Hartz IV: Tricks der Jobcenter bei (Zwangs-) Maßnahmen? Fred Maintz informiert:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben erreicht uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis AK eine Mitteilung des Kollegen Fred Maintz (http://ak-gewerkschafter.com/?s=fred+maintz) zum Thema „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz+iv)! Diese Mitteilung enthält u.a. auch ein Video über die (schmutzigen) Tricks der Jobcenter bei (Zwangs-) Maßnahmen.

Diese Information gehört unbedingt weiterverbreitet! Aus diesem Grunde haben wir Sie nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Weiterreichung auf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

Fred Maintz informiert:

„Hallo guten Tag zusammen,

anbei ein Video über die leider üblichen Tricks der Jobcenter zum Zwecke
der Bereinigung der Arbeitslosenstatistik: unsinnige (teilweise krank
machende Zwangs-) Maßnahmen statt berufliche Qualifizierungen

https://www.youtube.com/watch?v=a9lzmcKq9-8

Hier ein besonders krasses Beispiel von Jobcenter-Willkür aus Regensburg,
wo einem obdachlosen Betroffenen trotz Gerichtsurteil die Sozialleistungen
verweigert werden und er wegen Widerspruch gegen falsche
Jobcenter-Bescheide nach 20 Jahren ausgewiesen werden soll:

http://www.regensburg-digital.de/jobcenter-regensburg-ein-mensch-wird-erledigt/25082015/

Hier zur Info nochmal der wichtige Info-Blog der ehemaligen (Hartz4-)
kritischen Jobcenter-Mitarbeiterin Inge Hannemann:

http://altonabloggt.com/

Und natürlich zur Erinnerung der „Klassiker“ aus NRW: Tacheles Wuppertal
mit allen möglichen Infos zu Hartz4, SGB II usw.:

http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/

Fred“

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2 Antworten zu Hartz IV: Tricks der Jobcenter bei (Zwangs-) Maßnahmen? Fred Maintz informiert:

  1. Pingback: Die beschissene Situation der HARTZ-IV-Betroffenen! Ein Erlebnisbericht unseres AK-Kollegen Ralph Quarten! | Arbeitskreis Gewerkschafter/innen Aachen

  2. Wolfgang Riese sagt:

    Vom Altersrentner zum Staatssklaven durch Hartz 4 : Meine geringe Rente,(800 €),wird gem. SGB II ,ohne jegliche Berücksichtigung von triftigem Eigenbedarf. „angerechnet“.Also zugunsten der Entlastung von Leistungspflicht ggü. meiner voll arbeitsunfähig gewordenen Gattin.Lediglich eine Pauschale von 30 € wird mir als Eigenbedarfbehalt zugestanden.Nach über 20 Jahren Hartz 4 wurde dieser,wohl gewollte, Mißstand nicht bereinigt.Wer kann helfen,eine Klage beim EU-Gerichtshof zu erwirken.Deutsche Gerichtsbarkeiten sind offensichtlich nicht sehr ambitioniert für solche Anliegen?! Mein altersbedingter Gesundheitszustand leidet aufgrund unterbliebener medizin. Pflege und Mittel.Die kann ich nicht mehr zahlen…

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