Harald Thomés-NEWSLETTER 05/2016 ist bei uns eingetroffen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

jüngst hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) ein besonderer NEWSLETTER des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9+) erreicht. Im darin enthaltenen Infopunkt 1. setzt Kollege Thome sich mit dem NAZI-Problem in Wuppertal und dem entsprechenden Umgang der Polizei damit auseinander.

Wir haben diesen NEWSLETTER wieder vollinhaltlich zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme direkt auf unsere Homepage und in die Kategorien „SOZIALPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/sozialpolitik/), „ANTIFA“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/antifa/) und „HARTZ IV“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/hartz-iv/) gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

Harals Thomé informiert:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

mein heutiger Newsletter zu zwei Themen:

1. Wuppertaler Zustände – Seit Jahren gibt es in Wuppertal ein Nazi-Problem und ein Problem des Umgangs der Polizei damit!
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Am 11.04.2015 wurde am Wuppertaler Autonomen Zentrum (AZ) ein Antifaschist von drei HoGeSa-Nazis bei einer Messerstecherei lebensgefährlich verletzt.
Wie im Prozess hierzu bekannt wurde, hatte die Polizei bereits Monate vorher einen WhatsApp Chat aus Kreisen von Hooligans und Neonazis abgefangen, in dem eben solche Anschläge diskutiert wurden. Allerdings gab es von der Polizei keine Warnung an die gefährdeten Objekte.
Nach dem Attentat auf das AZ hat die Polizei verlauten lassen, es hätte einen Schlagstock- und Pfefferspray Einsatz geben müssen, damit sie und die Sanitäter zu dem Verletzten kommen konnten. Das Gegenteil war der Fall, die Sanitäter und die Polizei wurden zum Verletzten geführt und unterstützt. Auch dies wurde spätestens im Prozess deutlich. Ein weiterer Punkt: Trotz Beantragung und Zusicherung gab es für die Zeugen aus dem antifaschistischen Spektrum keinen Zeugenschutz, alle persönlichen Daten tauchten in den Ermittlungsakten auf und waren somit für die Nazis sichtbar.
Schließlich wurden die Zeugen bis weit nach dem Prozessbeginn von der Polizei als Mordbeschuldigte geführt.

Am heutigen Tage wurden die Urteile gegen die Täter gesprochen. Der Haupttäter wurde zu 8 Jahre, die beiden anderen zu 18 Monate ohne Bewährung und 9 Monate mit Bewährung verurteilt.

Das sind nur die Spitzen einer Kette von schweren Fehlern bei der Aufklärung der Messerattacke von HoGeSa-Nazis auf einen Gast des Autonomen Zentrums Wuppertal.
In Zeiten einer aufkommenden rechtsterroristischen Bewegung und nach dem NSU–Skandal sind solche Zustände und Summe von Merkwürdigkeiten nicht mehr tragbar!

Ich möchte daher den Vorgang einer bundesweiten Öffentlichkeit bekannt machen. In der Hoffnung auf viele engagierte Menschen und Journalisten die sich mit den »Wuppertaler Zuständen « beschäftigen.

Hier erstmal eine ganz gute Zusammenfassung in einer örtlichen Zeitung: http://www.wuppertaler-rundschau.de/lokales/messerattacke-am-az-kein-zeugenschutz-und-fehlende-fakten-aid-1.5704162
Eine PM der Wuppertaler Grünen: https://www.facebook.com/Bundnis90DieGrunenWuppertal/posts/1284846498199568
Eine Detailzusammenfassung aus autonomer Sicht: https://linksunten.indymedia.org/de/node/167591
und ein Blog dazu mit komplett allen Papieren: https://wuppertal2015.blackblogs.org/wuppertaler-zustaende/

2. Nahles hat den Kabinettsentwurf zum SGB II-ÄndG vorgelegt
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Die Regierungspropaganda beginnt zu laufen, das 9. SGB II-ÄndG wird nun „Entbürokratisierung“ des Hartz IV Gesetztes genannt, mal gucken ob es noch den Arbeitstitel „SGB II – Entbürokratisierungsgesetz“ erhält. Tatsächlich ist es aber in weiten Teilen ein das SGB II-Recht Verschärfungsgesetz. In einer Vielzahl von Stellen soll BSG –Rechtsprechung ausgehebelt werden, vom Bundesverfassungsgericht geforderte Änderungen werden nicht umgesetzt, in einer Reihe von Punkten soll durch spezielle Regelungen das allgemeine Sozialrecht für SGB II’er als nicht anzuwendendes Recht erklärt werden.

Daher der Hinweis: es handelt sich nicht um ein Entbürokratisierungsgesetz, sondern um ein Gesetz mit dem das Sonder- und Entrechtungsrecht von SGB II’lern weiter verfeinert und ausgebaut werden soll.

Daher empfehle ich nochmal einen Blick auf die Tacheles Fachstellungnahme in der wir das weitgehend ausgearbeitet haben, diese gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/Fachstellungnahme_9._SGB_II-AEndG_V_-_12.11.2015__End.pdf

Hier ist nun der Kabinettsentwurf zum SGB II-ÄndG: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/2016-02-03_Kabinett_BMAS_SGB_II_Rechtsvereinfachung.pdf

Das war es dann wieder mal für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

http://www.harald-thome.de/
info@harald-thome.de

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