Liebe Kolleginnen und Kollegen,
soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 49. ordentliche NEWSLETTER des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9) erreicht.
(Foto: Regine Blazevic)
Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
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Thomé Newsletter 49/2022 vom 11.12.2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Aufruf zur Unterstützung von Tacheles
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Liebe Newsletterempfänger*innen,
das Jahresende nähert sich, Zeit einmal Bilanz zu ziehen. Ich bekomme immer wieder Rückmeldungen von Leuten, die sich für meinen umfangreichen Newsletter bedanken. In diesem Jahr ist das bisher der 48. Besonders geschätzt werden die praxisnahen Infos, die ich gerne für Euch zusammentrage und weiterverbreite. Die Arbeit macht mir Spaß und es ist gut zu sehen, für wie viele Menschen mein Newsletter die (meist) montägliche Quelle zu wichtigen Informationen rund um das Existenzsicherungsrecht ist. Und wie durch die große Reichweite das ein oder andere unmittelbar beeinflusst werden kann.
Jetzt nun zu meiner Bitte an EUCH:
Auch in diesem Jahr würde ich mir eine Anerkennung dieser Arbeit wünschen. Nicht für mich selbst, sondern für den Verein Tacheles, der mir sehr am Herzen liegt.
Tacheles existiert seit bald 29 Jahren und führt seitdem Sozial- und Existenzsicherungsberatung auf lokaler Ebene durch. Der Verein konfrontiert die lokalen Behörden mit ihren Defiziten und Missständen. Tacheles beteiligt sich aber genauso gut auf der großen politischen Bühne, macht Vorschläge zur Veränderung der Lage einkommensschwacher Menschen, beteiligt sich an Gesetzgebungsverfahren, so wie in diesem Jahr mit Fachstellungnahmen im Rahmen der Verbändeanhörung zu diversen Änderungen im Grundsicherungsrecht und besonders rund um das Bürgergeld-Gesetz. Tacheles war vom Bundesverfassungsgericht als Sachverständiger im SGB II-Sanktionsverfahren benannt worden und am Ausgang des Verfahrens nicht unmaßgeblich beteiligt. Dieses Jahr haben wir noch die Energie-Hilfe-Kampagne zusammen mit dem Paritätischen durchgeführt.
Der Verein ist ein bundesweit bekannter Leuchtturm, der für den Einsatz für soziale Gerechtigkeit und Empowerment steht. Tacheles wurde einige Jahre zum Teil durch eine Landesförderung als Arbeitslosenzentrum unterstützt. Diese ist komplett weggefallen. Auch die umfangreiche Beratungsarbeit wird weitgehend ehrenamtlich sichergestellt.
Jetzt brauchen wir Solidarität und Unterstützung und zwar EURE!
Daher möchte ich jede Leserin und jeden Leser des Newsletters dazu auffordern: spendet Tacheles etwas. Wenn beispielsweise jede und jeder von Euch einmalig 10 EUR spenden würde, hätten wir eine gesicherte finanzielle Grundlage unsere Arbeit ohne große Geldsorgen im nächsten Jahr.
Der Verein ist auf Eure Unterstützung angewiesen, ohne würde es eng werden.
Daher: wer sich an der Finanzierung beteiligen will und kann, findet hier die Möglichkeiten: https://tacheles-sozialhilfe.de/verein/spenden.html oder https://t1p.de/dxo9g
Kurzer Hinweis in Bezug auf Spendenquittungen:
Für Spenden bis 300 € bedarf es keiner Spendenquittung. Hier gilt im Rahmen des „vereinfachten Verfahrens“ ein Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg zum Nachweis über die Spende. Weitere Infos dazu: https://t1p.de/bdchc
2. SGB II und SGB XII – Gesetzestext: Lesefassung zu den Änderungen durch sog. „Bürgergeldgesetz“
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Mittlerweile haben wir verschiedene Korrekturen eingearbeitet, welche Regel nun ab wann gilt, so dass alles sehr gut lesbar ist.
Warum machen wir das, was eigentlich die Verwaltung machen müsste: die Änderungen müssen bekannt werden. Alle müssen die Möglichkeit haben, sich im Detail und nachvollziehbar mit den Änderungen auseinandersetzen zu können. Und nur wer seine Rechte kennt, kann dafür eintreten!
