Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Vorstand: Werner Schell – Harffer Straße 59 – 41469 Neuss
Tel.: 02131 / 150779 – E-Mail: ProPflege@wernerschell.de
Internet: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
19.11.2016
Zu den nachfolgenden Hinweisen können Texte im Forum aufgerufen werden.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich mache hiermit nochmals auf die nächsten Vorträge aufmerksam machen. Es gibt hier in zunehmendem Umfange Hilfe- und Unterstützungsersuchen. Sie verdeutlichen, dass es großen Sinn macht, sich zeitgerecht sachkundig zu machen, auch dann, wenn es in der Familie noch keine pflegebedürftige Person gibt bzw. sich noch keinerlei Probleme mit dem Gesundheits- und Pflegesystem abzeichnen:
Pflegebedürftigkeit – was tun? – Vortrag mit Diskussion in der Volkshochschule Neuss informiert am 21.11.2016, 17.30 – 19.00 Uhr, Brückstraße 1, Romaneum, 41460 Neuss. Referent: Werner Schell. Der Eintritt ist frei.
In den 1990-er Jahren wurde deutlich, dass die Pflegebedürftigkeit zu einem Lebensrisiko vieler Menschen geworden ist. Da eine soziale Absicherung geboten erschien, kam es zur Einführung der Pflegeversicherung, und zwar durch Schaffung des Sozialgesetzbuches (SGB) XI. Dieser Versicherungszweig hat aufgrund der demografischen Entwicklung immer mehr Bedeutung erlangt. Mehrfach wurden Gesetzeskorrekturen beschlossen, ohne damit die Pflege der pflegebedürftigen Menschen auf Dauer umfassend zukunftsfest gemacht zu haben. Für die Menschen mit Demenz wird es ab dem 01.01.2017 durch die Einführung von fünf Pflegegraden zur Begründung von Leistungsansprüchen – anstelle der bisherigen Pflegestufen – eine deutlich Besserstellung geben. Darüber wird zu informieren sein. Zu beklagen bleiben aber fortbestehende systemische Unzulänglichkeiten, die aufgrund fehlenden Pflegepersonals vielfach Kritik und Klagen auslösen. Letztlich ist auch zu bedenken, dass die Pflegeversicherung nur als eine Art „Teilkaskoversicherung“ ausgestaltet ist und Eigenvorsorge angeraten erscheinen lässt. Näheres > http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=7&t=21735
Patientenautonomie am Lebensende – Vorsorgliche Verfügungen … Vortrag am 23.11.2016, 15.00 – 17.00 Uhr, Bürgerhaus Erfttal, Bedburger Straße 61, 41469 Neuss. Referent: Werner Schell. Eintritt frei. – Zur Selbstbestimmung der Patienten am Lebensende bzw. bei schwerer Krankheit bestehen unterschiedliche Auffassungen. Immer wieder wird gefordert, auch in der BRD aktive Sterbehilfe per Gesetz zu erlauben. Die Meinungsvielfalt zu diesem Thema hat offensichtlich viele Bürgerinnen und Bürger verunsichert. Wie die Rechtslage? Welche Möglichkeiten bestehen konkret, für den Sterbeprozess bzw. die schwere Krankheit in geeigneter Weise durch Willenserklärungen wie Vollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung vorzusorgen. Fragen über Fragen: Wie geht man rechtlich und ethisch korrekt mit den Menschen um, die sich (tatsächlich oder mutmaßlich) am Ende ihres Lebens befinden und eines Beistandes und der Hilfe bedürfen? Welche Rechte hat der Patient, der Sterbende? Was dürfen bzw. sollen Ärzte und Pflegekräfte tun? Welche Maßnahmen sind zulässig, welche eher nicht? Wie sollen sich die Angehörigen eines Patienten/Sterbenden verhalten? Was dürfen die Angehörigen von den Gesundheitsberufen erwarten?
Diese und zahlreiche weitere Fragen türmen sich auf und verlangen nach Antworten! Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 1.9.2009 Regelungen zur Patientenverfügung in das Betreuungsrecht übernommen und damit die bereits durch die Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Patientenautonomie am Lebensende bestätigt.
Ungeachtet dieser neuen gesetzlichen Vorschriften mangelt es an der notwendigen Klarheit, weil die Rechtsbeziehungen zwischen Ärzten und Patienten offensichtlich anhaltend unterschiedlich eingeschätzt werden. Der Bundesgerichtshof hat allerdings am 25.06.2010 ein richtungsweisendes Urteil zur Patientenautonomie gefällt. Mit dieser Entscheidung, die die Patientenrechte gestärkt haben, sollte man sich in Grundzügen vertraut machen. Dabei werden auch Erwägungen zu berücksichtigen sein, die sich aus dem Patientenrechtegesetz und den Neuregelungen zur Organspende ergeben.
Allerdings hat der Bundesgerichtshof durch einen weiteren Beschluss vom 06.07.2016 die Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen präzisiert. Diese Entscheidung verdient besondere Aufmerksamkeit, weil möglicherweise zahlreiche Patientenverfügungen mangels konkreter Beschreibungen des Patientenwillens nicht mehr als rechtmäßig und wirksam angesehen werden können. Es ist davon die Rede, dass in Deutschland Millionen Patientenverfügungen keine Rechtsgültigkeit besitzen. Ein Grund mehr, sich über die vorsorglichen Verfügungen im Zusammenhang mit der Patientenautonomie am Lebensende zu informieren. – Näheres > http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=7&t=21832
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell