Herr Werner Schell informiert: „Die BGH-Entscheidung zum Gesetzlichen Mindestlohn für entsandte ausländische Betreuungskräfte in Privathaushalten erfordert sofortiges Handeln des Gesetzgebers!“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir eine Mitteilung des Herrn Werner Schell (http://ak-gewerkschafter.com/?s=werner+schell)

(Das Eigenfoto zeigt Herrn Werner Schell in Aktion.)

zum Thema „Gesetzlicher Mindestlohn für entsandte ausländische Betreuungskräfte in Privathaushalten“ erhalten.

Diese Mitteilung, in der Herr Schell unmißverständlich Stellung bezieht, haben wir nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „GESUNDHEITSPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/gesundheitspolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Herr Werner Schell informiert:

 

 

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

Unabhängige und gemeinnützige Initiative

Vorstand: Werner Schell – Harffer Straße 59 – 41469 Neuss

Tel.: 02131 / 150779

E-Mail: ProPflege@wernerschell.de

Internet: https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

24.06.2021

Gesetzlicher Mindestlohn für entsandte ausländische Betreuungskräfte in Privathaushalten

Nach Deutschland in einen Privathaushalt entsandte ausländische Betreuungskräfte haben nach einem Urteil des BAG vom 24.06.2021 Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn für geleistete Arbeitsstunden. Dazu gehört auch Bereitschaftsdienst. Ein solcher kann darin bestehen, dass die Betreuungskraft im Haushalt der zu betreuenden Person wohnen muss und grundsätzlich verpflichtet ist, zu allen Tag- und Nachtstunden bei Bedarf Arbeit zu leisten. … Infos dazu unter > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=6&t=190  – Die Entscheidung erfordert sofortiges Handeln des Gesetzgebers!

Werner Schell

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