Hier geht es nun zur konsolidierten Fassung: https://t1p.de/awkyb
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„Am Ende? Die Saat der Niederlagen“ Autobiografischer Roman vom EX-Fallmanager im Jobcenter, Burkhard Tomm-Bub |
Durch Vorgesetzte hinaus gemobbt, machte man ihn wenige Jahre später zum „Faulsten Sozialarbeiter Deutschlands“. Inklusive des „Romans im Roman“: „Geringe Mitnahme-Effekte! Ein Jobcenter-Krimi“.
BoD-Verlag, 2022, ISBN 9 783751 952774, 570 Seiten, illustriert. Print 19,99 / eBook 9,99 Euro. ++++++++++++++++++++++++++Du/Sie möchtest/möchten eine Anzeige im Newsletter schalten?Hier geht es zu den Mediadaten und Kosten+++++++++++++++++++++++ |
3. Energiehilfekampagne / Weiterhin: Aufforderung zum Mitmachen
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Die bundesweite Aufklärungs- und Unterstützungskampagne für Betroffene hoher Energiekosten www.energie-hilfe.org ist jetzt fünf Wochen alt. In diesen fünf Wochen wurden bundesweit rd. 120.000 Flugblätter und tausende von Plakaten verschickt und verteilt. Die letzten 30.000 Flyer können und sollen bei uns abgerufen werden.
Dann gibt es auch eine richtig positive und eine negative Meldung: ins Bürgergeldgesetz ist eingeflossen „wird ein SGB-II-Antrag für einen einzelnen Monat für die Übernahme von Nachzahlung von Heizkosten (nicht Betriebskosten) oder Aufwendungen der „angemessenen“ Beschaffung von Heizmitteln gestellt, „wirkt dieser Antrag, wenn er bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat gestellt wird, auf den Ersten des Fälligkeitsmonats zurück“. Das gilt nur für Anträge, die 2023 gestellt werden (§ 37 Abs. 2 S. 3 SGB II). Diese Regelung gilt ab 01.01.2023. Hier hat die energie-hilfe-Kampagne konkrete Wirkung gezeigt.
Diese Nachwirkungsregelung gilt aber nicht für das SGB XII, hier werden die alten, kranken und behinderten Menschen wieder einmal komplett alleingelassen und diskriminiert.
Warum die Kampagne?
Neben dem sozialrechtlichen Aspekt und der unmittelbaren Aufklärung für die Betroffenen möchte ich auch mal den politischen Aspekt herausarbeiten: die armen Teile der Bevölkerung und die, die grade nur so über die Runden kommen und die massiven Belastungen für Heizung und Energie nicht tragen können, benötigen zielgerichtete Hilfen, die dort ankommen, wo sie am dringendsten benötigt werden und keine Verteilung im Gießkannenprinzip. Hier versagt die Politik deutlich.
Die in Not geratenen Menschen müssen unterstützt werden, um diese Krise zu bewältigen. Hier setzt die Kampagne an. Sie klärt auf und Informiert, wie die Menschen in Teilen ihre horrenden Abrechnungen bezahlt bekommen können. Sie zielt auf eine solidarische, zusammenstehende Gesellschaft und grenzt sich von rechten Sprüchen und rassistische Parolen ab. Denn die Bewältigung dieser Krise, der Zusammenhalt der Gesellschaft, kann nur gemeinsam und in Solidarität geschehen. Konkrete Hilfen statt populistischer Scheinlösungen sind gefragt. Die Kampagne ist eine konkrete Hilfe.
Mitmachen!
Ihr/Sie könnt und sollt bei dieser mitmachen. Bitte werbt in Euren/Ihren Strukturen und Organisationen dafür! Wenn viele darüber informieren, gewinnt sie weitere Tiefe.
Die Kampagne baut darauf auf, dass Infomaterial in Beratungsstellen, Stadtteilzentren, Gewerkschaftsbüros, Jugendzentren, Kindergärten, Kneipen, Kinos, Unis, Stadtbibliotheken ausgelegt und aufgehängt werden soll. Diese Verteilung müsst Ihr/Sie in euren Kommunen, Strukturen oder Einrichtungen organisieren. Diese Materialien versenden wir kostenfrei.
Daher liebe Leute: Material ist genug da, bestellt und verteilt, hier geht es direkt zur Seite mit den Materialien und zur Bestellung: https://www.energie-hilfe.org/infomaterial.html
PS: Selbst ein erstes Jobcenter hat sogar schon Infomaterialen bei uns bestellt, es war aber nicht das Jobcenter Wuppertal. Das würden die nieee über das Herzen bringen unsere Infos auszulegen, oder?
