Harald Thomés NEWSLETTER Nummer 22/2017 ist online!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) hat uns der NEWSLETTER Nummer 22/2017 des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9)

                                       http://harald-thome.de/fa/harald-thome/HaraldThome.jpg

erreicht.

Wir haben diesen zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme nachstehend wieder auf unsere Homepage und in die Kategorien „HARTZ IV“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/sozialpolitik/) gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Harald Thome informiert:

 

Sollte der Newsletter nicht richtig angezeigt werden, klicken Sie bitte hier.
 

 

Thomé Newsletter 22/2017 vom 11.06.2017

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.

Dieser zu folgenden Themen: 

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1. Kampagne gegen die verfassungswidrige Aufrechnung von Wohnungsbeschaffungskosten

unterhalb des Existenzminimums vor.

Nach Auffassung von Tacheles e.V. ist die Aufrechnung von Mietkautionen und Genossenschaftsanteilen nach § 42a Abs. 2 SGB II mit den SGB-II-Regelbedarfen verfassungswidrig. Damit wird unzulässig die Existenz von zehntausenden SGB  II – Bezieher*innen zum Teil über Jahre unterschritten. Wir regen eine bundesweite Kampagne an, Leistungsberechtigte dabei zu unterstützen, sich gegen die durch Aufrechnungen verursachte Unterschreitung des Existenzminimums mit Rechtsmitteln zur Wehr zu setzen.  Die Aufrechnung von Wohnungsbeschaffungskosten ist in der Rechtsprechung  und in der Fachliteratur umstritten, wir sehen daher eine realistische Chance, die Aufrechnung von Wohnungsbeschaffungsdarlehen mittelfristig mit Hilfe zahlreicher Klagen und einer politischen Kampagne zu Fall zu bringen.

Wir haben dazu vorgearbeitet und den Kampagnenaufruf geschrieben, Musterschreiben aufgesetzt und fordern Organisationen auf, die Kampagne offiziell mit ihrem Namen zu unterstützen. Unterstützungsbekundungen bitte an: info@tacheles-sozialhilfe.de 
 
Den Aufruf und die Mustertexte gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2202/

ANZEIGEFBB Fortbildung für Betreuerinnen und Betreuer * Nürnberg

 Wir sind spezialisiert auf Fortbildungsseminare für rechtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie für Fachkräfte aus dem Flüchtlings- und Migrationsbereich. Auch Anfänger und Einsteiger finden bei uns interessante Angebote.

Vorschau für Juli 2017:

6./7.7.: Interkulturelle Kompetenz im Flüchtlingsbereich

13.7.: Psychiatrische Kranheitsbilder auf den Punkt gebracht

14.7.: Doppeldiagnose Psychose und Sucht 

20.7.: Betreute in Heimen…

21.7.: Meine erste Betreuung – was nun?

Neugierig geworden? Hier geht es zu unserer Website: http://www.fbbweb.de/

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2. Spendenaufruf

Im Rahmen der Kampagne gegen die verfassungswidrige Aufrechnung von Wohnungsbeschaffungskosten wollten wir unbedingt den Aufsatz von Sophia Nguyen, Wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Bundessozialgericht, einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen, da der Aufsatz die Positionen und Rechtsprechung sehr gut zusammenfasst. 

Die Veröffentlichung gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/SGb_2017-04_Tacheles.pdf

Tacheles musste das Verwertungsrecht des Aufsatzes beim Verlag einkaufen  und hat dafür  595 EUR zahlen müssen.

Hier würden wir um eine finanzielle Beteiligung in Form von Spenden bitten, diese können wie folgt abgewickelt werden: http://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/spenden/

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3. Korrektur von meinem letzten Newsletter

In dem Newsletter (21/2017) habe ich bei den sozialrechtlichen Kurzmitteilungen Mai 2017 von Bernd Eckardt zum  Thema Ortsabwesenheit und Passbeschaffungskosten von Ausländern einen falschen Link gesetzt, der Richtige ist hier: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/2017_Nr._4_Kurzmitteilungen.pdf  Ferner habe ich zum neuen UVG nicht ganz richtige Infos gegeben: Bei den Regelungen UVG oberhalb von 12 Jahren handelt es sich um drei »oder« Tatbestände, die jeweils getrennt voneinander den Anspruch auf UV auslösen können.   

Ab 12 Jahren besteht der Anspruch auf UVG nur, 
 
1. wenn das Kind keine SGB  II –Leistungen bezieht (§1 Abs. 1a Nr. 1 UVG –N) oder 

2. durch UVG die SGB II-Hilfebedürftigkeit vermieden werden kann (§1 Abs. 1a Nr. 1 UVG – N)[durch den Rausfall des Kindes aus der BG nach § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II]  oder

3. die Alleinerziehenden müssen zudem ein Bruttoeinkommen von monatlich 600 € ohne Abzug der Absetzbeträge nach § 11b SGB II (Grundfrei- bzw. Mindestabzugsbetrag 100 € bei Arbeit, bei BAföG und Erwerbstätigenfreibetrag) haben. Bei der Ermittlung der 600 € hat das Kindergeld außer Betracht zu bleiben (§ 1 Abs. 1a Nr. 2 UVG-N). Siehe: tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/DIJuF-Synopse_UVG-Gesetzesaenderung_2017.pdf Im NL hatte ich das als »und« Tatbestände bezeichnet.

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4. Zur Genehmigungsfiktion im SGB V/Krankenkassenrecht

Lässt sich eine Krankenkasse mit ihrer Entscheidung über einen Kostenübernahmeantrag für eine Krankenkassenleistung, hier Mutter-Kind-Kur, zu viel Zeit, gilt der Antrag als „fiktiv genehmigt“. Wird der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) mit der Prüfung der Kostenübernahme beauftragt, hat die Krankenkasse nur fünf Wochen Zeit, über den Antrag zu entscheiden, betonte das LSG NRW in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 27.03.2017 (AZ: L 1 KR 702/16). Keine Rolle spiele es für die Kostenübernahme, ob die Versicherte für die Maßnahme bereits in Vorleistung gegangen ist, so die Essener Richter mit Verweis auf die gesetzlichen Bestimmungen und die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel.

Mehr dazu: https://www.anwalt.de/rechtstipps/langsam-arbeitende-behoerde-muss-begehrte-leistung-bezahlen_108258.html

Für die Einführung der Genehmigungsfiktion von zwei Wochen in den Existenzsichernden Leistungen SGB II/SGB XII und AsylbLG! 

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5. Wie das BSG die staatliche Bindung an die Menschenrechtsgarantie von Artikel 1 Grundgesetz relativiert

Eine richtige und zutreffende Kritik an der  Rechtsauffassung des BSG, dass ein Asylsuchender bei seiner Abschiebung aktiv mitwirken muss  und wenn er das nicht tut, dass ihm  die Grundrechte auf Existenzsicherung weitgehend entzogen werden dürfen …

mehr dazu hier: http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2017/05/kammrad150517.pdf

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6. Neue SGB II – Folien im Netz

Dann möchte ich darauf hinweisen, dass ich neue SGB II – Folien (Stand: 02. Juni 2017) im Netz habe, diese gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/folien-zum-sgb-ii/

Wenn meine Folien genutzt werden, bitte ich darum, dem Verein Tacheles dafür eine Spende zukommen zu lassen.

