stolberg (Rhld.) Amt für Recht Sicherheit und Ordnung 08.11.2018

Aktenzeichen: 33044216138 SCHRIFTLICHE VERWARNUNG MIT VERWARNUNGSGELD / ANHÖRUNG

am (Tattag) 06.11.2018 Uhrzeit (Tatzeit) von 11.30 Uhr bis 11.39 Uhr in (Tatort) STOLERG, BISCHOFSTR. HNR. 1 als Führer und Halter des PKW  (Kennzeichen) FORD / AC-BE 33

Sie parkten verbotswidrig auf dem Gehweg § 12 Abs. 4,  § 49 StVO;  § 24 StVG, 52a BKat

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Anlage B)

Manfred Engelhardt

Freunder Landstraße 100, 52078 Aachen Brand                         

                      14.11.2018

 

An den Bürgermeister der Stadt Stolberg

Herrn Dr. Tim Grüttemeier

-Rathaus/Stadtverwaltung Stolberg-

52220 Stolberg

 

Widerspruch gegen die schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld

Aktenzeichen: 33044216138

Schreiben Ihres Hauses vom 08.11.18

 

Sehr geehrter Herr Dr. Grüttemeier,

hiermit lege ich gegen den Bescheid Ihres Hauses vom 08.11.18 form- und fristgerecht Widerspruch ein.

B e g r ü n d u n g :

Am Dienstag, den 06. November 2018, beförderte ich mit meinem PKW mit dem amtlichen Kennzeichen AC-BE-33 den schwerstgehbehinderten Herrn Dirk Momber , wohnhaft in Stestertstraße 81, B 4731 Eynatten (Raeren), nach Stolberg-Büsbach, wo dieser in Bezug auf seine Schwerbehinderung einen Termin wahrzunehmen hatte.

Da an diesem Tag gegen 11.20 Uhr kein ordnungsgemäßer Parkplatz im Bereich der Konrad-Adenauer-Str. (in der Nähe des Marktplatzes Büsbach) zu bekommen war, parkte ich nach mehrmaliger und vergeblicher Suchfahrt nach einem ordnungsgemäßen Parkplatz auf dem Bürgersteig im Bereich des Hauses Bischofstraße 1.

Hier war weder ein amtliches Halte- noch ein amtliches Parkverbotsschild zu sehen, die das Parken nicht erlaubt hätten.

Der Abstand meines PKWs zur Hauswand des Hauses Bischofstraße 1 betrug mehr als 1,70 Meter, so dass ein Rollstuhl oder einem Kinderwagen genügend Platz zum Vorbeifahren geboten war.

Den Schwerbehindertenausweis des Herrn Momber legten wir im Fond des Wagens sichtbar aus.

Als wir gegen 12.00 Uhr wieder beim meinem PKW mit dem amtlichen Kennzeichen AC-BE-33 eintrafen, war an der Frontscheibe bereits der Hinweis der Kupferstadt Stolberg auf ein sogenanntes Ordnungswidrigkeitsverhalten angebracht.

Dies ist jetzt schon bereits der zweite Vorgang auf eine vorgebliche Ordnungswidrigkeit in Bezug auf den schwerstbehinderten Dirk Momber, der diesem und mir als dessen Begleitperson in Stolberg-Büsbach wiederfahren ist.

Die EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG des Herrn Dirk Momber und die Kopie seines Ausweises füge ich als Anlagen I) und II) diesem Schreiben bei.

Die Kupferstadt Stolberg wäre gut beraten, wenn sie ihre Ordnungskräfte über bestimmte Rechte von schwerbehinderten Personen und deren Begleitpersonen in Aktion umfassend belehren würde.

Sicherlich würde damit ein eventuell entstehender Eindruck von Behindertenfeindlichkeit prophylaktisch ausgeschlossen.

Hochachtungsvoll

gez. Manfred Engelhardt

Anlagen: I) und II)

Anlage I) zu Anlage B)

-EIDESSTATTLICHER VERSICHERUNG-

Hiermit versichere ich, Dirk Momber, geboren am 08.04.1974, wohnhaft Stestertstraße 81, B-4731 Eynatten, an Eides Statt, im vollen Bewusstsein der Srafbarkeit der Abgabe einer falschen Versicherung an Eides Statt, nachstehenden Sachverhalt.

Am Dienstag, den 06. November 2018, transportierte mich Herr Manfred Engelhardt in dessen Eigenschaften als mein Sozialbetreuer und als meine Schwerbehindertenbegleitperson mit seinem PKW mit dem amtlichen Kennzeichen AC-BE-33 nach Stolberg-Büsbach.

Dort wollte ich mich bei einem Fachmann für Sport und Fitness über die Möglichkeiten eines für meine Schwerstbehinderung geeigneten Fitnessprogramms erkundigen.

Ein ausgewiesener Parkplatz war an dem besagten Morgen nicht zu finden.

Deswegen parkte Herr Engelhardt für meine Begriffe vorschriftsmäßig so, wie er es in seinem Widerspruchsschreiben vom 14.11.18, das mir vorliegt, beschrieben hat.

Diese Eidesstattliche Versicherung gebe ich aus freien Stücken ab. Niemand hat mich zur Abgabe selbiger gezwungen. 

