Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nachstehend haben wir einen Kommentar unserer Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis- (AK-) Mitglieder Hubertine und Dirk Momber in seiner Gänze auf unsere Homepage zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme gepostet.
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
Kommentar zum Artikel: „Die Dreher sind unter uns! OVG-NRW-Entscheid zur Personalratswahlanfechtung beim STW-Aachen weiter verschoben!“ (http://ak-gewerkschafter.com/2013/11/18/die-dreher-sind-unter-uns-ovg-entscheid-zur-personalratswahlanfechtung-beim-stw-aachen-weiter-verschoben/)
Es geht hier also nur darum, solange Beweise zu sichern, bis das man einen passenden Entscheid für das Land NRW verkünden kann!
Das kommt uns alles sehr bekannt vor (Siehe Causa Momber: http://ak-gewerkschafter.com/category/causa-momber/) !
Hier geht es wie immer weder um Menschenrechte, noch um Arbeitnehmer-Rechte, sondern ausnahmslos um das schutzbedürftige Kapital!
Wenn man weiß, dass der Staat nicht mehr die Möglichkeit hat, „Hungerlohnarbeitnehmer“ in GmbHs zu beschäftigen, dann ist anzunehmen, dass er nachher auch kein Geld mehr für die gut bezahlte Justiz haben wird? Ein Recht auf Vertretung in dieser, ach so „Humanitären Umgebung“ ist eh nicht von nöten!
Bei einer nachgereichten Stellungnahme werden die Antragsteller (Ver.di u. a.) ja nicht mehr sehr viele Möglichkeiten haben, diese zu widerlegen.
Sollte sich die Geschäftsführung des STW Aachen also etwas geschickter anstellen, als sie dies bei der mündlichen Verhandlung getan hat, dann hat sie das Ding schon im „Sack“!
Mit kollegialen Grüßen
Hubertine und Dirk Momber
Hallo, wenn ich nicht selbst zur Verhandlung dabei gewesen wäre, könnte ich diesem
Schriftsatz keinen Glauben schenken – es ist aber so. Es ist beschämend, wie sich das
Tribunal solche Freiheiten gestattet, zumal bei der Verhandlung ganz präzise die Ar-
beitsverhältnisse dargestellt wurden. Hier konnte die Basis der AN genau beweisen,
welche Arbeiten und welche Trennung vom AG vorgenommen wurde. Da die Anwe-
senden der GF sich in Widersprüche verfingen und teilweise gar keine vernünftige
Darstellungen von den Arb.plätzen dem Vorsitzenden vortragen konnten, wird hier
anscheinend vom Gericht her „Nachgekartet“, um der GF nochmals Gelegenheit zu
geben, gefeilten juristische Akt nachzureichen. Welches einseitiges Diktat. Nach meiner
Einschätzung zur Verhandlung hätte das Tribunal nach den Fakten am selbigen Tag
ein Urteil fällen können – aber zöger-zöger. Kein Wunder, dass die Antragsteller hin-
gehalten wurden und werden. Bestürzend ! Natürlich geht hier wieder Zeit verloren,
die die AN aushalten müssen. Das ist anscheinend die Strategie der Sozialgerichte.
Wie gesagt, ich hätte es nicht geglaubt. Im Sinne des „an den Kopf greifen“ ,
Grüsse, Andre
Grüsse auch an alle Nachrichtendienste der Welt, viel Spaß beim lesen !