Am 29.11.18 verhandelt das Landgericht Dortmund über die Zulässigkeit der Klage von pakistanischen KIK-Brandopfern! Das ist ein Hohn gegenüber den 200 Toten, die bei dem Brand in Pakistan um ihr Leben kamen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir einiges über die Firma KIK berichtet, wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen könnt.

> http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=kik !

Am 14. März 2015 berichteten wir in einem Beitrag über die Klage der pakistanischen Brandopfer gegen die Firma KIK. Der Klick auf den nachstehenden Link blättert Euch diesen Beitrag in seiner Gänze auf.

> http://www.ak-gewerkschafter.de/2015/03/14/wird-die-klage-der-pakistanischen-brandopfer-gegen-kik-in-der-bananenrepublik-deutschland-erfolg-haben/

Am Donnerstag, den 29.11.18, wird beim Landgericht Dortmund darüber verhandelt.

Wie dpa jüngst mitteilt, verweigert KIK nach wie vor die Zahlung von Schmerzensgeld (Forderung in Höhe von 120.000 Euro), weil die Klage erst im März 2015 bei Gericht eingegangen sei. Dies bestätige ein Gutachten. Jetzt wird das Landgericht erst einmal über die Zulässigkeit der Klage entscheiden.

Das ist ein Hohn gegenüber den 200 Toten, die dieser Brand im pakistanischen Karatschi verursacht hat.

Wir bleiben als AK am Thema dran und werden in Kürze weiter darüber berichten.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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