B-4731 Eynatten, den 14. November 2018

                          gez.    Dirk Momber

Anlage II) zu Anlage B)

                                   Bildergebnis für fotos vom parkausweis für schwerbehinderte

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Anlage C)

AUSZUGSWEISE

Kupferstadt Stolberg (Rhld.) Stadtverwaltung Stolberg * 52220 Stolberg Amt für Recht, Sicherheit und Ordnung

Datum 19.11.2018 Aktenzeichen: 33044216138

EINLASSUNGSMITTEILUNG

Sehr geehrter Herr Engelhardt,

die in Ihrem Schreiben/Ihrer persönlichen Vorsprache vom 16.11.2018 dargelegten Ausführungen wurden überprüft. Die nach dem Verwarnungsgeldkatalog ausgesprochene Verwarnung mit Verwarnungsgeld kann auch unter Berücksichtigung Ihrer angegebenen Gründe nicht zurückgenommen werden. Das Parken auf Gehwegen  ist laut Straßenverkehrsordnung (StVO) grundsätzlich nicht gestattet, es sei denn dies wird durch Beschilderung und entdsprechende Bodenmarkierung ausdrücklich erlaubt. Eine entsprechende Beschilderung (Zeichen 315 StVO) und Bodenmarkierung ist an der o.g. Stelle jedoch nicht vorhanden. Auch ein Parkausweis für Behinderte berechtigt nicht zum Parken auf dem Gehweg…

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Anlage D)

Manfred Engelhardt

Freunder Landstr. 100, 52078 Aachen, den 23.11.2018

 

An den Bürgermeister der Stadt Stolberg

Herrn Dr. Tim Grüttemeier

-Rathaus/Stadtverwaltung-

52220 Stolberg

 

Aktenzeichen : 33044216138

Mitteilung Ihres Hauses vom 19.11.18 (Eingang hier am 22.11.18) zu meiner Einlassung vom 16.11.18

Sehr geehrter Herr Dr. Grüttemeier,

die o.g. Mitteilung Ihres Hauses zu meiner Einlassung vom 16.11.18 habe ich zur Kenntnis genommen.

Hierzu (!) stelle ich fest, dass diese aus diesseitiger Sicht unhaltbar, da unmenschlich ist.

Wäre ein offizieller Parkplatz (Parkplätze für die Allgemeinheit und Parkplätze) vorzugsweise für Schwerstbehinderte Menschen) für Herrn Momber und mich frei gewesen, so hätten wir diese selbstverständlich genutzt. Da aber im Bereich rund um den Marktplatz in Büsbach überhaupt kein Parkplatz frei war, suchten wir eine längere Zeit danach.

Da Herr Momber seinen Rollstuhl am besagten Tag nutzen musste, waren wir gezwungen, eine Parkmöglichkeit, die dem Passantenverkehr auf dem Bürgersteig gerecht wurde, zu finden.

Es handelte sich somit um eine Notfall-Lösung, für die im Normalfall jeder Mensch Verständnis zeigen würde,

Da Ihr Haus offensichtlich derartige humanitäre Argumente einem Schwerstgehbehinderten und dessen Begleitperson gegenüber nicht gelten lässt, werde ich das Bußgeld in Höhe von 20 Euro ausdrücklich unter Vorbehalt (!) im Rahmen der durch Ihr Haus gesetzten Frist einzahlen.

Im Interesse der Schwerbehinderten, deren Fälle mit Herrn Momber parallel gelagert sind, werde ich die Angelegenheit den Schwerbehindertenverbänden übergeben.

Ferner werde ich, und das kündige ich hiermit explizite an, die Angelegenheit juristisch (NOTFALL-LÖSUNG) überprüfen lassen.

Und weil die Stadt Stolberg hier ein in negativer Richtung überzeugendes Vorgehen für Schwerstbehinderte Menschen und ihre Begleitpersonen unzweideutig an den Tag gelegt hat, wird dieses „Trauerspiel“ Eingang auf die Homepage www.ak-gewerkschafter.de finden.

Dem Ordnungsamt-Team Ihres Hauses würde es gut anstehen, bei Schwerstbehinderten, die im Bereich der Stadt Stolberg keinen Parkraum trotz anstrengenden Suchens finden, insoweit entgegenzukommen, wie vor der Verhängung einer Verwarnung die Situation unter Abwägung aller Umstände und unter menschlichen Gesichtspunkten zu prüfen wäre.

Abschließend bemerke ich noch, dass ich im Falle einer objektiven Straßenverkehrsrechtsverletzung zu dieser gestanden und das Verwarnungsgeld unverzüglich und ohne Intervention gezahlt hätte.

Mit freundlichen Grüßen

 gez. Manfred Engelhardt

nachrichtlich: Ordnungsamt der Stadt Stolberg

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Eine Antwort zu Ist die Stadt Stolberg behindertenfreundlich oder tut sie nach AUSSEN nur so?

  1. Klaus-Friedek Klär sagt:

    Dieses Verhalten der Stadt Stolberg ist schlicht und ergreifend als BEHINDERTENFEINDLICH und UNGEHEUERLICH zu bezeichnen. Ich finde keine anderen Worte dafür.
    Klaus-Friedel Klär

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