In Sachen „Erdogan ./. Böhmermann“ fällt das LG Hamburg aus AK-Sicht ein Fehlurteil!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir zum Thema PRESSE- und MEINUNGSFREIHEIT etliche Artikel verfasst, wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen könnt:

http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=pressefreiheit

Die jüngste Berichterstattung zum Thema hatten wir über Jan Böhmermann (Erdogan ./. Böhmermann) veröffentlicht, die Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen könnt:

http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=jan+b%C3%B6hmermann !

Vollkommen unverständlich und mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollziehbar ist jetzt die Entscheidung des Landgerichts Hamburg, das dem Antrag auf einstweilige Verfügung des Recep Tayyip Erdogan stattgab.

Die teilweise Entsprechung des Antrages des Herrn Erdogan durch das Landgericht Hamburg ist rechtlich und inhaltlich falsch! Wie kann ein Gericht das Erdogan-Gedicht des Jan Böhmermann als Kunst und Satire bezeichnet.

Dann greift es allerdings bestimmte Passagen des Gedichtes heraus und verbietet sie, weil sie herabwürdigend seien.

Das ist mehr als unlogisch! Aber in der Bananenrepublik Deutschland (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bananerepublik+deutschland) ist kein juristisches Ding unmöglich!

Jan Böhmermann wird jetzt sehr wahrscheinlich Beschwerde beim Oberlandesgericht einlegen.

Hier ein Link, der Euch nach dem Anklicken zu einem Artikel zum Thema auf „SPIEGEL-ONLINE“ führt:

http://www.tagesspiegel.de/medien/erdogan-gegen-boehmermann-gericht-verbietet-einzelne-passagen-des-schmaehgedichts/13606714.html

Wir werden, sobald uns die Entscheidung des Landgerichts Hamburg in schriftlich abgesetzter Form vorliegt, dazu eine substantiierte Stellungnahme verfassen.

Wir bleiben auf jeden Fall am Thema dran!

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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