4. SOZIALRECHT-JUSTAMENT Ausgabe Nov./Dez. 2022
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Der Kollege Bernd Eckardt hat wieder ein lesenswertes Sozialrecht Justament rausgegeben, dort gibt er eine Übersicht der Bürgergeld-Regelungen im Bereich des SGB II – die zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Die Infos gibt es hier: https://t1p.de/hn31n
5. GGUA Arbeitshilfe: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur AsylbLG-Regelbedarfsstufe in Gemeinschaftsunterkünften
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In dieser Arbeitshilfe erstellt die GGUA im Detail in welcher Konstellation jetzt noch Gelder erhalten werden können. Die Arbeitshilfe gibt es hier: https://t1p.de/ybnef
6. Die eben nicht „bürgerfreundliche Verwaltung“ am Beispiel des Jobcenter Hagen
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Arbeitsminister Heil möchte den Zugang zu sozialen Leistungen in Bezug auf Sozialversicherung vereinfachen. Es soll den Menschen mehr „Respekt, eine bürgerfreundliche Verwaltung und Vereinfachung durch das Angebot digitaler Dienste“ und mit weniger Bürokratie begegnet werden.
Das sind die großen Ziele der Bundesregierung, aber auch die des Arbeitsministers.
Dem entgegen steht das Verhalten des Jobcenter Hagen. Dieses klärte mit einer ersten Mail auf, dass ab 01.10.2022 keine Kommunikation per Mail möglich sei und in einer späteren dann, dass eine per Mail eingegangene Nachricht „nicht mehr bearbeitet werde“. Stattdessen solle die Kommunikation ausschließlich über die Plattform „Jobcenter digital“ kommuniziert werden. Siehe Screenshots von Mail Eingangsbestätigungen des JC Hagen, hier zum Anschauen: https://t1p.de/s9pwd
Die Ablehnung der Bearbeitung einer eingegangenen Mail dürfte schlichtweg Rechtsbeugung darstellen. Also die vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts durch Amtsträger zum Nachteil der SGB II – Antragstellenden. § 9 SGB X iVm § 37 SGB II ist im SGB II ein formloses Verfahren, formlos heißt schriftlich, mündlich, per Email oder per Fax. Das BSG hat mit Urteil vom 12.7.2019 – B 14 AS 51/18 R die Beantragung von Sozialleistungen per Mail als zulässiges Verfahren anerkannt. Das Gesetz bestimmt das Sozialleistungsträger verpflichtet sind, darauf hinzuwirken, dass „jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält“ (§ 17 Abs. 1 Nr. 1 SGB II) und sie verpflichtet sind „ihre Verwaltungs- und Dienstgebäude frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren […] auszuführen“ (§17 Abs. 1 Nr. 4 SGB II). Zudem verstößt das Hagener Verfahren gegen das „Recht auf eine gute Verwaltung“ im Sinne von Art 41 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
So verständlich es ist, dass das Jobcenter Hagen möglichst alles über ihr Onlineportal „Jobcenter Digital“ abwickeln will, die Weigerung Mails entgegenzunehmen dürfte das Gegenteil davon sein, dass Sozialleistungsträger alles zu tun haben, dass Zugangshürden abgebaut werden und dafür Sorge zu tragen haben, dass Antragstellende die Leistungen möglichst „zügig“ (§ 9 S. 2 SGB X, § 17 Abs.1 Nr. 1 SGB I) erhalten.
Es erscheint, als müsse hier die BA und das BMAS mal eine Fachaufsicht durchführen. Bürokratieabbau und bürgerfreundliche Verwaltung geht anders.
7. Arbeitsbescheinigungen: Arbeitgeber müssen ab 1.1.2023 Bescheinigungen digital übermitteln
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Ab dem 1. Januar 2023 ist für alle Arbeitgeber das BEA-Verfahren („Bescheinigungen Elektronisch Annehmen“) der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter verpflichtend, d. h. Arbeitsbescheinigungen, EU-Arbeitsbescheinigungen und Nebeneinkommensbescheinigungen dürfen in Zukunft nicht mehr in Papierform übermittelt werden.
Dazu eine Zusammenfassung auf der Seite der BA: https://t1p.de/22u4m und https://t1p.de/9as5, ein guter Überblick ebenfalls unter lohn-info.de: https://t1p.de/pteq6
Dazu die aktuelle Weisung bei der BA: https://t1p.de/e75e6