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7. Zu den Protesten gegen den G20 Gipfel in Hamburg

Die Proteste gegen den G20-Gipfel am 7./8. Juli in Hamburg werden relevant werden für die politischen Auseinandersetzungen der nächsten Jahre. Gelingt es einen breiten, deutlichen und Widerstand gegen die Welt der Profitmaximierung und des autoritären Neoliberalismus und nationalistischem Rollback entgegenzustellen. Diese Proteste werden ein wichtiger Kristallisationspunkt sein.
Die Hamburger Polizei hat diese Dimension schon lange erkannt und Hamburg zu einem Polizeistaat auf Zeit bestimmt. Das Polizeipräsidium hat per Allgemeinverfügung eine  »blaue Zone« auf 38 Quadratkilometern bestimmt, in der Grundrechte außer Kraft gesetzt sind. Damit soll jeder Widerstand und Protest schon im Keim erstickt werden.  Siehe:  https://www.jungewelt.de/artikel/312187.hamburg-wird-polizeistaat-auf-zeit.html

Nicht desto Trotz: kreativer, offensiver und gemeinsamer Protest ist zwingend nötig,  das Ankämpfen gegen die Aberkennung von Grundrechten auch! Daher der treffende Aufruf: Komm mit ins Gefahrengebiet!

Daher hier nochmal die zentralen Infos zu den G20-Protesten:  https://www.g20hamburg.org/de

Mehr dazu hier: http://www.labournet.de/interventionen/grundrechte/grundrechte-all/demonstrationsrecht/kommst-du-mit-ins-gefahrengebiet-hamburg-gipfel-der-g20-7-8-juli-2017/

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An dieser Stelle in meinem Newsletter ist Platz für eine Werbeanzeige. Hier könnten also Sie Ihre Werbeanzeige einstellen, Ihr Buch, Ihre Kanzlei, ihre Fortbildung oder eine Veranstaltung bewerben, eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter suchen…..

Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von über 51.000 Empfängern in ganz Deutschland.

Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten sowie Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und jegliche Organisationen von Betroffenen, die sich gegen soziale Ausgrenzung zur Wehr setzen. Zu den Empfängern gehören zudem auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritischen Medien, Fachbuchautoren sowie sonstige Stellen und Institutionen, die in diesem Bereich arbeiten, ebenso wie viele NGOs und demokratische, linke und antifaschistische Organisationen, sowie eine Vielzahl interessierter Einzelpersonen. 

Die Erlöse aus den Werbeanzeigen werden zu 100 % für die Finanzierung des Vereins Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de) verwendet.

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7. Nächste SGB II – Grundlagenseminare

Dann möchte ich auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen, diese finden statt:   

  • am  21./22. Juni   in Erfurt  
  • am  24./25. Juli    in Berlin
  • am  02./03. Aug.   in Wuppertal
  • am  17./18. Aug.   in Koblenz
  • am  21./22. Aug.   in Dresden   
  • am  30./31. Aug.   in Frankfurt
  • am  27./28. Sept.  in Hamburg  
  • am  18./19. Okt.    in Wuppertal  

Aktuelle Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildungen mit ein.

Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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9. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Eingearbeitet werden selbstverständlich die Änderungen durch das sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“.

Sie findet statt 

  • am 14./15. Aug.   in Erfurt
  • am 25./26. Sept.  in Wuppertal
  • am 16./17. Okt.    in Augsburg  

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/

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10. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.

Die FoBi findet statt: 

  • am 16. Nov.   in Stuttgart   

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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11. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Sie findet statt

  • 15. Nov.   in Stuttgart

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  http://www.harald-thome.de

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12. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

Diese Fortbildung biete ich

  • am 24. Okt.  in Wuppertal 

wieder an.  

Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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13. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

Diese Fortbildung biete ich 

  • am 23. Okt.     in Wuppertal

wieder an.   

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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14. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger


 Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächste findet

  • 08. Sept.        in Wuppertal 

statt.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de

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15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 16./17. Oktober in Stuttgart, am 6./7. November in Wuppertal und am 13./14. November in Leipzig

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

Das war es dann wieder mal für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé

Impressum

Inhaltlich verantwortlich:

http://tacheles-sozialhilfe.de/images/logo.png

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

http://www.harald-thome.de/
info@harald-thome.de

 

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