Heute veröffentlichen wir den 27. ordentlichen NEWSLETTER 2022 des Kollegen Harald Thomé auf unserer Homepage für Euch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 27. ordentliche NEWSLETTER  des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9) erreicht.

  (Foto: Regine Blazevic)     

Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé Newsletter 27/2022 vom 17.07.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,  sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 

1. Arbeitsminister Heil und wie seine Ankündigungen zu werten sind
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Arbeitsminister Heil kündigt öffentlichkeitswirksam eine deutliche Erhöhung der Hartz-IV-Sätze an. Gleichzeitig sagt er „mit dem Bürgergeld werden wir das System entbürokratisieren und dafür sorgen, dass Menschen in der Not verlässlich abgesichert sind“ und „Unser Sozialstaat muss dafür sorgen, dass Menschen, die keine finanziellen Rücklagen haben, auch über die Runden kommen können“.
Eine der vielen Quellen: https://t1p.de/0rjmb
Nichts anderes hat Herr Heil schon Ende Mai 2022 erzählt. Damals hieß es, er plane, dass die Regelsätze im Bürgergeld pro Person und Monat in etwa um 40 bis 50 Euro höher sein würden als in der Grundsicherung. Das entspricht einer Steigerung von etwa 10 Prozent.

Dazu ist zu sagen: Was Hubertus Heil in Bezug auf die Regelleistungen ankündigt, ist nichts anderes als die Umsetzung der sowieso fälligen Regelleistungserhöhungen durch die explodierenden Preise und die Inflationsrate. Dies jetzt als „Menschen in der Not verlässlich abzusichern“ zu bezeichnen, ist falsch und zynisch.

Herr Heil kündigt seit Monaten den Referentenentwurf an, hier ist nun „liefern“ angesagt. Das BVerfG hat in zwei Entscheidungen sehr deutlich gesagt:

Der Gesetzgeber hat … Vorkehrungen zu treffen, auf Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel Preissteigerungen oder Erhöhungen von Verbrauchsteuern, zeitnah zu reagieren, um zu jeder Zeit die Erfüllung des aktuellen Bedarfs sicherzustellen, insbesondere wenn er wie in § 20 Abs. 2 SGB II einen Festbetrag vorsieht„. (BVerfG 09.02.2010 – 1 BvL 1/09 ua, Rn. 140)

a) Ergibt sich eine offensichtliche und erhebliche Diskrepanz zwischen der tatsächlichen Preisentwicklung und der bei der Fortschreibung der Regelbedarfsstufen berücksichtigten Entwicklung der Preise für regelbedarfsrelevante Güter, muss der Gesetzgeber zeitnah darauf reagieren. So muss die Entwicklung der Preise für Haushaltsstrom berücksichtigt werden (oben C II 2 e bb). Ist eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen nicht auszuschließen, darf der Gesetzgeber dabei nicht auf die reguläre Fortschreibung der Regelbedarfsstufen warten“ (Beschluss des BVerfG vom 23.07.2014 – 1 BvL10/12, Rn. 144, Download: https://t1p.de/oova7)

Diese Situation ist schon längst eingetroffen und hier und jetzt umzusetzen. Eine derartige Preisexplosion wie im Moment ist nicht mit einem Einmalzuschlag von 200 EUR/16,66 EUR im Monat abgegolten.

Notwendig ist kurzfristig eine sofortige monatliche Erhöhung von 100 EUR und einer dauerhaften von rd. 200 EUR.

Und eine sofortigen Aussetzung jeder Kürzung in den Unterkunfts- und Heizkosten und Aufrechnung jeglicher Forderungen von Darlehn, Erstattungs- und Ersatzansprüchen (Kürzungsmoratorium“, siehe Thomé NL 19/2021, Nr. 2:
https://t1p.de/f6ur9).

2. VdK und SoVD: Sozialverbände klagen für höhere Grundsicherung / Die FDP
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Die Sozialverbände VdK und Sozialverband Deutschland (SoVD) klagen gemeinsam gegen die zum Jahresbeginn erfolgte Anpassung der Regelsätze für die Grundsicherung („Hartz 4″) und die Grundsicherung im Alter. „Die Bundesregierung verstößt mit der Anhebung um drei und für Kinder sogar nur um zwei Euro Anfang des Jahres gegen ihren verfassungsmäßigen Auftrag, das Existenzminimum zeitnah sicherzustellen“, erklärte VdK-Präsidentin Verena Bentele laut einer Mitteilung des Verbands. „Daran ändern auch die einmaligen Entlastungszahlungen sowie die zusätzlichen 20 Euro im Monat für Kinder in Grundsicherung nichts. Sie verpuffen angesichts der steigenden Kosten“, ergänzte SoVD-Präsident Adolf Bauer.

Beide Verbände wollen daher nun in Musterstreitverfahren bis vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ziehen. Dieses soll klären, ob der Gesetzgeber seine Pflicht verletzt, auf Preissteigerungen zeitnah zu reagieren. Sie berufen sich dabei auf zwei Urteile aus den Jahren 2010 und 2014. Dort heißt es unter anderem: „Ist eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen nicht auszuschließen, darf der Gesetzgeber dabei nicht auf die reguläre Fortschreibung der Regelbedarfsstufen warten.“ (1 BvL 10/12 u.a – Urteile vom 23.7.2014).

Mehr dazu: https://t1p.de/f6zb3

Die Initiative vom VdK und SoVD ist absolut zu begrüßen und richtig. Da die Bundesregierung es nicht im Entferntesten erwägt, sachgerecht zu reagieren, ist das juristisch der richtige Weg.  

Die FDP kritisiert Heils Vorstoß zur Hartz IV-Erhöhung, man solle sich an das halten, was im Koalitionsvertrag verabredet sei. https://t1p.de/7pue7

Das Ganze von Stefan Sell kommentiert und bewertet: https://t1p.de/ssqfr

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Der Seminarraum kann für Veranstaltungen, Tagungen, Treffen und Seminare gemietet werden (nicht für private Feiern/Partys).

Wer in NRW Tagungen, Veranstaltungen und Treffen plant (Wuppertal liegt genau in der Mitte) ist hier richtig.

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Vorteil der Räume: ruhige Atmosphäre, tolles Ambiente, gut gelegen, mit Abluftanlage (Großer Raum), viele Parkplätze, rollstuhlgeeignet. Getränkecateringservice, wenn gewünscht.

Hier geht es zum Belegungskalender: https://www.seminarraum-loherbahnhof.de/belegungskalender.html

Weitere Infos und Bilder sind hier zu finden: https://www.seminarraum-loherbahnhof.de

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3. Inflationsausgleich / Diakonie für 6 Monate Regelsatzerhöhung von 100 EUR/mtl.
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Die Diakonie Deutschland hat mit dem DIW heute eine Studie zum Inflationsausgleich vorgestellt. Die Diakonie schlägt vor, für einen Zeitraum von 6 Monaten monatlich 100 Euro zusätzlich an die Leistungsberechtigten existenzsichernder Leistungen auszuzahlen. Die DIW-Studie zeigt: hierdurch würden die Belastungen zu einem großen Teil, wenn auch nicht vollständig ausgeglichen. Für den Fall eines weiteren Anstiegs der Inflation wäre aber eine Erhöhung auf 150 bis 200 Euro nötig.

Die Studienergebnisse und alle Materialien finden Sie hier: https://t1p.de/3ccuk

4. BSG Urteil zur Anrechnung von Trinkgeld
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Das BSG hat mit Urteil vom 13. Juli 2022 (B 7/14 AS 75/20 R) entschieden, dass Trinkgelder in Höhe von bis zu 10 % des Regelsatzes anrechnungsfrei zu bleiben haben. Trinkgelder sind Einkünfte im Sinne von § 11a Abs. 5 SGB II, die ohne rechtliche oder sittliche Pflicht erbracht werden. Wichtig ist hierbei, dass nicht über Einkünfte aus Pfandflaschensammeln oder Betteln entschieden wurde, hier dürfte die Grenze der Gerechtigkeitsprüfung im Sinne des § 11a Abs. 5 S. 1 Nr. 2 SGB II vor der Hälfte des Eckregelsatzes, also 224,50 EUR statt 44,60 EUR weiterhin nicht erfüllt sein. Mehr dazu: https://t1p.de/9ndfu

5. BSG zu den Voraussetzungen der Mietschuldenübernahme  
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Das BSG hat ebenfalls mit Urteil vom 13. Juli 2022 (B 7/14 AS 52/21 R) entschieden das für eine Mietschuldenübernahme nach § 22 Abs. 8 SGB II lediglich mit Mitteilung über das Bestehen der Mietschulden ausreichend ist und das ein förmlicher Antrag auf Mietschuldenübernahme nicht nötig ist. Springen Bekannte mit einem Privatdarlehen ein, geht dadurch ein Darlehensanspruch gegenüber dem Jobcenter nicht in jedem Fall verloren.
Mehr dazu: https://t1p.de/qhftx

6. Freie Wohlfahrtspflege NRW fordert 29-Euro-Ticket/Geringverdienende brauchen eine Perspektive nach dem 9-Euro-Ticket
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Mal eben zum Jobcenter, zum Arzt, zum Einkaufen oder auch einmal Freunde besuchen: Für Menschen mit geringem Einkommen bietet das 9-Euro-Ticket endlich die Möglichkeit, ohne Existenzängste mobil zu sein. Doch was folgt im September, wenn das 9-Euro-Ticketangebot endet? Viel wird diskutiert, Bielefeld macht es bereits vor: Hier können Geringverdienende seit April ein Ticket für 29 Euro pro Monat erwerben. Die Freie Wohlfahrtspflege NRW fordert das Land auf, mindestens für Geringverdienende ein bezahlbares Folgeangebot für das 9-Euro-Ticket auf den Weg zu bringen.
Mehr dazu: https://t1p.de/cvai9

7. Tödliche Grenzabwehr: Bundesregierung muss sich einsetzen für die Beendigung der tödlichen EU-Kooperation mit Marokko bei der Grenzabwehr

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Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL begrüßen, dass die spanische Justiz die brutale Gewalt gegen Schutzsuchende an der Grenze zur spanischen Exklave Melilla untersuchen will. Die Organisationen verurteilen die Gewalteskalation der Grenzkräfte und Verharmlosung durch den spanischen Regierungschef Sanchez und EU-Ratspräsident Charles Michel aufs Schärfste – und fordern von der Bundesregierung, dies ebenfalls zu verurteilen.
Mehr: https://t1p.de/dyg7r

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Weitere aktuelle Informationen nebst Impressum könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und direkt auf der Homepage von  

lesen.

> https://www.tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-27-2022-vom-17-07-2022.html !

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